Gerichtshilfe
Die Gerichtshilfe ist ein Arbeitsfeld der Sozialen Dienste in der Justiz. Sie unterstützt die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Strafverfahren, indem sie die persönlichen und sozialen Verhältnisse von Beschuldigten oder Verurteilten ermittelt. Auf diese Weise können soziale Aspekte bei der Strafzumessung oder bei Bewährungsentscheidungen angemessen berücksichtigt werden. Zudem fördert sie den Täter-Opfer-Ausgleich und vermittelt gemeinnützige Arbeit als Alternative zu Geld- oder Ersatzfreiheitsstrafen.
Die Gerichtshilfe erstellt Berichte über die Lebenssituation der Betroffenen und dokumentiert die Belange verletzter Personen, wie psychische oder materielle Schäden. Sie informiert über Hilfsangebote und unterstützt bei sozialen Problemen wie Schulden oder Unterhaltsverpflichtungen. Tätig wird sie nur auf Anordnung von Gerichten oder Staatsanwaltschaften, wobei die Zusammenarbeit für Betroffene freiwillig ist. Ihre Aufgaben beschränken sich auf Erwachsene, während Jugendliche von der Jugendgerichtshilfe betreut werden.
Die Gerichtshilfe trägt dazu bei, soziale Aspekte in die Strafrechtspflege einzubeziehen. Sie fördert Lösungen, die über rein strafrechtliche Maßnahmen hinausgehen, und stärkt so den Resozialisierungsgedanken.

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Thüringer Oberlandesgericht
Soziale Dienste in der Justiz