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Gerichtsvollzieherdienst

Bild: Schreibtisch, beispielsweise eines Gerichtsvollziehers, mit einem Gerichtshammer, Gesetzestext und Geldstücken


Laufbahn des mittleren Justizdienstes


Laufbahnzweig

Gerichtsvollzieherdienst
 

Der Laufbahnzweig Gerichtsvollzieherdienst ist eine Sonderlaufbahn im mittleren Justizdienst. Grundsätzlich können nur Bedienstete, die bereits die Laufbahnausbildung im Laufbahnzweig mittlerer allgemeiner Justizdienst erfolgreich absolviert und bereits einige Jahre Berufserfahrung gesammelt haben, zu dieser Ausbildung zugelassen werden. Eine Zulassung von sogenannten Seiteneinsteiger*innen ist nur möglich, sofern keine Bewerbungen eigener Bediensteter vorliegen und die Genehmigung der obersten Behörde vorliegt. Daher werden nicht jedes Jahr freie Stellen für eine Ausbildung ausgeschrieben.

Gerichtsvollzieher*innen handeln als ein selbständiges Organ der Rechtspflege.
Sie sind für die Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen und Beschlüssen zuständig. Damit verhelfen sie den vor Gericht obsiegenden Personen zu ihrem Recht. Mittels Sachpfändungen können Gegenstände (wie zum Beispiel Schmuck, Gold etc.) weggenommen und später versteigert werden. Der Erlös wird den Gläubiger*innen zur Befriedigung deren Forderungen ausgezahlt. Gerichtsvollzieher*innen werden auf Antrag anderer Personen tätig, ohne eine Vertreterstellung einzunehmen. Weisungen haben sie insoweit zu berücksichtigen, als sie mit den Gesetzen oder der Geschäftsanweisung nicht in Widerspruch stehen.

Bedienstete im Gerichtsvollzieherdienst arbeiten in einem Geschäftszimmer auf eigene Kosten. Das Geschäftszimmer befindet sich nicht im Gericht, sondern in einem eigens angemieteten Büro. Sie üben das Amt selbständig aus und beschäftigen für den Geschäftsbetrieb erforderlichenfalls Büro- und Schreibhilfen. Gerichtsvollzieher*innen erhalten für ihre Tätigkeit neben den Bezügen als Beamte des mittleren Justizdienstes eine Vollstreckungsvergütung und eine Bürokostenentschädigung

 

  • Gerichtsvollzieher*innen sind als staatliches Vollstreckungsorgan für die Eintreibung von titulierten Forderungen und Rechten zuständig.

    Zu den Aufgaben gehören u.a.:

    • Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche körperliche Sachen
    • Abnahme der Vermögensauskunft, sofern kein Vermögen vorhanden
    • Protokollierung von Vermögensverzeichnissen
    • Aufnahme von Wechsel- und Scheckprotesten
    • Herausgabevollstreckung von Sachen und Personen einschl. Räumung von Grundstücken und Wohnungen
    • Beseitigung von Widerstand bei der Erzwingung von vertretbaren Handlungen, Duldungen und Unterlassungen
    • Verhaftung und Vorführung von Schuldner*innen
    • Vermögenssiegelungen und Entsiegelungen
    • Vollzug von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen
    • Vorpfändungen
    • Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bei der Forderungspfändung
    • Zustellungen außerhalb der Zwangsvollstreckung im Parteibetrieb.
  • Bewerbende, die keine Befähigung für den mittleren allgemeinen Justizdienst besitzen, müssen eine vorbereitende Ausbildung von 6 Monaten absolvieren. Die vorbereitende Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst gliedert sich in einen fachtheoretischen und 2 berufspraktische Ausbildungsabschnitte. Die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse erfolgt in Kooperation mit dem Freistaat Bayern an der Justizakademie Pegnitz. Die berufspraktischen Hospitationen erfolgen an einem Ausbildungsgericht in Thüringen. Während dieser Zeit sollen die Gerichtsvollzieherbewerber*innen die Arbeitsabläufe an einem Gericht und die damit verbundenen Zusammenhänge für den Gerichtsvollzieherdienst kennen lernen. Die vorbereitende Ausbildung endet mit einer mündlichen Prüfung. Bei Bestehen der Prüfung schließt sich die Fachausbildung im Laufbahnzweig Gerichtsvollzieherdienst an.

    Diese Ausbildung dauert 18 Monate. Sie gliedert sich in 3 fachtheoretische und 2 berufspraktische Ausbildungsabschnitte, die jeweils im Wechsel stattfinden und aufeinander aufbauen.

    Während der Fachlehrgänge, welche in Kooperation mit dem Freistaat Bayern an der Justizakademie Pegnitz stattfinden, werden die theoretischen Grundlagen vermittelt. Dort stehen allen Gerichtsvollzieherbewerber*innen eine internatsmäßige Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung.
    Nähere Informationen zur Justizakademie erhalten Sie unter: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/bayerische-justizakademie.

    Im Anschluss an die Fachlehrgänge eignen sie sich die berufspraktischen Fertigkeiten während der jeweiligen Fachpraktika in einem Ausbildungsgerichtsvollzieherbüro an.

    Im Einzelnen gliedert sich die Ausbildung wie folgt:
     

    Einführende Ausbildung in einem Gerichtsvollzieherbüro

    2 Wochen

    Fachtheoretischer Lehrgang A

    4,5 Monate

    Fachpraktikum I

    5 Monate

    Fachtheoretischer Lehrgang B

    2 Monate

    Fachpraktikum II

    5 Monate

    Fachtheoretischer Lehrgang C mit Abschlussprüfung

    4 Wochen

     

  • Die Gerichtsvollzieherfachausbildung ist grundsätzlich eine Sonderlaufbahn für den mittleren Dienst, sodass eine Zulassung für die Ausbildung die Befähigung für den mittleren Justizdienst, Laufbahnzweig mittlerer allgemeiner Justizdienst voraussetzt.

    Nach § 4 Absatz 1 ThürAPOGV können zur Ausbildung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes, Laufbahnzweig Gerichtsvollzieherdienst, zugelassen werden, wer

    1. die Prüfung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes, Laufbahnzweig mittlerer allgemeiner Justizdienst, bestanden hat,
    2. die Probezeit im mittleren Justizdienst, Laufbahnzweig mittlerer allgemeiner Justizdienst, erfolgreich absolviert hat,
    3. nach seiner Persönlichkeit und den bisherigen Leistungen für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes geeignet ist,
    4. die für den Gerichtsvollzieherdienst erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und
    5. in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.

    Zur vorbereitenden Ausbildung kann zugelassen wer, die

    1. die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 ThürAPOGV erfüllt,
    2. die Bildungsvoraussetzung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürLaufbG nachweisen und
    3. eine für den Gerichtsvollzieherdienst förderliche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt hat.

    Als förderliche Berufe werden anerkannt:

    • Rechtsanwaltsfachangestellte
    • Steuerfachangestellte
    • Patentfachangestellte
    • Bankkaufleute

    Bedienstete des mittleren Beamtendienstes anderer Fachrichtungen und Tarifbeschäftigte des Freistaats Thüringen können bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ebenfalls zur vorbereitenden Ausbildung zugelassen werden.

    Alle Bewerbende müssen über ein hohes Maß an Sozialkompetenz verfügen und sollten sich selbst gut organisieren können. Entschlussfreudigkeit und Durchsetzungskraft ist für den Beruf unabdingbar.

    Ob andere Bewerbende zugelassen werden, wird jährlich neu geprüft und ausgeschrieben.

  • Die Höhe der Besoldung bestimmt das Thüringer Besoldungsgesetz. Bewerbende aus den eigenen Reihen verbleiben in der bisherigen Besoldung.

    Andere Bewerbende erhalten während der Ausbildung Anwärterbezüge.

    Die Höhe des Anwärtergrundbetrages (A5 bis A8) können Sie der Tabelle zur Besoldungsordnung A entnehmen. Diese finden Sie bei "Alles auf einen Blick". Daneben wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt. Die Anwärterbezüge können mit Zustimmung des Finanzministeriums um 70 % aufgestockt werden.

    Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet der Freistaat Beihilfen.

    Wir bieten:

    • eine interessante und praxisnahe Ausbildung
    • gute Übernahmechancen in ein Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes
    • ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ab Beginn der Ausbildung
    • anspruchsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten
    • Anwärterbezüge (Grundbetrag) A6 über 1300,00 EUR
    • Gesundheitsmanagement der Justiz (z.B. Yoga, Massage, Joggen, etc.)
    • regelmäßige Fortbildungen
    • einen sicheren Arbeitsplatz

  • Einstellungstermin für die Fachausbildung ist der 15. Oktober eines jeden Jahres.

    Die Bewerbungsfrist wird jährlich neu festgesetzt.

    Für Bewerbende die an der vorbereitenden Ausbildung teilnehmen ist der Einstellungstermin der 15. April eines jeden Jahres.

    Auch diese Bewerbungsfrist wird jährlich neu festgesetzt.

    Sollte Ihr Interesse geweckt worden sein, richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an:

    Herrn Präsidenten
    des Thüringer Oberlandesgerichts

    sofern eine Stellenausschreibung vorliegt.

    Die Stellenausschreibungen werden im Karriereportal des Freistaates Thüringen unter https://karriere.thueringen.de/ veröffentlicht.

    Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das Karriereportal des Freistaates. Dort können Sie sich kostenlos registrieren und die notwendigen Bewerbungsunterlagen hochladen.

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

    • Bewerbungsanschreiben
    • tabellarischer Lebenslauf
    • beglaubigte Abschrift der Zeugnisse über den erfolgreichen Schulabschluss und evt. Berufsausbildung
    • Nachweise und Zeugnisse über berufliche Tätigkeiten seit der Schulentlassung

    Für zusätzliche Fragen steht Ihnen die Ausbildungsabteilung des Thüringer Oberlandesgerichts gern auch telefonisch unter +49 (0) 361 57 35 26-250 zur Verfügung.

Alles auf einen Blick

Benötigter Schulabschluss: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung und die Laufbahnbefähigung zum Beamten des mittleren Justizdienstes

Einstellungstermin:

  • 15. April eines jeden Jahres für Seiteneinsteiger
  • 15. Oktober eines jeden Jahres für eigene Bedienstete

Dauer der Ausbildung:

  • Vorbereitende Ausbildung für Seiteneinsteiger = 6 Monate
  • 18 Monate für die Fachausbildung zum Gerichtsvollzieher

Vergütung:

  • Für interne Bewerber verbleibt es bei der bisherigen Besoldung/Anwärtergrundbetrag
  • für andere Bewerber: Anwärtergrundbetrag A6

Urlaubsanspruch: 30 Tage

Dienstbezeichnung: Gerichtsvollzieher*in

Bild: Gesetzestexte auf Schreibtisch
Bildrechte beim TMMJV

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