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Elektronisches Mahnverfahren


Mit dem Staatsvertrag vom 11. Januar 2007 haben die Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ein Gemeinsames Mahngericht am Amtsgericht Aschersleben - Dienstort Staßfurt errichtet.

Seit dem 01.01.2009 können Thüringer Gläubiger, Rechtsanwälte und registrierte Inkasso-Dienstleister ihre Mahnanträge nur noch in maschinell lesbarer Form und ausschließlich an das

Gemeinsame Mahngericht Amtsgericht Aschersleben - Dienstort Staßfurt
Lehrer Straße 15
39418 Staßfurt

stellen.

Die Thüringer Amtsgerichte sind seither für die Bearbeitung von Mahnverfahren nicht mehr zuständig.

 

  • Sollten Sie Fragen zum Automatisierten Mahnverfahren haben, können Sie sich gern an das

    Gemeinsame Mahngericht Amtsgericht Aschersleben - Dienstort Staßfurt

    Telefon: +49 (0) 3925 876-278 oder +49 (0) 3925 876-279

    bei Fragen hinsichtlich der Erteilung einer Kennziffer

    Telefon: +49 (0) 3925 876-253

    für allgemeine Auskünfte

    Telefon.: +49 (0) 3925 876 - 0 (Zentrale des Amtsgerichts) und an die
     

    Poststelle des Mahngerichts

    poststellezmg@ag-asl.justiz.sachsen-anhalt.de

    wenden.

    Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter:


     www.mahngerichte.de

     www.mj.sachsen-anhalt.de

     www.online-mahnantrag.de

     


  • 1. Antragsformular

    Mit neuen, maschinell lesbaren Antragsformularen können Thüringer Gläubiger, die sich nicht durch einen Rechtsanwalt oder Inkasso - Dienstleister vertreten lassen, ihre Anträge per Hand oder Schreibmaschine ausfüllen und eigenhändig unterschreiben. Die neuen Formulare, erhältlich im Bürofachhandel, sind grün und enthalten auf der vorderen Seite in der Kopfzeile den Hinweis, dass sie für das maschinelle Mahnverfahren geeignet sind. Aktuell zulässig sind die Vordrucke in den Fassungen vom 01.01.2011.

    2. Barcode - Antrag

    Über die Internetseite www.online-mahnantrag.de können alle Antragsteller ihren Antrag als Barcode - Antrag online ausfüllen, einfach auf weißem Papier ausdrucken, unterschreiben und an das Gemeinsame Mahngericht senden.

    3. Online - Antrag

    Der unter  www.online-mahnantrag.de ausgefüllte Antrag kann auch online per Datenfernübertragung  direkt an das Mahngericht übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist u. a. eine elektronische Signatur.

    4. elektronischer Datenaustausch per Diskette

    Im Wege des Datenträgeraustausches wird der Antrag mittels einer speziellen Software und einer Kennziffer, die vom Mahngericht erteilt wird, erstellt und auf Diskette gespeichert. Die Diskette wird dann an das Gemeinsame Mahngericht gesandt. Dieses Verfahren eignet sich besonders für Gläubiger, die sehr häufig und eine Vielzahl von Mahnanträgen stellen.

    5. elektronischer Datenaustausch online

    Der mit einer speziellen Software erstellte Mahnantrag kann online über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an das Gemeinsame Mahngericht gesandt werden. Voraussetzungen hierfür sind eine Kennziffer und die elektronische Signatur. Auch dieses Verfahren ist insbesondere Großgläubigern zu empfehlen.


  • Das maschinelle Mahnverfahren bringt einige Vorteile mit sich. So werden die Verfahren wegen der Verringerung von Aktenumlaufzeit und der vollständigen automatisierten Bearbeitung erheblich beschleunigt. Darüber hinaus werden die Daten aus den Anträgen sofort in das System übernommen und können von hier aus bequem weiter verarbeitet werden.

    Mit einer Online - Übertragung oder der Versendung einer Diskette,  die eine Vielzahl von Anträgen beinhalten kann, lassen sich zudem die Kosten für Antragsformulare und Portogebühren sparen sowie Postlaufzeiten verringern. Die im Internet oder mittels Software gestellten Anträge werden überdies auf Plausibilität geprüft, was spätere Beanstandungen durch das Gericht vermeidet oder vermindert.

    Mit der Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches (EGVP) steigen Sie ein in den Elektronischen Rechtsverkehr und nehmen an den Vorzügen moderner Kommunikation teil.

Bild: Tastatur mit zwei angedeutet schreibenden Händen
Bildrechte beim TMJMV

So erreichen Sie uns:

Amtsgericht Aschersleben
Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen
Lehrter Straße 15
39418 Staßfurt

Telefon: +49 (0) 3925 876-0
Telefax: +49 (0) 3925 876-200

E-Mail: mahngericht@justiz.sachsen-anhalt.de