Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbewältigung nach einer Straftat, bei dem Täter*in und geschädigte Person gemeinsam eine Lösung erarbeiten.
Ziel ist es, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen, den Konflikt aufzuarbeiten und den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Der TOA erfolgt freiwillig und setzt die Einsicht des*der Täter*in sowie die Zustimmung der geschädigten Person voraus.

Eine vermittelnde Person, in der Regel ein*e Mediator*in, moderiert den Prozess, der in Vorgesprächen, einem gemeinsamen Dialog und einer abschließenden Vereinbarung besteht.
Wiedergutmachung kann materiell (z. B. Schadensersatz) oder immateriell (z. B. Entschuldigung) erfolgen.

Ein erfolgreicher TOA kann strafmildernd wirken oder zur Einstellung des Verfahrens führen. Er wird vor allem, aber nicht ausschließlich, bei weniger schweren Straftaten wie Diebstahl oder Körperverletzung angewandt. Das Verfahren bietet der geschädigten Person eine schnelle Entschädigung und emotionale Verarbeitung der Tat. Für den*die Täter*in ermöglicht es Verantwortungsübernahme und die aktive Mitwirkung an der eigenen Resozialisierung. Gleichzeitig entlastet der TOA die Gerichte und fördert nachhaltige Konfliktlösungen.

Der TOA ist in § 46a StGB sowie den §§ 153a, 155a und 155b StPO rechtlich verankert.

Tafel mit der Aufschrift "Soziale Dienste in der Justiz"
Bildrechte beim TMJMV

So erreichen Sie uns:

Thüringer Oberlandesgericht
Soziale Dienste in der Justiz