Elektronische Verfahren

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Thüringer Oberlandesgericht
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Mit der Einführung der elektronischen Grundbuch- und Registerführung tritt an die Stelle des bisherigen Papier-Grundbuches bzw. des bisherigen Papier-Registers ein elektronischer Datenbestand, für dessen Verwaltung und Bearbeitung die vielfältigen Möglichkeiten der heutigen Computertechnik genutzt werden.
Seit dem 01.01.2013 ist anstelle des derzeit beim Wohnsitzamtsgericht des Schuldners geführten Verzeichnisses ein landesweites elektronisches Schuldnerverzeichnis eingerichtet, das durch das zentrale Vollstreckungsgericht Meiningen geführt wird.
Die elektronische Führung beschleunigt die Verfahren, da besonders zugelassene Benutzer online - auch außerhalb der Öffnungszeiten - Einsicht in die elektronisch geführten Grundbücher, Register und Verzeichnisse in Thüringen nehmen können.
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