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Elektronische Kostenmarke

Ihr Kontakt zu uns:

Thüringer Oberlandesgericht
Rathenaustraße 13
07745 Jena

Telefon: +49 (0) 361 57 35 26-000
Telefax: +49 (0) 361 57 35 26-500

 

Einführung der elektronischen Kostenmarke

Zum 01.12.2022 wurde die elektronische Kostenmarke im Freistaat Thüringen eingeführt. Mit der elektronischen Kostenmarke können über das Justizportal des Bundes und der Länder u.a. Gerichtskostenvorschüsse online sowie bargeldlos geleistet und bei den Thüringer Justizbehörden eingereicht werden. Dort erfolgt sodann die Entwertung der eingereichten Kostenmarken.

Gleichzeitig mit der Einführung der elektronischen Kostenmarke wurde der Verkauf der bisher verwendeten Gerichtskostenstempelabdrucke eingestellt; die bis dahin erworbenen Gerichtskostenstempelabdrucke können noch bis zum 31. Dezember 2022 als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Hiernach nicht verbrauchte Gerichtskostenstempelabdrucke können auf Antrag zurückerstattet werden. Der Antrag ist bei der Gerichtszahlstelle, bei der die Gerichtskostenstempelabdrucke erworben worden sind, einzureichen.

Weitere Informationen können Sie gern dem Hinweisblatt zur elektronischen Kostenmarke sowie dem Portal Elektronische Kostenmarke der Justiz entnehmen!

  • Elektronische Kostenmarke

    Klebemarken waren gestern. Mit der elektronischen Kostenmarke können Sie u.a. Gerichtskostenvorschüsse bequem bargeldlos per Kreditkarte oder Überweisung bezahlen. Für Sie entfallen hierdurch unnötige Wege- und Wartezeiten und Sie sind unabhängig von den Öffnungszeiten der Amtsgerichte.

    Technische Voraussetzungen

    Der Zugriff auf das Justizportal zum Erwerb von elektronischen Kostenmarken erfolgt über das Internet. Besondere Sicherheitseinstellungen sind nicht erforderlich.

    Ablauf

    Die elektronische Kostenmarke können Sie in frei wählbarer Höhe online und ohne vorherige Registrierung unter dem nachfolgenden Link erwerben: https://portal.kostenmarke.justiz.de 
    Hier erhalten Sie weitergehende Informationen zum Kaufprozess, den technischen Voraussetzungen sowie zum weiteren Verfahrensablauf. 

    Die Verwendung von Gerichtskostenstemplerabdrucken ist nicht mehr möglich.

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