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Soziale Dienste in der Justiz

Die Sozialen Dienste in der Justiz in Thüringen unterstützen Menschen, die mit dem Strafrecht in Berührung gekommen sind – von Beschuldigten und Angeklagten bis hin zu Verurteilten oder Haftentlassenen. Ihr Ziel ist es, diese Personen zu befähigen, ein straffreies Leben zu führen, Haftstrafen zu vermeiden und ihre soziale Integration in die Gesellschaft zu fördern. Dabei helfen die Sozialarbeiter*innen den Betroffenen, ihre Angelegenheiten zu regeln, ihre Rechte wahrzunehmen und sich in das gesellschaftliche Leben einzufügen.

Zentrale Aufgabenbereiche sind

  1. Bewährungshilfe
  2. Führungsaufsicht
  3. Gerichtshilfe
  4. Täter-Opfer-Ausgleich

Neben der Unterstützung für straffällige Menschen bieten spezifisch geschulte Justizsozialarbeiter*innen die sogenannte Psychosoziale Prozessbegleitung an, die sich an besonders schutzbedürftige Verletzte richtet.

Struktur und Zusammenarbeit

Die Justizsozialarbeiter*innen werden durch das Sachgebiet Soziale Dienste am Thüringer Oberlandesgericht geleitet und sind in 26 Außen- und Zweigstellen thüringenweit tätig (Stand: 2024). Sie arbeiten eng mit Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie freien und öffentlichen Trägern zusammen.

Qualitätsstandards und Arbeitsgrundsätze

Die Arbeit der Sozialen Dienste ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch. Zum Zweck der Qualitätssicherung arbeiten Justizsozialarbeiter*innen nach festgelegten Arbeitsrichtlinien und Qualitätsstandards.
Die Sozialen Dienste leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Resozialisierung straffällig gewordener Menschen und fördern eine nachhaltige gesellschaftliche Reintegration.

 

Tafel mit der Aufschrift "Soziale Dienste in der Justiz"
Bildrechte beim TMJMV

Organigramm

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