Amtsgericht Gera

Hinweise der Rechtsantragstelle
Beratungshilfe
Auf der Website www.service.justiz.de/beratungshilfe können Sie den Antrag auf Beratungshilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.
Mit einem „Vorab Checkˮ können Sie vor der Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.
Alternativ können Sie unter https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf ein Formular herunterladen, ausfüllen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.
Prozesskostenhilfe
Mit der Prozesskostenhilfe werden die Kosten eines Gerichtsverfahrens und die eigenen Anwaltskosten finanziert. Sie können Prozesskostenhilfe bekommen, wenn Sie ein Gerichtsverfahren eröffnen oder sich vor Gericht verteidigen wollen. Sie müssen dem Gericht nachweisen, dass Sie sich die Kosten nicht leisten können. Das Gericht entscheidet darüber, ob Sie die Prozesskostenhilfe erhalten.
In einigen Angelegenheiten wird Prozesskostenhilfe auch Verfahrenskostenhilfe genannt, zum Beispiel in Familienangelegenheiten.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann bis zum Ende eines Gerichtsverfahrens gestellt werden. Viele stellen den Antrag jedoch gleich zu Beginn, meist mit Hilfe einer Anwältin oder einem Anwalt. Sie müssen hierfür ein Formular über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen. Dieses Formular heißt: „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“
Einzelheiten und Ablauf des Antragsverfahren werden unter https://service.justiz.de/prozesskostenhilfe/beantragung erläutert. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit unter https://service.justiz.de/prozesskostenhilfe/formular-ausfuellen die Möglichkeit die „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ online auszufüllen, das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.
Hinweis zu betrügerischen SMS
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Beispiel einer betrügerischen SMS:
„Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-2020 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf mit 089/XX XX XX“
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +49 (0) 361 57 35 26-000.
Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr
Zum 01.01.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr zu allen Amts- und Landgerichten und dem Thüringer Oberlandesgericht in Rechtssachen eröffnet. Von der Eröffnung ausgenommen sind Verwaltungssachen, Grundbuchsachen und die Angelegenheiten des Sozialen Dienstes.
Weitere Informationen zum Thema können Sie gern der Rubrik Elektronischer Rechtsverkehr entnehmen.
Wichtige Hinweise:
Eine einfache E-Mail reicht nicht aus, um wirksam elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen.
Das Gericht ist seit dem 01.01.2018 elektronisch auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erreichbar. Bitte beachten Sie, dass die Adressierung durch Auswahl des Gerichts im EGVP-Adressbuch erfolgt.
Im elektronischen Rechtsverkehr wurde ein zusätzliches EGVP-Postfach mit der Bezeichnung „Verwaltung des Gerichts“ für die Justizverwaltung eingeführt. Das Gericht verfügt nunmehr über zwei EGVP-Postfächer. Zu beachten ist, dass das zusätzliche Postfach kein weiteres (auch nicht etwa ein zusätzliches) elektronisches Postfach für die beim Gericht geführten Verfahren darstellt. Die das Gericht betreffende Schriftsätze sind deshalb ausschließlich an das allgemeine elektronische Postfach (EGVP-Postfach ohne Zusatz) zu richten.
Hinweis zu betrügerischen Rechnungen
Derzeit werden vermehrt gefälschte Rechnungen mit Bezug zu Handelsregistereintragungen in Umlauf gebracht. Diese ergehen in betrügerischer Absicht.
Vermeintlicher Absender der Aufforderungen ist eine Zentrale Zahlstelle mit Sitz u.a. in München oder Leipzig. Es handelt sich hierbei nicht um offizielle gerichtliche Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen. Auf das Beispielschreiben wird hingewiesen.
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf.
Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz zu Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Onlinediensten und Registereintragungen.
Warnung vor gefälschten E-Mails im Namen der Thüringer Gerichte
Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Thüringer Gerichte versandt. Diese übermitteln generell Zahlungsaufforderungen nicht per E-Mail. Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.
So erreichen Sie uns:
Anschrift:
Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Str. 1
07545 Gera
Postanschrift:
Amtsgericht Gera
Postfach 16 61
07506 Gera
Telefon: 0365 834-0
Telefax: 0365 834-2007
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id.Nr.):
DE292355399
Leitweg-ID:
16900557-0001-22
Bitte beachten Sie unser
Hinweise zur Eingangskontrolle!
Zentrales Vollstreckungsgericht Thüringen/ Schuldnerverzeichnis