1. Antragsformular
Mit neuen, maschinell lesbaren Antragsformularen können Thüringer Gläubiger, die sich nicht durch einen Rechtsanwalt oder Inkasso - Dienstleister vertreten lassen, ihre Anträge per Hand oder Schreibmaschine ausfüllen und eigenhändig unterschreiben. Die neuen Formulare, erhältlich im Bürofachhandel, sind grün und enthalten auf der vorderen Seite in der Kopfzeile den Hinweis, dass sie für das maschinelle Mahnverfahren geeignet sind. Aktuell zulässig sind die Vordrucke in den Fassungen vom 01.01.2011.
2. Barcode - Antrag
Über die Internetseite www.online-mahnantrag.de können alle Antragsteller ihren Antrag als Barcode - Antrag online ausfüllen, einfach auf weißem Papier ausdrucken, unterschreiben und an das Gemeinsame Mahngericht senden.
3. Online - Antrag
Der unter www.online-mahnantrag.de ausgefüllte Antrag kann auch online per Datenfernübertragung direkt an das Mahngericht übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist u. a. eine elektronische Signatur.
4. elektronischer Datenaustausch per Diskette
Im Wege des Datenträgeraustausches wird der Antrag mittels einer speziellen Software und einer Kennziffer, die vom Mahngericht erteilt wird, erstellt und auf Diskette gespeichert. Die Diskette wird dann an das Gemeinsame Mahngericht gesandt. Dieses Verfahren eignet sich besonders für Gläubiger, die sehr häufig und eine Vielzahl von Mahnanträgen stellen.
5. elektronischer Datenaustausch online
Der mit einer speziellen Software erstellte Mahnantrag kann online über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an das Gemeinsame Mahngericht gesandt werden. Voraussetzungen hierfür sind eine Kennziffer und die elektronische Signatur. Auch dieses Verfahren ist insbesondere Großgläubigern zu empfehlen.