Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Justizwachtmeisterdienst

Symbolbild: Justizwachtsmeister*in
Bildrechte beim Thüringer Oberlandesgericht


Laufbahn des mittleren Justizdienstes

Laufbahnzweig

Justizwachtmeister*in
 

Eine praxisnahe Ausbildung mit sicherer Zukunftsperspektive.

Justizoberassistent*innen sind als Beamte des mittleren Justizdienstes, Laufbahnzweig Justizwachtmeisterdienst bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaats Thüringen tätig. Sie sind u.a. für den Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst zuständig. Sie sorgen für einen störungsfreien Ablauf der Gerichtsverhandlungen und sind berechtigt, zum Schutz von rechtsuchenden Personen und Verfahrensbeteiligten unmittelbaren Zwang anzuwenden. Ihnen obliegt die Vorführung und Bewachung von Gefangenen.
Bei den Einlasskontrollen kontrollieren Justizoberassistent*innen die Besucher und das Gepäck auf das Mitführen von gefährliche Gegenstände bzw. Waffen.

Justizoberassistent*innen sind zum Tragen von Dienstkleidung verpflichtet.
Sie sind zum Führen verschiedener Führungs- und Einsatzmittel u. a. eines Schlagstockes (EKA), eines Reizstoffsprühgerätes (RSG) und Hand- bzw. Fußfesseln sowie Schutzwesten berechtigt.
Sie nehmen regelmäßig an Einsatztrainings teil, um Fähig- und Fertigkeiten zu entwickeln, Einsatzsituationen professionell zu bewältigen.

 

  • Sie sind u.a. verantwortlich für:

    • den Dienst in Gerichtsverhandlungen, einschließlich des Vollzugs sitzungspolizeilicher Maßnahmen
    • die Vorführung der Gefangenen zu Gerichtsverhandlungen
    • die Bewachung von Gefangenen
    • die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden und dem dazugehörenden Bereich; z.B. Durchführung der Einlasskontrollen
    • die Abwicklung des Postein- und Postausgangs, ggf. auch im elektronischen Rechtsverkehr
    • das Befördern der Akten innerhalb der Behörde
    • die Vornahme von Zustellungen von Schriftstücken an Verfahrensbeteiligte
    • die Besorgung öffentlicher Aushänge und Bekanntmachungen an der Gerichtstafel
    • Hausdienstgeschäfte, z. B. Öffnen und Verschließen des Dienstgebäudes, Gebäudekontrollen
    • das Führen von Dienstfahrzeugen
  • Ausbildungsdauer: 2 Jahre
    Beschäftigungsverhältnis: Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Die Ausbildung gliedert sich in fachtheoretische und berufspraktische Ausbildungsabschnitte, die jeweils im Wechsel stattfinden und aufeinander aufbauen.
    Die fachtheoretische Ausbildung findet im Bildungszentrum Gotha statt. Dort steht für alle Anwärter*innen eine internatsmäßige Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung.
    Nähere Informationen zum Bildungszentrum erhalten Sie auf der Homepage des Bildungszentrums der Thüringer Landesverwaltung (BZ Gotha).

    Die berufspraktische Ausbildung findet an den Justizzentren (Erfurt, Gera, Meiningen, Mühlhausen sowie an den Amtsgerichten) statt.

    Im Einzelnen gliedert sich die Ausbildung wie folgt:

    • Einführungspraktikum (4 Wochen) an der Ausbildungsstammbehörde
    • Fachtheoretischer Lehrgang I (14 Wochen) im Bildungszentrum der Thüringer Landesverwaltung Gotha
    • Praktische Ausbildung I (6 Monate) an verschiedenen Ausbildungsbehörden
    • Fachtheoretischer Lehrgang II (13 Wochen) im Bildungszentrum der Thüringer Landesverwaltung Gotha
    • Praktische Ausbildung II (7 Monate) an verschiedenen Ausbildungsbehörden
    • Fachtheoretischer Lehrgang III - Abschlusslehrgang (4 Wochen) im Bildungszentrum der Thüringer Landesverwaltung Gotha
    • Schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung, praktische Ausbildungszeit (2 Monate)
  • Zur Ausbildung im mittleren Justizdienst kann zugelassen werden, wer

    • den Realschulabschluss (mittlere Reife) oder
    • den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist
    • die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach § 8 Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllt und
    • ein Mindestalter von 18 Jahren hat.
    • im Besitz eines Führerscheins Klasse B ist.
    • über eine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung und ein hohes Maß an körperlicher Fitness verfügt.

    Ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Entschlussfreudigkeit, Zuverlässigkeit und Teamgeist sind für die Ausübung der vielfältigen Aufgaben ebenso notwendig wie die Fähigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten.

    Beamte des mittleren Justizdienstes sind häufig die ersten Ansprechpartner*innen für die rechtsuchenden Bürger. Dies erfordert eine sehr gute Kommunikationsfähigkeit. Neben umfangreichen Fachkenntnissen werden eine gute Kooperationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen vorausgesetzt.

  • Die Höhe der Besoldung bestimmt das Thüringer Besoldungsgesetz.
    Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge.
    Die Höhe des Anwärtergrundbetrages (A6) können Sie der Tabelle zur Besoldungsordnung A entnehmen. Diese finden Sie bei "Alles auf einen Blick". Daneben wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt.

    Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet der Freistaat Beihilfen.

    Wir bieten:

    • eine interessante und praxisnahe Ausbildung
    • gute Übernahmechancen in ein Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreicher
      Beendigung des Vorbereitungsdienstes
    • ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ab Beginn der Ausbildung
    • anspruchsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten
    • Anwärterbezüge (Grundbetrag) A6 über 1300,00 EUR
    • Gesundheitsmanagement der Justiz (z.B. Yoga, Massage, Joggen, etc.)
    • regelmäßige Fortbildungen
    • einen sicheren Arbeitsplatz
  • Einstellungstermin ist der 1. Oktober eines jeden Jahres.
    Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar des Einstellungsjahres.

    Sollte Ihr Interesse geweckt worden sein, richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Februar 2026 an:

    Herrn Präsidenten
    des Thüringer Oberlandesgerichts.

    Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das Karriereportal des Freistaates Thüringen unter https://karriere.thueringen.de/. Dort können Sie sich kostenlos registrieren und die notwendigen Bewerbungsunterlagen hochladen.

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

    • Bewerbungsanschreiben
    • tabellarischer Lebenslauf
    • beglaubigte Abschrift der Zeugnisse über den erfolgreichen Schulabschluss und evt. Berufsausbildung
    • Nachweise und Zeugnisse über berufliche Tätigkeiten seit der Schulentlassung

    Für zusätzliche Fragen steht Ihnen die Ausbildungsabteilung des Thüringer Oberlandesgerichts per E-Mail unter tholg.ausbildung@justiz.thueringen.de oder telefonisch unter +49 (0) 361 57 35 26-379 oder +49 (0) 361 57 35 26-278 zur Verfügung.

  • Das Auswahlverfahren besteht aus einem Onlineeinstellungstest, einem Sporttest und einem Vorstellungsgespräch.

    Das Auswahlverfahren beginnt in der Regel nach Ablauf der Bewerbungsfrist im Januar. Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen, erhalten die Bewerber*innen eine Einladung zum Onlineeinstellungstest. Dieser kann bequem von zu Hause aus absolviert werden. In dem Einstellungstest werden kognitive Leistungen unter anderem in Mathe, Deutsch, Allgemeinwissen, Konzentrationsfähigkeit sowie juristisches Textverständnis überprüft.
    Die einzelnen Gebiete sind zeitlich begrenzt zu absolvieren. Daneben werden Schlüsselkompetenzen (z. B. Teamfähigkeit, Entscheidungsfreudigkeit u. a.) anhand von Selbsteinschätzungen abgefragt. Hierfür gibt es keine Zeitbeschränkungen. Nach Bestehen des Onlinetests erhalten Sie eine Einladung zum Sporttest sowie zum Vorstellungsgespräch. In dem Sporttest werden die Ausdauer und Kondition, die Kraft, die Reaktionsfähigkeit, die   Schnelligkeit, die  Koordinationsfähigkeit sowie der Gleichgewichtssinn geprüft.
    Einzelheiten zum Ablauf des Sporttestes

    Diese Vorstellungsgespräche und die Sporttests beginnen in der Regel im Februar. Sobald alle Vorstellungsgespräche und Sporttests durchgeführt sind, werden die Einstellungszusagen versandt.

Ein kleiner Eindruck in Bildern ...

Bild: Justizwachtmeister*in während der Sicherheitskontrolle
Bild: Justizwachtmeister bei der Bewachung während einer Gerichtsverhandlung. Sie stehen konzentriert hinter einem sitzenden Angeklagten.
Bild: Justizwachtmeister während seiner Tätigkeit im Eingangs-/Auskunftsbereich.
Bild: Justizwachtmeister*in während der Tätigkeit in der Poststelle. Sie versehen hier ein eingehendes Schreiben mit einem Stempel.
Bild: Justizwachtmeister*in während der Tätigkeit der hausinternen Verteilung der Post. Sie halten mehrere Akten in den Händen.
Bild: Justizwachtmeister*innen während eines regelmäßigen Trainings.

Alles auf einen Blick

Benötigter Schulabschluss: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung

Ausbildungsbeginn: zum 01. Oktober eines Jahres

Dauer der Ausbildung: 2 Jahre

Vergütung: Anwärtergrundbetrag A6

Urlaubsanspruch: 30 Tage

Dienstbezeichnung nach der Ausbildung: Justizoberassistent*in

Kontakt:

E-Mail-Adresse:

tholg.ausbildung@justiz.thueringen.de

Telefon: +49 (0) 361 57 35 26-379 oder
+49 (0) 361 57 35 26-278

Bewerbung:

zur Bewerbung
 

Bild: Die Justizwachtmeister präsentieren sich auf der Empore im Justizzentrum Erfurt
Bildrechte beim Thüringer Oberlandesgericht

Hilfreicher Link

Weiterführendes