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Elektronische Akteneinsicht

Bild: Tastatur mit zwei angedeutet schreibenden Händen
Bildrechte beim Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Ihr Kontakt zu uns:

Thüringer Oberlandesgericht
Rathenaustraße 13
07745 Jena

Telefon: +49 (0) 361 57 35 26-000
Telefax: +49 (0) 361 57 35 26-200

Die Führung einer eVerfahrensakte eröffnet und erfordert neue Formen der Akteneinsicht. Mit dem bundeseinheitlichen Akteneinsichtsportal wird dafür an einer zentralen Stelle die Einsichtnahme in elektronisch geführte Verfahrensakten (eAkten) ermöglicht.

Das Akteneinsichtsportal stellt dabei Funktionen zur Anzeige und zum Herunterladen von bereitgestellten eAkten oder einzelner Aktenbestandteile zur Verfügung.

Künftig werden die Gerichte und Staatsanwaltschaften über das Akteneinsichtsportal elektronische Akten zur Einsicht für Verfahrensbeteiligte bereitstellen.

Der Antrag auf Gewährung einer Akteneinsicht ist weiterhin bei der zuständigen aktenführenden Stelle (Gerichte und Staatsanwaltschaften) zu stellen, welche auch über die Gewährung der Akteneinsicht entscheidet.

Zur Einsichtnahme freigegebene Akten oder Aktenbestandteile werden von der aktenführenden Stelle zur Einsicht bereitgestellt. Für deren Abruf über das Akteneinsichtsportal werden gesonderte Zugangsdaten benötigt. Die Zugangsdaten werden dem Antragsteller von der aktenführenden Stelle direkt per Post oder EGVP übermittelt.

Wie Sie sich am Akteneinsichtsportal anmelden und was beim Abruf der bereitgestellten eAkten zu beachten ist, beschreibt der nachstehende Anwenderhinweis in der jeweils aktuellen Fassung.