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Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.gerichte.thueringen.de veröffentliche Website und mobilen Anwendungen des Thüringer Oberlandesgerichts. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Website zukünftig barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO). Im Folgenden möchten wir den Umsetzungsstand der Barrierefreiheit der Website dokumentieren:

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist die vorgenommene Selbstbewertung in Form des BITV/WCAG-Tests.

Die Website www.gerichte.thueringen.de wurde im Februar 2026 durch die Zentrale Überwachungsstelle für die digitale Barrierefreiheit Thüringen überprüft. Die dabei festgestellten Mängel wurden, soweit die Fehlerbehebung nicht durch Dritte durchgeführt werden muss, beseitigt. Die Website www.gerichte.thueringen.de und deren Funktionalität sowie Darstellungsform auf gängigen Endgeräten, sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 aktuell teilweise vereinbar. 

Welche Bereiche sind noch nicht barrierefrei?

PDF- und MS-Office-Dokumente sind zum Teil noch nicht barrierefrei zugänglich. Bei den nicht barrierefrei zugänglichen Dokumenten handelt es sich teilweise um PDF-Dokumente, die sehr kurzfristig erstellt oder nur kurzfristig eingestellt werden und welche aus Zeit- und Kostengründen noch nicht barrierefrei gestaltet werden können. Betroffen sind davon ganz überwiegend Stellenausschreibungen, Formulare (z.B. Anforderung einer Grundbuchabschrift) und Anleitungen (z.B. zur Nutzung des Akteneinsichtsportals). Es wird weiterhin kontinuierlich an der Erstellung barrierefreier Versionen dieser Inhalte gearbeitet.

Bei eingestellten Videos stehen derzeit keine Untertitel zur Verfügung. Wir sind bemüht, bei neu eingestellten Videos Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.

Bilder sind mit einem Alternativtext versehen. Eine inhaltliche Überprüfung der Texte ist noch nicht abgeschlossen.

Dialogfenster (z.B. Cookie Einstellungen) sind für Screenreader-Nutzer nicht erkennbar.

Teilweise führen externe Links zu nicht barrierefreien Informationsinhalten.

Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit

Wir arbeiten kontinuierlich an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen um. Die gesamte Website wird seit Februar 2026 unter Berücksichtigung der Hinweise der Zentralen Überwachungsstelle für die digitale Barrierefreiheit Thüringen geprüft und angepasst. Eine Arbeitsgruppe ist derzeit mit der Vereinheitlichung sowie der Erstellung barrierefreier Inhalte und Formulare befasst.

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Abkürzungen möchten wir weitestgehend vermeiden oder nur dann nutzen, wenn wir erstmalig im Text die ungekürzte Schreibweise mit dem Zusatz der Abkürzung verwenden. Wir sind bestrebt, Inhalte in Leichter Sprache und verbesserter Orientierung anzubieten.

Diese Erklärung wurde am 01. Juli 2026 überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder haben Sie Vorschläge für Verbesserungen, können Sie sich an die Pressestelle des Thüringer Oberlandesgerichts wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir bemühen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.

Thüringer Oberlandesgericht
Pressestelle
Rathenaustraße 13
07745 Jena

Telefon: +49 361 57 35 26-350
E-Mail: tholg.pressestelle@justiz.thueringen.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden. Diese ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Thüringer Landesbeauftagter für Menschen mit Behinderungen
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

Telefon: +49 361 573 11 8000
E-Mail: kontakt@tlmb.thueringen.de

 

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