Rechtsreferendariat in Thüringen

Einstellungstermine: jeweils zum 2. Mai und 1. November
Bewerbungsfrist: bis zu 3 Monate vor dem Einstellungstermin beim Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz
Status: Wahlrecht Beamte auf Widerruf oder im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
Dauer des Vorbereitungsdienstes: 25 Monate einschließlich schriftlicher und mündlicher Prüfung
Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz.
Dort befinden sich auch weitere Informationen sowie Links zu den wichtigsten gesetzlichen Vorschriften, z.B. zum Thüringer Juristenausbildungsgesetz (ThürJAG), zur Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung in den jeweils aktuellen Fassungen (ThürJAPO).
Informativ
Hilfreiche Merkblätter
- Merkblatt für die Ausbildung der Rechtsreferendare in Thüringen - Stand: 10.02.2026
- Erklärung zur Untersagung der Annahme zusätzlicher Vergütungen - Stand: 29.01.2025
- Erklärung zu anrechenbaren Einkünften von Rechtsreferendaren gemäß § 53 Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG)
- Belehrung über eine mögliche Kürzung der Unterhaltsbeihilfe bzw. der Anwärterbezüge
- Merkblatt für die Ausbildung der Rechtsreferendare in Thüringen im Ergänzungsvorbereitungsdienst - Stand: 29.01.2025
- Merkblatt zur Genehmigung von Sonderurlaub für eine Studienreise - Stand: 06.01.2025. Es öffnet sich ein PDF-Dokument.
- Formular zur Abrechnung der Vergütung für die Leitung von Referendararbeitsgemeinschaften
- Stationsentgelt für Rechtsreferendare*innen im Beamtenverhältnis auf Widerruf - Belehrung zur Anzeigepflicht - Stand: 10.02.2026
- Verpflichtung zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen und des Datengeheimnisses im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes
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