Gerichtsvollzieherdienst

Laufbahn des mittleren Justizdienstes
Laufbahnzweig
Gerichtsvollzieherdienst
Der Laufbahnzweig Gerichtsvollzieherdienst ist eine Sonderlaufbahn im mittleren Justizdienst. Grundsätzlich können nur Bedienstete, die bereits die Laufbahnausbildung im Laufbahnzweig mittlerer allgemeiner Justizdienst erfolgreich absolviert und bereits einige Jahre Berufserfahrung gesammelt haben, zu dieser Ausbildung zugelassen werden. Eine Zulassung von sogenannten Seiteneinsteiger*innen ist nur möglich, sofern keine Bewerbungen eigener Bediensteter vorliegen und die Genehmigung der obersten Behörde vorliegt. Daher werden nicht jedes Jahr freie Stellen für eine Ausbildung ausgeschrieben.
Gerichtsvollzieher*innen handeln als ein selbständiges Organ der Rechtspflege.
Sie sind für die Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen und Beschlüssen zuständig. Damit verhelfen sie den vor Gericht obsiegenden Personen zu ihrem Recht. Mittels Sachpfändungen können Gegenstände (wie zum Beispiel Schmuck, Gold etc.) weggenommen und später versteigert werden. Der Erlös wird den Gläubiger*innen zur Befriedigung deren Forderungen ausgezahlt. Gerichtsvollzieher*innen werden auf Antrag anderer Personen tätig, ohne eine Vertreterstellung einzunehmen. Weisungen haben sie insoweit zu berücksichtigen, als sie mit den Gesetzen oder der Geschäftsanweisung nicht in Widerspruch stehen.
Bedienstete im Gerichtsvollzieherdienst arbeiten in einem Geschäftszimmer auf eigene Kosten. Das Geschäftszimmer befindet sich nicht im Gericht, sondern in einem eigens angemieteten Büro. Sie üben das Amt selbständig aus und beschäftigen für den Geschäftsbetrieb erforderlichenfalls Büro- und Schreibhilfen. Gerichtsvollzieher*innen erhalten für ihre Tätigkeit neben den Bezügen als Beamte des mittleren Justizdienstes eine Vollstreckungsvergütung und eine Bürokostenentschädigung
Alles auf einen Blick
Benötigter Schulabschluss: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung und die Laufbahnbefähigung zum Beamten des mittleren Justizdienstes
Einstellungstermin:
- 15. April eines jeden Jahres für Seiteneinsteiger
- 15. Oktober eines jeden Jahres für eigene Bedienstete
Dauer der Ausbildung:
- Vorbereitende Ausbildung für Seiteneinsteiger = 6 Monate
- 18 Monate für die Fachausbildung zum Gerichtsvollzieher
Vergütung:
- Für interne Bewerber verbleibt es bei der bisherigen Besoldung/Anwärtergrundbetrag
- für andere Bewerber: Anwärtergrundbetrag A6
Urlaubsanspruch: 30 Tage
Dienstbezeichnung: Gerichtsvollzieher*in
