Amtsgericht Erfurt
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Besondere Maßnahmen des Amtsgerichts zum Schutz der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen im Zusammenhang mit der aktuellen Infektionsgefährdung durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Mit den derzeitigen Maßnahmen des Landes und des Bundes zur Eindämmung des Corona-Virus sind auch Beschränkungen des Zugangs und Maßnahmen bei Gericht verbunden.
Betreten Sie bitte das Amtsgericht nur in zwingend oder dringend notwendigen Fällen, z.B. bei einer gerichtlichen Ladung. Wir bitten aus Gründen des Infektionsschutzes für Sie und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts, den Aufenthalt auf das zwingend erforderliche Maß zu reduzieren. Bitte bringen Sie keine Begleitpersonen mit, es sei denn, Sie sind auf diese Person angewiesen.
Es wird darum gebeten, alle Anträge schriftlich zu stellen. Das betrifft insbesondere die Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Die entsprechenden Formulare finden Sie im Internet unter www.justiz.de oder über die Internetseite des Amtsgerichts. Die Beantragung von Auszügen aus dem Vereinsregister und aus dem Grundbuch sowie die Beantragung von Negativattesten und sonstigen Auskünften kann auch per E-Mail erfolgen (siehe im Internet unter Kontakt zum Amtsgericht).
Die Sprechzeiten des Amtsgerichts:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie
am Dienstag zusätzlich: 13:30 – 16:00 Uhr sowie nach vorheriger Terminabsprache.
Die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Erfurt ist nach vorheriger telefonischer Anmeldung erreichbar für eilige bzw. unaufschiebbare Angelegenheiten. In diesen Fällen sprechen Sie ihr Anliegen bitte zwingend vorab telefonisch ab (0361/ 573 555 002)
Zum Schutze der Besucher*innen sowie der Mitarbeiter*innen im Justizzentrum gelten bis auf weiteres folgende Sicherheitsmaßnahmen im Justizzentrum:
- Auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung mehr gibt, wird darum gebeten, innerhalb des Justizzentrums eine OP-Maske oder FFP2-Maske zu tragen.
- Nach Möglichkeit ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, einzuhalten,
- Bitte halten Sie sich im Justizzentrum nur solange auf, wie es notwendig ist.
- Besucher*innen und zu einem Termin geladene Personen (insbesondere Parteien, Beteiligte, Verfahrensbevollmächtigte, Zeugen, Sachverständige, Behördenmitarbeiter) mit erkennbaren Symptomen einer Covid-19-Erkrankung (z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Atemnot), dürfen das Justizzentrum nur dann betreten, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Coronatest vorlegen oder durch den Vorsitzenden Richter zur Verhandlung / Anhörung zugelassen werden.
Besucher*innen, die diese Sicherheitsmaßnahmen nicht einhalten können bzw. erkrankt sind, können das Justizzentrum nicht betreten.
Personen, die zu einem Gerichtstermin geladen wurden und die erkrankt sind, positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder sonstige Krankheitssymptome aufweisen, nehmen bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle unter der in der Ladung angegebenen Telefonnummer auf.
Sofern eine Person bei der Eingangskontrolle zum Justizzentrum erscheint, die nach den vorbeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen das Justizzentrum nicht betreten darf, allerdings zu einem Termin geladen wurde, wird die/der zuständige Richter*in/Rechtspfleger*in/Geschäftsstelle informiert werden. Die Entscheidung über den Zutritt zum Justizzentrum bzw., ob die Person den Termin wahrnehmen kann, trifft die/der zuständige Richter*in bzw. Rechtspfleger*in. Sie/Er trifft auch die Entscheidung zu weiteren Schutzmaßnahmen für die Verhandlung (z.B. Verwendung von FFP2-Masken, besondere Abstände usw.).
Auf folgende Besonderheit im Zusammenhang mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird hingewiesen: Einige Mitarbeiter*innen des Gerichts haben einen erhöhten Schutzbedarf, sei es aus Gründen der eigenen Gesundheit oder aus Gründen, dass sie regelmäßig Kontakt haben mit besonders zu schützenden Ange-hörigen. Sie sind deswegen darauf angewiesen, dass nicht nur sie selbst eine FFP2-Maske tragen, sondern auch im Kontakt mit anderen Personen diese eine entsprechende OP-Maske oder FFP2-Maske tragen. Sie werden das durch ein entsprechendes blaues Zeichen an ihrer Tür oder durch eine entsprechende sitzungspolizeiliche Anordnung anzeigen.
Diese Rücksichtnahme gilt auch für Sie. Sofern Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sind, dass Ihr Gegenüber eine Schutzmaske trägt, zeigen Sie das bitte an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts werden bei einer Verhandlung, Anhörung oder der Antragsaufnahme hierauf Rücksicht nehmen.
Es können derzeit wegen der einzuhaltenden Abstandsregeln keine Anmeldungen von Schulklassen für die Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung entgegengenommen werden.
Im Eingangsbereich des Gerichts finden Personen- und Gepäckkontrollen statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen, für die wir um Verständnis bitten. Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude erst 10 Minuten vor dem in der Ladung genannten Termin. Alle Personen haben sich durch ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Dienstausweis o. Ä.) auszuweisen. Gefährliche Gegenstände dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.
Die anwaltliche Beratung des Erfurter Anwaltsvereins e.V. findet im Justizzentrum statt. Wir verweisen auf die Internetseite des Anwaltsvereins.
Vielen Dank !
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Erfurt. Wir freuen uns, Ihnen das größte Amtsgericht im Freistaat Thüringen und seine vielfältigen Aufgaben im Internet vorstellen zu können.
Als Verfahrensbeteiligter kommen Sie mit dem Amtsgericht nicht nur in Zivil-, Familien- und Strafsachen in Berührung. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts erstreckt sich auch auf die Bereiche der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B. wenn es um die Erteilung eines Erbscheins, die Anordnung einer Betreuung, die Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister oder die Eintragung des Eigentums in das Grundbuch geht.
Sie möchten wissen, welche Sprechzeiten bestehen oder wie Sie am besten zum Amtsgericht Erfurt gelangen können? Wir freuen uns, Ihnen auf den folgenden Internetseiten zahlreiche nützliche Informationen zu diesen Fragen sowie zur Organisation des Gerichts und seinen Abteilungen geben zu können.
Im Besonderen möchten wir Sie auf die Internetseite www.justiz.de hinweisen; die Internetseite ist unter der Mitwirkung aller Bundesländer entstanden und enthält die wichtigsten Informationen zu den elektronischen Angeboten der Justiz (z.B. Zugang zum Insolvenzregister, dem elektronischen Mahngericht oder dem elektronischen Handelsregister) und zu Formularen (z.B. Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse für die Beantragung von Prozesskostenhilfe), die heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden können.
Wir möchten unser Internetangebot ständig verbessern und nehmen gerne Ihre Anregungen zu unserem Internetauftritt, aber auch Kritik entgegen.
Mit herzlichen Grüßen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Erfurt
Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr
Zum 01.01.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr zu allen Amts- und Landgerichten und dem Thüringer Oberlandesgericht in Rechtssachen eröffnet. Von der Eröffnung ausgenommen sind Verwaltungssachen, Grundbuchsachen und die Angelegenheiten des Sozialen Dienstes.
Weitere Informationen zum Thema können Sie gern der Rubrik Elektronischer Rechtsverkehr entnehmen.
Wichtiger Hinweis:
Eine einfache E-Mail reicht nicht aus, um wirksam elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen.
Das Gericht ist seit dem 01.01.2018 elektronisch auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und De-Mail erreichbar. Bitte beachten Sie, dass die Adressierung durch Auswahl des Gerichts im EGVP-Adressbuch bzw. im öffentlichen De-Mail-Verzeichnisdienst erfolgt.
Warnhinweis der Landesjustizverwaltungen
Bitte beachten Sie die Warnhinweise der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz zu Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Onlinediensten und Registereintragungen.
Justizportal des Bundes und der Länder
Warnung vor gefälschten E-Mails im Namen der Thüringer Gerichte
Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Thüringer Gerichte versandt. Diese übermitteln generell Zahlungsaufforderungen nicht per E-Mail. Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.
So erreichen Sie uns:
Anschrift:
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
Postanschrift:
Amtsgericht Erfurt
Postfach 90 04 33
99107 Erfurt
Telefon: 0361 573 555-002
Telefax: 0361 573 555-000
Bitte beachten Sie unsere
Hinweise zur Eingangskontrolle!
Bietermerkblatt
Ausschreibung nach UVgO
Öffentliche Ausschreibung nach Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) (PDF-Dokument, nicht barrierefrei)