Psychosoziale Prozessbegleitung
Die psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten vor, während und nach der Hauptverhandlung in Strafsachen emotional und praktisch. Sie hilft, Belastungen zu reduzieren und Sekundärviktimisierung zu vermeiden.
Speziell ausgebildete Fachkräfte begleiten Betroffene durch Gespräche, informieren über Verfahrensabläufe und bereiten auf Gerichtsverhandlungen vor.
Die Begleitung ist keine rechtliche Beratung oder Therapie, sondern ergänzt bereits bestehende Angebote der Opferhilfe. Sie beginnt oft im Ermittlungsverfahren und kann bis zur Nachbereitung des Prozesses dauern.
Die rechtliche Grundlage bildet § 406g StPO sowie das PsychPbG, mit kostenfreier Beiordnung in bestimmten Fällen.
Am Thüringer Oberlandesgericht wurde bei den Sozialen Diensten in der Justiz eine Koordinierungsstelle für Psychosoziale Prozessbegleitung eingerichtet. Sie bekommen dort Informationen zum Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung, vermittelt bei Bedarf eine solche Begleitung und hilft bei der Orientierung im weiteren Verfahren.
Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren - ein Flyer
Antragsformular für die Beiordnung einer Psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren

So erreichen Sie uns:
Ansprechpartner*in bei der Koordinierungsstelle ist jeweils eine für die Psychosoziale Prozessbegleitung anerkannte und entsprechend ausgebildete Person.
Kontaktdaten:
Telefon: +49 (0) 361-57 35 34-444
E-Mail: tholg.prozessbegleitung@justiz.thueringen.de
Sollte Ihr Anruf über die zentrale Telefonnummer nicht entgegengenommen werden, erhalten Sie spätestens am folgenden Werktag einen Rückruf.