Elektronische Kostenmarke
Einführung der elektronischen Kostenmarke
Zum 01.12.2022 wurde die elektronische Kostenmarke im Freistaat Thüringen eingeführt. Mit der elektronischen Kostenmarke können über das Justizportal des Bundes und der Länder u.a. Gerichtskostenvorschüsse online sowie bargeldlos geleistet und bei den Thüringer Justizbehörden eingereicht werden. Dort erfolgt sodann die Entwertung der eingereichten Kostenmarken.
Gleichzeitig mit der Einführung der elektronischen Kostenmarke wurde der Verkauf der bisher verwendeten Gerichtskostenstempelabdrucke eingestellt; die bis dahin erworbenen Gerichtskostenstempelabdrucke können noch bis zum 31. Dezember 2022 als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Hiernach nicht verbrauchte Gerichtskostenstempelabdrucke können auf Antrag zurückerstattet werden. Der Antrag ist bei der Gerichtszahlstelle, bei der die Gerichtskostenstempelabdrucke erworben worden sind, einzureichen.
Weitere Informationen können Sie gern dem Hinweisblatt zur Einführung der elektronischen Kostenmarke sowie dem Justizportal des Bundes und der Länder entnehmen!

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