Amtsgericht Jena

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Jena!
Aktueller Hinweis:
Im Geschäftsstellenbereich des zentralen Registergerichts am Amtsgericht Jena kommt es derzeit zu Verzögerungen bei dem Versand der Eintragungsnachrichten.
Es wird daher darauf hingewiesen, dass auch ohne Versand der Eintragungsnachricht geprüft werden kann, ob die begehrte Eintragung bereits erfolgt ist. Unter handelsregister.de / Normale Suche und der Angabe: Registergericht Jena sowie der Registernummer ist der aktuelle Stand des Handelsregisterblattes und somit seiner Eintragungen kostenfrei einsehbar.
Unsere Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Um Wartezeiten zu minimieren, bitten wir Sie vor einer persönlichen Vorsprache telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Unsere Mitarbeiter*innen sind per Telefon für Sie unter folgenden Rufnummern erreichbar:
Nachlasssachen: +49 (0) 361 57 3527 615 /- 601 (Bitte beachten Sie unsere telefonischen Sprechzeiten. Sie können diese gern der Internetseite des Nachlassgerichts entnehmen.)
Betreuungssachen: +49 (0) 361 57 3527 610 /-612 /-613 /-623
Grundbuchsachen: +49 (0) 361 57 3527 603 /-604 /-605 /-606
Familiensachen: +49 (0) 361 57 3527 622 /-624 /-625 /-831
Zivilsachen: +49 (0) 361 57 3527 732 /-733 /-734
Beratungshilfesachen: +49 (0) 361 57 3527 718
Zwangsversteigerungssachen: +49 (0) 361 57 3527 711 /-707
Zwangsvollstreckungssachen: +49 (0) 361 57 3527 718
Strafsachen/Erzwingungshaftsachen: +49 (0) 361 57 3527 707 /-708 /-709 /-710 /-711 /-712 /-713 /-714
Hinterlegungssachen: +49 (0) 361 57 3527 703
Für weitere Informationen möchten wir Sie auf die Internetseite https://justiz.de/index.php hinweisen; die Internetseite ist unter der Mitwirkung aller Bundesländer entstanden und enthält die wichtigsten Informationen zu den elektronischen Angeboten der Justiz (z.B. Zugang zum Insolvenzregister, dem elektronischen Mahngericht oder dem elektronischen Handelsregister) und zu Formularen (z.B. Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse für die Beantragung von Prozesskostenhilfe), die heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden können.
Das Amtsgericht Jena ist zentrales Registergericht für Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen in Thüringen. Information dazu finden in der Rubrik Infothek - Elektronische Verfahren - Handelsregister.
Hinweise zur Rechtsantragstelle
Beratungshilfe
Auf der Internetseite www.service.justiz.de/beratungshilfe können Sie den Antrag auf Beratungshilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.
Mit einem „Vorab Checkˮ können Sie vor der Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.
Alternativ können Sie unter https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf ein Formular herunterladen, ausfüllen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.
Prozesskostenhilfe
Mit der Prozesskostenhilfe werden die Kosten eines Gerichtsverfahrens und die eigenen Anwaltskosten finanziert. Sie können Prozesskostenhilfe bekommen, wenn Sie ein Gerichtsverfahren eröffnen oder sich vor Gericht verteidigen wollen. Sie müssen dem Gericht nachweisen, dass Sie sich die Kosten nicht leisten können. Das Gericht entscheidet darüber, ob Sie die Prozesskostenhilfe erhalten.
In einigen Angelegenheiten wird Prozesskostenhilfe auch Verfahrenskostenhilfe genannt, zum Beispiel in Familienangelegenheiten.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann bis zum Ende eines Gerichtsverfahrens gestellt werden. Viele stellen den Antrag jedoch gleich zu Beginn, meist mit Hilfe einer Anwältin oder einem Anwalt. Sie müssen hierfür ein Formular über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen. Dieses Formular heißt: „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“
Einzelheiten und Ablauf des Antragsverfahren werden unter https://service.justiz.de/prozesskostenhilfe/beantragung erläutert. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit unter https://service.justiz.de/prozesskostenhilfe/formular-ausfuellen die Möglichkeit die „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ online auszufüllen, das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.
Hinweis zu betrügerischen SMS
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Beispiel einer betrügerischen SMS:
„Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-2020 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf mit 089/XX XX XX“
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +49 (0) 361 57 35 26-000.
Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr
Zum 01.01.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr zu allen Amts- und Landgerichten und dem Thüringer Oberlandesgericht in Rechtssachen eröffnet. Von der Eröffnung ausgenommen sind Verwaltungssachen, Grundbuchsachen und die Angelegenheiten des Sozialen Dienstes.
Weitere Informationen zum Thema können Sie gern der Rubrik Elektronischer Rechtsverkehr entnehmen.
Wichtige Hinweise:
Eine einfache E-Mail reicht nicht aus, um wirksam elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen.
Das Gericht ist seit dem 01.01.2018 elektronisch auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erreichbar. Bitte beachten Sie, dass die Adressierung durch Auswahl des Gerichts im EGVP-Adressbuch erfolgt.
Im elektronischen Rechtsverkehr wurde ein zusätzliches EGVP-Postfach mit der Bezeichnung „Verwaltung des Gerichts“ für die Justizverwaltung eingeführt. Das Gericht verfügt nunmehr über zwei EGVP-Postfächer. Zu beachten ist, dass das zusätzliche Postfach kein weiteres (auch nicht etwa ein zusätzliches) elektronisches Postfach für die beim Gericht geführten Verfahren darstellt. Die Justizverwaltung betreffende Schriftsätze können an das EGVP-Postfach „Verwaltung des Gerichts“ gerichtet werden. Die das Gericht betreffende Schriftsätze sind ausschließlich an das allgemeine elektronische Postfach (EGVP-Postfach ohne Zusatz) zu richten.
Hinweis zu betrügerischen Rechnungen
Derzeit werden vermehrt gefälschte Rechnungen mit Bezug zu Handelsregistereintragungen in Umlauf gebracht. Diese ergehen in betrügerischer Absicht.
Vermeintlicher Absender der Aufforderungen ist eine Zentrale Zahlstelle mit Sitz u.a. in München oder Leipzig. Es handelt sich hierbei nicht um offizielle gerichtliche Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen. Auf das Beispielschreiben wird hingewiesen.
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf.
Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz zu Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Onlinediensten und Registereintragungen.
Warnung vor gefälschten E-Mails im Namen der Thüringer Gerichte
Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Thüringer Gerichte versandt. Diese übermitteln generell Zahlungsaufforderungen nicht per E-Mail. Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.
So erreichen Sie uns:
Anschrift:
Amtsgericht Jena
Rathenaustraße 13
07745 Jena
Postanschrift:
Amtsgericht Jena
Postfach 10 08 29
07708 Jena
Telefon: +49 (0) 3641 307-0
Telefax: +49 (0) 3641 307-200
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id.Nr.):
DE292355399
Bitte beachten Sie unser
Hinweise zur Eingangskontrolle!
Veröffentlichungen des Amtsgericht Jena gemäß dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) finden Sie im Thüringer Transparenzportal (TTP).