Amtsgericht Pößneck
Slider Gebäude des Amtsgericht Pößneck
Besucherhinweise:
Auf Basis des aktuellen Pandemie-Erlasses der Thüringer Landesregierung wird der Geschäftsbetrieb des Amtsgerichts Pößneck einschließlich der Zweigstelle Bad Lobenstein ab 04.05.2020 wieder in größerem Umfang aufgenommen.
Das Amtsgericht Pößneck und das Amtsgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein sind zu den Sprechzeiten, zu Verhandlungen und nach Terminvereinbarung geöffnet.
Es gelten folgende Sprechzeiten:
Montag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Mittwoch: keine Öffnungszeit
Donnerstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr.
Innerhalb der Sprechzeiten stehen die Bediensteten des Gerichts den Besuchern für Geschäftsbesorgungen zur Verfügung, ansonsten nach vorheriger Vereinbarung.
Anliegen, Anträge, etc. sollen möglichst schriftlich an das Amtsgericht eingereicht werden:
- Amtsgericht Pößneck:
Bahnhofstraße 18, 07381 Pößneck (Tel. 03647 / 4268-0, Fax 03647 / 4268-60)
- Amtsgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein:
Mühlgasse 19c, 07356 Bad Lobenstein (Tel. 036651 / 610-0, Fax 036651 / 610-10)
Unterlagen und Hinweise zu Antragstellungen und Verfahren erhalten Bürger schriftlich, telefonisch oder im Foyer der Amtsgerichtsdienststellen.
Soweit Anträge oder Erklärungen persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts abgegeben werden müssen wird gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren, auch zur Vermeidung von Wartezeiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Besucher des Amtsgerichts Pößneck und der Zweigstelle Bad Lobenstein im Gebäude eine mitzubringende eigene Mund-Nasen-Bedeckung (Mundschutz) tragen müssen. Zudem gelten die allgemeinen und im Gebäude ausgehängten Hygiene- und Abstandsregeln. Am Eingang erfolgt eine Handdesinfektion und es werden kurz gesundheitliche Einschränkungen abgefragt.
Dieter Marufke
(Direktor des Amtsgerichts)
Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr
Zum 01.01.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr zu allen Amts- und Landgerichten und dem Thüringer Oberlandesgericht in Rechtssachen eröffnet. Von der Eröffnung ausgenommen sind Verwaltungssachen, Grundbuchsachen und die Angelegenheiten des Sozialen Dienstes.
Weitere Informationen zum Thema können Sie gern der Rubrik Elektronischer Rechtsverkehr entnehmen.
Wichtiger Hinweis:
Eine einfache E-Mail reicht nicht aus, um wirksam elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen.
Das Gericht ist seit dem 01.01.2018 elektronisch auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und De-Mail erreichbar. Bitte beachten Sie, dass die Adressierung durch Auswahl des Gerichts im EGVP-Adressbuch bzw. im öffentlichen De-Mail-Verzeichnisdienst erfolgt.
Warnhinweis der Landesjustizverwaltung
Bitte beachten Sie die Warnhinweise der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz zu Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Onlinediensten und Registereintragungen.
Warnung vor gefälschten E-Mails im Namen der Thüringer Gerichte
Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Thüringer Gerichte versandt. Diese übermitteln generell Zahlungsaufforderungen nicht per E-Mail. Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.
So erreichen Sie uns:
Anschrift:
Amtsgericht Pößneck
Bahnhofstraße 18
07381 Pößneck
Postanschrift:
Amtsgericht Pößneck
Postfach 14 51
07374 Pößneck
Telefon: 03647 4268-0
Telefax: 03647 4268-60
Bitte beachten Sie unser
Hinweise zur Eingangskontrolle!
Anschrift:
Amtsgericht Pößneck
Zweigstelle Bad Lobenstein
Mühlgasse 19 C
07356 Bad Lobenstein
Postanschrift:
Amtsgericht Pößneck
Zweigstelle Bad Lobenstein
Postfach 121
07353 Bad Lobenstein
Telefon: 036651 610-0
Telefax: 036651 610-10
Bitte beachten Sie unser
Hinweise zur Eingangskontrolle!