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Soziale Dienste in der Justiz

Bei uns arbeiten Sozial-Arbeiter und Sozial-Arbeiterinnen.
Sie kümmern sich um die Bewährungs- und Gerichts-Hilfe.
Die Sozial-Arbeiter arbeiten an vielen verschiedenen Orten in Thüringen.

Bewährungs-Hilfe bedeutet:

Das Gericht kann jemanden auf Bewährung verurteilen.
Dann muss die Person nicht ins Gefängnis.
Sie darf in dieser Zeit keine neue Straf-Tat begehen.
Sonst muss sie doch noch ins Gefängnis.

Oder jemand ist auf Bewährung, nachdem er im Gefängnis war.
Die Person soll zeigen, dass sie ein normales Leben führen kann.
Sie bekommt dann einen Bewährungs-Helfer.
Das sind zum Beispiel die Sozial-Arbeiter.

Bewährungs-Helfer unterstützen zum Beispiel bei diesen Themen:

  • Wohnung suchen,
  • Schulden abbauen,
  • Arbeit finden,
  • Einsamkeit,
  • persönliche Probleme,
  • Alkohol- und Drogen-Probleme,
  • ein Hobby finden,
  • den Schaden der Straf-Tat wieder gut machen.

Jugendliche bekommen immer einen Bewährungs-Helfer
oder eine Bewährungs-Helferin.
Erwachsene nur, wenn sie besonders viel Hilfe
bei diesen Sachen brauchen.

Wer auf Bewährung ist, muss sich an Regeln halten.
Zum Beispiel:

  • sich regelmäßig melden, zum Beispiel beim Bewährungs-Helfer.
  • arbeiten gehen, wenn man eine Arbeit hat,
  • nicht an bestimmte Orte gehen, zum Beispiel Discotheken oder besondere Treff-Punkte von Gruppen.

Wenn sich Menschen auf Bewährung nicht an die Regeln halten,
müssen sie ins Gefängnis.
Die Sozial-Arbeiter helfen den Personen dabei,
damit das nicht passiert.
Sie melden Regel-Verstöße ans Gericht.

Gerichts-Hilfe bedeutet:

Vor einer Gerichts-Verhandlung
wird ein möglicher Täter oder Täterin ermittelt.
Diese Person nennt man so: beschuldigte Person.

Unsere Sozial-Arbeiter beschäftigen sich
mit dem Leben der Beschuldigten.
Zum Beispiel, ob die Person wenig Geld hat.
Oder welche Probleme es in der Familie gibt.
Diese Informationen werden in der Gerichts-Verhandlung benutzt.
Damit man verstehen kann, warum die Person so gehandelt hat.

Die Gerichts-Hilfe wird vom Gericht beauftragt.

Manche verurteilte Personen müssen als Strafe arbeiten.
Zum Beispiel bei einem sozialen Verein.
Die Arbeit soll der Gemeinschaft helfen.
Unsere Sozial-Arbeiter helfen dabei, eine solche Arbeit zu finden.
Sie schauen auch, ob die Arbeit klappt.

© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe. Mehr Informationen unter: https://www.inclusion-europe.eu/easy-to-read/. © European Easy-to-Read Logo: Inclusion Europe. More information at www.inclusion-europe.eu/easy-to-read/.
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So sind wir erreichbar!

Thüringer Oberlandesgericht
Rathenaustraße 13

07745 Jena

Telefon:  +49 (0) 361 57 35 26-000
Telefax: +49 (0) 361 57 35 26-200

Tafel mit der Aufschrift "Soziale Dienste in der Justiz"
Bildrechte beim TMJMV