Bewährungshilfe
Bewährungshilfe ist eine gesetzlich geregelte Form der Hilfe und Kontrolle von Straftäter*innen, deren Freiheitsstrafe oder deren (bei zeitigen und lebenslangen Freiheitsstrafen) Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sie dient der Resozialisierung und der Verhinderung weiterer Straftaten.
Bewährungshelfer*innen unterstützen die verurteilten Personen bei persönlichen, beruflichen und sozialen Problemen und kontrollieren die Einhaltung von Auflagen und Weisungen. Sie berichten dem Gericht über Fortschritte oder Verstöße, was bei Missachtung zum Widerruf der Bewährung führen kann.
Die rechtliche Grundlage für die Bewährungshilfe bildet § 56d StGB. Eine Bewährung dauert in der Regel zwischen 2 und 5 Jahren (§ 56a StGB).
Bewährungshelfer*innen sind Sozialarbeiter*innen, die als Bindeglied zwischen Gericht und verurteilter Person agieren. Sie fördern eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und unterliegen einer Schweigepflicht gegenüber Dritten, haben jedoch kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Ziel der Bewährungshilfe ist es, den verurteilten Personen eine straffreie Lebensführung zu ermöglichen und die Gesellschaft zu schützen. Die Kombination aus sozialer Unterstützung und rechtlicher Kontrolle ist hierbei zentral.
Was ist ein positiver Bewährungsverlauf?
Eine Bewährung verläuft erfolgreich, wenn die verurteilte Person während der festgelegten Bewährungszeit keine neuen Straftaten begeht und alle gerichtlichen Auflagen und Weisungen erfüllt. Dazu gehören beispielsweise regelmäßige Treffen mit den Bewährungshelfer*innen, Therapieteilnahmen oder Schadensersatzzahlungen (§§ 56b f. StGB).
Am Ende der Bewährungszeit wird die Strafe erlassen, wenn keine neuen Straftaten begangen und alle Auflagen und Weisungen eingehalten wurden (§ 56g StGB).
Wichtig ist außerdem, dass die verurteilte Person eine positive Lebensführung zeigt und sich in die Gesellschaft integriert.
Was ist ein negativer Bewährungsverlauf?
Ein negativer Bewährungsverlauf liegt vor, wenn eine Person unter Bewährung gegen Auflagen/ Weisungen verstößt oder neue Straftaten begeht. Dies kann zu Konsequenzen wie dem Widerruf der Bewährung, einer Verlängerung der Bewährungszeit oder verschärften Auflagen führen. Das Gericht entscheidet individuell, basierend auf der Schwere der Verstöße und der Sozialprognose. Nicht jeder Verstoß führt automatisch zum Widerruf; mildere Maßnahmen können in Betracht gezogen werden. Wichtig ist, frühzeitig Probleme anzusprechen und mit den Bewährungshelfer*innen zu kooperieren, um schwerwiegende Folgen zu vermeiden.

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