Förderungen

Wichtiger Hinweis:
Projekte sind zeitlich befristete Vorhaben von regionaler, überregionaler oder beispielgebender Bedeutung. Förderfähig ist der zur Durchführung der Tätigkeiten erforderliche Personal- und Sachaufwand. Die Antragsfrist für die Projektförderung endet am 31.10. des Vorjahres.
Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen in der Straffälligenhilfe
Im Rahmen der Projektförderung können Maßnahmen für Straffällige, die deren beruflicher, wohnlicher und sozialer Eingliederung dienen, insbesondere aber:
- Vermittlung in gemeinnützige Arbeit,
- Täter-Opfer-Ausgleich,
- ambulante und stationäre Angebote der Suchtberatungsstellen,
- Schuldnerberatung für Straffällige,
- ehrenamtliche Straffälligenhilfe,
- Wohnraumbeschaffung,
- betreutes Wohnen,
- berufliche Eingliederungshilfen für Straffällige,
- Freizeit- und Betreuungsangebote im Vollzug,
- Besuchs- und Beratungsdienste im Vollzug,
- Entlassungsvorbereitung und Entlassungshilfen für Straffällige,
- Koordination von Aufgaben der freien Straffälligenhilfe,
- Weiterbildung der Mitarbeiter,
gefördert werden.
Förderung der Gewaltkonfliktberatung für Täter häuslicher Gewalt
Gefördert werden können Unterstützungs- und Beratungsangebote für in Paarbeziehungen gewalttätige Partner bzw. Männer und Frauen die sich Unterstützung bei der Gewaltvermeidung wünschen. Die Projektförderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Förderung der Gewaltkonfliktberatung für Täter häuslicher Gewalt.
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