Unsere Amtsgerichte
Zum Landgerichtsbezirk Gera gehören
- das Amtsgericht Altenburg
- das Amtsgericht Gera
- das Amtsgericht Greiz
- das Amtsgericht Jena
- das Amtsgericht Pößneck mit seiner Zweigstelle Bad Lobenstein
- das Amtsgericht Rudolstadt sowie
- das Amtsgericht Stadtroda.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte möchten Sie einladen, auf ihren Seiten zu lesen und sich zu informieren. Sie erreichen die Seiten über nebenstehende Links.
Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Gera
Bei den Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks Gera ist ein richterlicher Bereitschaftsdienst für unaufschiebbare richterliche Amtshandlungen (d.h. insbesondere Eilentscheidungen in Strafsachen, sowie in Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren) eingerichtet.
Der gerichtliche Bereitschaftsdienst der Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Gera ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Erreichbarkeit:
- An Werktagen: von 06:00 Uhr bis 08:30 Uhr sowie von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr
(freitags von 13:00 bis 21:00 Uhr)
- An freien Tagen (einschließlich Wochenenden und Feiertagen):
durchgehend von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Kontaktaufnahme:
Der Bereitschaftsdienst ist ausschließlich über eine Mobilfunknummer erreichbar.
Diese ist an den Pforten der Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Gera ausgehängt.
Elektronische Erreichbarkeit:
Elektronische Nachrichten können nur nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme an ein spezielles Postfach des Bereitschaftsdienstes übermittelt werden.
Die Postfachadresse wird im Bedarfsfall auf Nachfrage mitgeteilt.
Bei Wartungen oder technischen Störungen informiert www.egvp.de über mögliche Einschränkungen.
Erfolgt keine Rückmeldung auf eine übermittelte elektronische Nachricht, ist unbedingt telefonischer Kontakt aufzunehmen.
Wichtiger Hinweis:
Eingänge über das allgemeine EGVP des Amtsgerichts außerhalb der bereitgestellten Postfachadresse sowie Einwürfe in den Nachtbriefkasten an dienstfreien Tagen werden während der Bereitschaftsdienstzeiten nicht gesichtet und erst am folgenden Werktag den zuständigen Abteilungen zugeleitet.
Informationsblatt über die Beschränkung von Bargeldeinzahlungen bei den Zahlstellen der Amtsgerichte
Informationsblatt über die Beschränkung von Bargeldeinzahlungen
