Die Antragsstellung erfolgt mit dem Formblatt „Antrag“. Das Antragsformular ist komplett auszufüllen.
Dem Antrag ist detaillierter Finanzierungsplan als Anlage beizufügen. Bei der Erstellung des Finanzierungsplans sollten die Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest P) beachten werden, um mögliche Rückforderungen zu vermeiden.
Ausgaben: Hier sollen nicht alle einzelnen Ausgaben aufgelistet, sondern die Ausgaben des detaillierten Finanzierungsplan zu sinnvollen Gruppen, den sogenannten „Einzelansätzen“ zusammengefasst werden. Zum Beispiel können alle Honorarausgaben zu „Honorare“ zusammengefasst werden. Es sind nur die Ausgaben zuwendungsfähig, die unmittelbar durch das Projekt verursacht werden. Die mit *gekennzeichneten Positionen sind auf einem gesonderten Blatt zu erläutern und einzeln aufzuführen.
Einnahmen: Hier sind sie privaten und öffentlichen Mittel zu erfassen. Unter private Mittel zählen Vereinsbeiträge oder ähnlich Einnahmen, Verkaufserlöse aus Projekttätigkeiten, Spenden von Sponsoren und Privatpersonen und bare Eigenleistungen, die tatsächlich vorhanden sind und für das Vorhaben verwendet werden sollen. Diese Eigenmittel müssen dann auch tatsächlich fließen und dürfen nur in bestimmten und seltenen Fällen reduziert werden. Als Eigenmittel kommen nur Geldleistungen in Betracht, die der Antragssteller aus seinem Vermögen bereitstellt. Dazu gehören nicht der Wert von Sachleistungen.
Unter Öffentliche Mittel zählen die beantragte Landeszuwendung, kommunale Mittel, Bundesmittel und sonstige Zuschüsse.
Die Summe der Ausgaben und Einnahmen müssen identisch sein.
Dem Antrag ist neben dem Finanzierungsplan eine detaillierte Projektbeschreibung beizufügen. In der Projektbeschreibung muss auf die Zielstellung des Projektes, die zu erreichende Klientel sowie die geplante Umsetzung und Erreichung dieser Zielstellung eingegangen werden.
Dem Antrag sind alle genannten Anlagen beizufügen, auch wenn sich seit der letzten Antragsstellung keine Änderungen ergeben haben.
Aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen können nur Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden. Daher muss eine entsprechende Erklärung angekreuzt werden. Die Bewilligungen für Zuwendungen werden aus haushaltsrechtlichen Gründen in der Regel in den Monaten März bis Juni verschickt. Sollten Sie bereits im ersten Halbjahr Ausgaben für ein Projekt haben, müssen Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen. Dieses Feld sollten Sie immer ankreuzen, wenn Sie einen Projektzeitraum ab dem 01.01. angeben.
Einzureichende Unterlagen:
- Antrag
- Finanzierungsplan
- Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung
- Bescheid Körperschaftssteuer
- Auszug Vereinsregister
- Konzept
- Arbeitsverträge
- Tätigkeitsbeschreibung für Projektmitarbeiter
Die vorgenannten Unterlagen sind zur Antragsbearbeitung zwingend erforderlich!
Anträge müssen bis zum 31.10. für das folgende Förderjahr eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge können sich förderschädlich auswirken.