Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Elektronische Kostenmarke

Einführung der elektronischen Kostenmarke

Zum 01.12.2022 wurde die elektronische Kostenmarke im Freistaat Thüringen eingeführt. Mit der elektronischen Kostenmarke können über das Justizportal des Bundes und der Länder u.a. Gerichtskostenvorschüsse online sowie bargeldlos geleistet und bei den Thüringer Justizbehörden eingereicht werden. Dort erfolgt sodann die Entwertung der eingereichten Kostenmarken.

Gleichzeitig mit der Einführung der elektronischen Kostenmarke wurde der Verkauf der bisher verwendeten Gerichtskostenstempelabdrucke eingestellt; die bis dahin erworbenen Gerichtskostenstempelabdrucke können noch bis zum 31. Dezember 2022 als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Hiernach nicht verbrauchte Gerichtskostenstempelabdrucke können auf Antrag zurückerstattet werden. Der Antrag ist bei der Gerichtszahlstelle, bei der die Gerichtskostenstempelabdrucke erworben worden sind, einzureichen.

Weitere Informationen können Sie gern dem Hinweisblatt zur Einführung der elektronischen Kostenmarke sowie dem Justizportal des Bundes und der Länder entnehmen!


  • Elektronische Kostenmarke

    ab dem 01. Dezember 2022 im Freistaat Thüringen

    Klebemarken waren gestern. Mit der elektronischen Kostenmarke können ab dem 01. Dezember 2022 u. a. Gerichtskostenvorschüsse bequem bargeldlos per Kreditkarte oder Überweisung gezahlt werden. Für Sie entfallen
    bisherige Wege- und Wartezeiten und Sie sind unabhängig von den Öffnungszeiten der Amtsgerichte.

    Technische Voraussetzungen

    Der Zugriff auf das Justizportal zum Erwerb von elektronischen Kostenmarken erfolgt über das Internet. Besondere Sicherheitseinstellungen sind nicht erforderlich.

    Ablauf

    Die elektronischen Kostenmarken können Sie in frei wählbarer Höhe online und ohne vorherige Registrierung unter dem nachfolgenden Link erwerben: https://justiz.de/kostenmarke/index.php.
    Hier erhalten Sie weitergehende Informationen zum Kaufprozess, den technischen Voraussetzungen sowie zum weiteren Verfahrensablauf.

    Bisherige Gerichtskostenstempelabdrucke

    Der Verkauf der bisher verwendeten Gerichtskostenstempelabdrucke wird ab dem 01. Dezember 2022 eingestellt.
    Die bis dahin erworbenen Gerichtskostenstempelabdrucke können noch bis zum 31. Dezember 2022 als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Haben Sie danach nicht verbrauchte Gerichtskostenstempelabdrucke, können diese auf Antrag zurückerstattet werden. Den Antrag reichen Sie bei der Gerichtzahlstelle ein, bei der die Gerichtskostenstempelabdrucke erworben wurden.

Bild: Justitia
Bildrechte beim TMJMV

Kontakt zu uns!

Thüringer Oberlandesgericht
Rathenaustraße 13
07745 Jena

Telefon: +49 (0) 361 57 35 26-000
Telefax: +49 (0) 361 57 35 26-500

E-Mail: tholg.poststelle@justiz.thueringen.de