Amtsgericht Greiz

Informationen des Nachlassgerichts
Sie wollen einen Erbschein beantragen?
Der Antrag muss durch persönliche Vorsprache beim Nachlassgericht oder bei einem Notar Ihrer Wahl gestellt werden.
Zur Terminvereinbarung beim Nachlassgericht verwenden Sie bitte unser Formular „Termin zur Beantragung eines Erbscheines“. Antragsformulare erhalten Sie auch im Eingangsbereich des Amtsgerichts.
Sie wollen ein Erbe ausschlagen?
Erbausschlagungen sind in der Regel nur innerhalb von 6 Wochen möglich. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem Sie von dem Anfall der Erbschaft Kenntnis erlangt haben. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen (Testament/Erbvertrag), so beginnt die Frist nicht vor der Bekanntgabe dieser Verfügung durch das Gericht.
Die Ausschlagungserklärung ist entweder durch persönliche Vorsprache beim Nachlassgericht oder über einen Notar Ihrer Wahl abzugeben.
Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin – beim Nachlassgericht.
In ihrem Besitz befindet sich ein oder mehrere Testamente eines Verstorbenen?
Sie müssen, nachdem der Testator (bei einem Ehegattentestament, wenn der erste Ehegatte) verstorben ist, das Testament beim Nachlassgericht abgeben. Hierzu ist kein Termin notwendig. Das Testament kann während der Sprechzeiten (Link: gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-gera/amtsgericht-greiz/kontakt-zum-amtsgericht-greiz) im Nachlassgericht abgegeben werden.
Sie wollen ein Testament aus der Verwahrung zurücknehmen?
Testamentsrücknahmen sind nicht fristgebunden. Die Rücknahme muss persönlich beim Nachlassgericht erfolgen. Hierzu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
Kontakt zum Nachlassgericht:
Tel.: +49 (0) 3661 615-111 oder -161
E-Mail: aggrz.nachlassgericht@justiz.thueringen.de
Wichtiger Hinweis:
Die angegebene E-Mail-Adresse dient nur zur Übermittlung der oben genannten Dokumente. Im Übrigen reicht eine einfache E-Mail nicht aus, um wirksam elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen.
Das Gericht ist seit dem 01.01.2018 elektronisch auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und De-Mail erreichbar. Bitte beachten Sie, dass die Adressierung durch Auswahl des Gerichts im EGVP-Adressbuch bzw. im öffentlichen De-Mail-Verzeichnisdienst erfolgt
Formulare zum Antrag auf Einleitung eines Erbscheinsverfahrens
Anlage 2 - Termin zur Beantragung eines Erbscheins
Anlage 3 - Verwandtschaftsformblatt A (Ehen - Lebenspartnerschaften)
Anlage 4 - Verwandtschaftsformblatt B (Kinder - Enkel)
Anlage 5 - Verwandtschaftsformblatt C (Eltern - Geschwister)
Anlage 6 - Verwandtschaftsformblatt D (Großeltern - Onkel - Tanten)
Anlage 7 - Nachlassverzeichnis
Hinweise der Rechtsantragstelle
Beratungshilfe
Auf der Website www.service.justiz.de/beratungshilfe können Sie den Antrag auf Beratungshilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.
Mit einem „Vorab Checkˮ können Sie vor der Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.
Alternativ können Sie unter https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf ein Formular herunterladen, ausfüllen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.
Prozesskostenhilfe
Mit der Prozesskostenhilfe werden die Kosten eines Gerichtsverfahrens und die eigenen Anwaltskosten finanziert. Sie können Prozesskostenhilfe bekommen, wenn Sie ein Gerichtsverfahren eröffnen oder sich vor Gericht verteidigen wollen. Sie müssen dem Gericht nachweisen, dass Sie sich die Kosten nicht leisten können. Das Gericht entscheidet darüber, ob Sie die Prozesskostenhilfe erhalten.
In einigen Angelegenheiten wird Prozesskostenhilfe auch Verfahrenskostenhilfe genannt, zum Beispiel in Familienangelegenheiten.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann bis zum Ende eines Gerichtsverfahrens gestellt werden. Viele stellen den Antrag jedoch gleich zu Beginn, meist mit Hilfe einer Anwältin oder einem Anwalt. Sie müssen hierfür ein Formular über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen. Dieses Formular heißt: „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“
Einzelheiten und Ablauf des Antragsverfahren werden unter https://service.justiz.de/prozesskostenhilfe/beantragung erläutert. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit unter https://service.justiz.de/prozesskostenhilfe/formular-ausfuellen die Möglichkeit die „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ online auszufüllen, das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.
Hinweise des Betreuungsgerichts
Anträge in Betreuungssachen, insbesondere Anregungen zur Einrichtung einer Betreuung, können auch schriftlich eingereicht werden. Die Formulare können unter https://thformular.thueringen.de/buerger/?r=Betreuungsrecht#forms heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Hinweise in Grundbuchangelegenheiten
Anträge auf Erteilung von Grundbuchauszügen und Grundbuchberichtigungsanträge können auch schriftlich gestellt werden. Sie können auch unsere im Internet eingestellten Antragsformulare benutzen. Die Antragsformulare stehen auch im Eingangsbereich des Amtsgerichts zur Verfügung. Grundbuchauszüge erhalten Sie dann nebst Kostenrechnung per Post zugesandt.
Anlage 9 - Anforderung einer Grundbuchabschrift
Anlage 10 - Grundbuchberichtigungsantrag
Kontakt zum Grundbuchamt:
Tel.: +49 (0) 3661 615-109 oder -110
E-Mail: aggrz.grundbuchamt@justiz.thueringen.de
Wichtiger Hinweis:
Die angegebene E-Mail-Adresse dient nur zur Übermittlung der oben genannten Dokumente. Im Übrigen reicht eine einfache E-Mail nicht aus, um wirksam elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen.
Das Gericht ist seit dem 01.01.2018 elektronisch auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und De-Mail erreichbar. Bitte beachten Sie, dass die Adressierung durch Auswahl des Gerichts im EGVP-Adressbuch bzw. im öffentlichen De-Mail-Verzeichnisdienst erfolgt.
Hinweis zu betrügerischen SMS
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Beispiel einer betrügerischen SMS:
„Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-2020 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf mit 089/XX XX XX“
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +49 (0) 361 57 35 26-000.
Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr
Zum 01.01.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr zu allen Amts- und Landgerichten und dem Thüringer Oberlandesgericht in Rechtssachen eröffnet. Von der Eröffnung ausgenommen sind Verwaltungssachen, Grundbuchsachen und die Angelegenheiten des Sozialen Dienstes.
Weitere Informationen zum Thema können Sie gern der Rubrik Elektronischer Rechtsverkehr entnehmen.
Wichtige Hinweise:
Eine einfache E-Mail reicht nicht aus, um wirksam elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen.
Das Gericht ist seit dem 01.01.2018 elektronisch auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und De-Mail erreichbar. Bitte beachten Sie, dass die Adressierung durch Auswahl des Gerichts im EGVP-Adressbuch bzw. im öffentlichen De-Mail-Verzeichnisdienst erfolgt.
Im elektronischen Rechtsverkehr wurde ein zusätzliches EGVP-Postfach mit der Bezeichnung „Verwaltung des Gerichts“ für die Justizverwaltung eingeführt. Das Gericht verfügt nunmehr über zwei EGVP-Postfächer. Zu beachten ist, dass das zusätzliche Postfach kein weiteres (auch nicht etwa ein zusätzliches) elektronisches Postfach für die beim Gericht geführten Verfahren darstellt. Die Justizverwaltung betreffende Schriftsätze können an das EGVP-Postfach „Verwaltung des Gerichts“ gerichtet werden. Die das Gericht betreffende Schriftsätze sind ausschließlich an das allgemeine elektronische Postfach (EGVP-Postfach ohne Zusatz) zu richten.
Hinweis zu betrügerischen Rechnungen
Derzeit werden vermehrt gefälschte Rechnungen mit Bezug zu Handelsregistereintragungen in Umlauf gebracht. Diese ergehen in betrügerischer Absicht.
Vermeintlicher Absender der Aufforderungen ist eine Zentrale Zahlstelle mit Sitz u.a. in München oder Leipzig. Es handelt sich hierbei nicht um offizielle gerichtliche Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen. Auf das Beispielschreiben wird hingewiesen.
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf.
Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz zu Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Onlinediensten und Registereintragungen.
Warnung vor gefälschten E-Mails im Namen der Thüringer Gerichte
Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Thüringer Gerichte versandt. Diese übermitteln generell Zahlungsaufforderungen nicht per E-Mail. Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.
So erreichen Sie uns:
Anschrift:
Amtsgericht Greiz
Brunnengasse 10
07973 Greiz
Postanschrift:
Amtsgericht Greiz
Postfach 1263
07971 Greiz
Telefon: 03661 615-0
Telefax: 03661 615-117
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id.Nr.):
DE356901525
Bitte beachten Sie unser
Hinweise zur Eingangskontrolle!