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Justizzahlstelle beim Thüringer Oberlandesgericht

Bild: Gerichtsgebäude des Thüringer Oberlandesgerichts
Bildrechte beim Thüringer Oberlandesgericht

Ihr Kontakt zu uns:

Anschrift:

Thüringer Oberlandesgericht
- Justizzahlstelle -
Hermann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera

Postanschrift:

Thüringer Oberlandesgericht
- Justizzahlstelle -
Postfach 13 65
07503 Gera

Telefon: +49 (0) 361 57 35 24-000
Telefax: +49 (0) 361 57 35 24-265

E-Mail:

tholg.jzs.poststelle@justiz.thueringen.de

Telefonsprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass mittwochs keine Sprechzeiten stattfinden.

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich.

Aufgaben der Justizzahlstelle

Das Thüringer Oberlandesgericht - Justizzahlstelle - nimmt folgende Aufgaben wahr:

Kosteneinziehung

Gerichtskosten für den Freistaat Thüringen

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit
  • Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Finanzgerichtsbarkeit
  • Sozialgerichtsbarkeit
Rückzahlung

Rückzahlung unverbrauchter Gerichtskosten/Vorschüsse

Tipps für eine gute Zusammenarbeit

  • Zur Zuordnung Ihrer Zahlung werden das Kassenzeichen bzw. die Rechnungsnummer und der Name benötigt. Bezahlen Sie noch einfacher, zum Beispiel mit einer Banking-App und dem auf der Rechnung bzw. Mahnung abgebildeten GiroCode, im Einzelfall mit dem übersandten Überweisungsträger.
     
  • Um Zuordnungsprobleme beim Schriftverkehr mit der Justizzahlstelle zu minimieren, geben Sie bitte immer das 12-stellige Kassenzeichen an.
     
  • Anfragen wegen der Berechnung der Kosten sowie Erinnerungen gegen den Kostenansatz richten Sie bitte ausschließlich an das zuständige Gericht bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft.
    Das zuständige Gericht / die zuständige Staatsanwaltschaft, die Telefonnummer, das gerichtliche Aktenzeichen sowie Ihr Geschäftszeichen ersehen Sie im Kopfteil der Kostenrechnung.
     
  • Das Einlegen eines Rechtsbehelfs entbindet Sie jedoch nicht von der Verpflichtung zur vorläufigen Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten.
     
  • Zur Klärung der Zahlungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an die Justizzahlstelle.
     
  • Haben Sie eine Auszahlung von der Justizzahlstelle erhalten, so benötigen wir die 12-stellige Rechnungsnummer, um Ihre Fragen zu beantworten.
    Insoweit Sie eine Zahlung erwarten, benötigt die Justizzahlstelle stets Ihre SEPA-Bankverbindung mit IBAN und BIC.

    Achtung: Es gibt keinen Bargeldverkehr bei der Justizzahlstelle.

    Bankverbindung des Thüringer Oberlandesgerichts - Justizzahlstelle:

    Landesbank Hessen-Thüringen
    IBAN: DE98 8205 0000 3079 1850 09
    BIC: HELADEFF820

Bitte schenken Sie auch unseren nachstehenden Warnhinweisen Ihre Aufmerksamkeit!

Hinweis zu betrügerischen SMS

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Beispiel einer betrügerischen SMS:

„Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-2020 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf mit 089/XX XX XX“

Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +49 (0) 361 57 35 24-000.

Warnhinweis der Landesjustizverwaltungen

Bitte beachten Sie die Warnhinweise der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz zu Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Onlinediensten und Registereintragungen.

Zur Internetseite des Justizportals des Bundes und der Länder

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