Grundbuch
Das Grundbuchabrufverfahren des Freistaats Thüringen
Im Sommer 2001 wurde in Thüringen die Einführung des maschinell geführten Grundbuchs gemäß § 126 Grundbuchordnung (GBO) durch Neufassung der Papiergrundbücher begonnen und im Herbst 2004 erfolgreich abgeschlossen.
Die elektronischen Grundbücher wurden dabei ausschließlich durch Neufassung nach § 69 Grundbuchverfügung (GBV) erzeugt. Durch die Neufassung der Grundbücher konnte in Thüringen unter anderem eine bessere Lesbarkeit erreicht werden. Seitdem wird der gesamte Grundbuchbestand von ca. 1,2 Mio. Grundbüchern elektronisch geführt.
Mit dem Grundbuchabrufverfahren besteht die Möglichkeit, Grundbücher online über ein automatisiertes Abrufverfahren einzusehen. In Thüringen kommt die Fachanwendung SolumWEB zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um eine Länderverbundanwendung, welche in 12 Bundesländern eingesetzt wird.
Das automatisierte Grundbuchabrufverfahren richtet sich an den in § 133 GBO genannten Teilnehmerkreis. Den Teilnehmern wird damit unabhängig von den Öffnungszeiten der Grundbuchämter die Möglichkeit geboten, elektronische Grundbücher über das Internet einzusehen. Dabei wird der aktuelle Stand des Grundbuchs zum Zeitpunkt der Einsicht dargestellt. Daneben ist eine Flurstücks- und Eigentümerrecherche, eine Suche in der Markentabelle (Register der im Grundbuchamt vorliegenden Anträge) sowie die Ermittlung des letzten Änderungsdatums von Grundbuchblättern (Aktualitätsnachweis) möglich. Einzelheiten zum Funktionsumfang können dem Benutzerhandbuch entnommen werden.
Den Teilnehmern bleibt somit in den häufigsten Fällen der Gang zu den Grundbuchämtern erspart. So können beispielsweise während der notariellen Beurkundung auftretende Fragen sofort geklärt oder Kreditgeschäfte schneller abgewickelt werden.
Verzeichnis der Grundbuchämter

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