Rechtspflegerdienst

Laufbahn des gehobenen Justizdienstes
Rechtspfleger*in
Ein praxisnahes Studium bereitet Sie auf die anspruchsvolle Tätigkeit als selbständiges Organ der Rechtspflege vor.
Rechtspfleger*innen sind als Beamte im gehobenen Justizdienst und selbstständiges Organ der Rechtspflege neben Richter*innen und Staatsanwält*innen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig.
Im Laufe der Zeit sind viele bedeutende Bereiche der vormals richterlichen Tätigkeit auf die Bediensteten im Rechtspflegerdienst übertragen worden. Der Schwerpunkt der Aufgaben liegt auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die zum sachlichen Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte gehören. Zu den Bereichen zählen das Grundbuch-, Register-, Nachlass-, Familien- und Betreuungsrecht. Aber auch auf dem Gebiet der streitigen Gerichtsbarkeit wie zum Beispiel Insolvenz-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Zwangsvollstreckungsrecht oder bei der Vollstreckung von Strafen im Strafverfahren sind Entscheidungen durch die Bediensteten zutreffen. Die Entscheidungen haben weitreichende Auswirkungen und betreffen oftmals sensible Bereiche der Bürgerschaft, weshalb neben einem fundierten Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein auch ein hohes Maß an sozialem Verständnis unabdingbar ist.
Im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Aufgabengebiete arbeiteten die Bediensteten selbstständig und unabhängig von Weisungen. Sie sind insoweit nur an Recht und Gesetz gebunden.

Alles auf einen Blick
Benötigter Schulabschluss: Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung
Einstellungstermin: 01. September eines jeden Jahres
Dauer der Ausbildung: 3 Jahre
Vergütung: Anwärtergrundbetrag A9
Urlaubsanspruch: 30 Tage
Dienstbezeichnung: Diplom-Rechtspfleger*in (FH)
Kontakt:
E-Mail-Adresse:
tholg.ausbildung@justiz.thueringen.de
Telefon: +49 (0) 361 57 35 26-239 oder
+49 (0) 361 57 35 26-455
Bewerbung: