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Mittlerer allgemeiner Justizdienst

Bild: Justizsekretärinnen bei ihrer Tätigkeit
Bildrechte beim Thüringer Oberlandesgericht


Laufbahn des mittleren Justizdienstes


Laufbahnzweig

Justizsekretär*in
 

Organisationstalent, Freude am Umgang mit Menschen und der Arbeit am Gesetz stehen bei dieser Ausbildung im Mittelpunkt.
 

Justizsekretär*innen sind als Beamte des mittleren Justizdienstes im Laufbahnzweig mittlerer allgemeiner Justizdienst für den reibungslosen Ablauf der Verfahren bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verantwortlich. Sie nehmen Anträge von rechtssuchenden Personen auf, verwalten die Posteingänge und fertigen Schriftstücke an, überwachen Fristen, führen Protokoll in den Gerichtsverhandlungen, berechnen die Gerichtskosten und vollstrecken bei den Staatsanwaltschaften eigenständig die verhängten Geldstrafen. Mit den verantwortungsvollen und vielseitigen Aufgaben tragen sie wesentlich zur Rechtsgewährung gegenüber rechtsuchenden Personen bei.

 

  • Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend und soll lediglich die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten der Justizsekretär*innen verdeutlichen. Hierzu gehören u.a.:

    • Anlegung und Verwaltung der Akten
    • Überwachung von Fristen und Terminen
    • Fertigung von Schriftstücken
    • Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln und Erklärungen
    • Erteilung von Vollstreckungsklauseln sowie Rechtskraft- und Notfristzeugnissen
    • Bewirkung der Zustellung von Schriftstücken und der Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen
    • Protokollführung in Strafverhandlungen
    • Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten
    • Berechnung und Festsetzung der Entschädigungen für Zeugen und der Vergütungen von Sachverständigen
    • Mitwirkung bei der Führung der öffentlichen Register bei Gericht (z.B. Grundbuch, Handels- und Vereinsregister), insbesondere Gewährung von Einsicht und Erteilung von Auskünften
    • Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung
    • eigenständige Abwicklung der Geldstrafenvollstreckung.
  • Ausbildungsdauer: 2 Jahre
    Beschäftigungsverhältnis: Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Die Ausbildung gliedert sich in vier fachtheoretische und vier berufspraktische Ausbildungsabschnitte, die jeweils im Wechsel stattfinden und aufeinander aufbauen.

    Die fachtheoretische Ausbildung findet am Bildungszentrum Gotha statt. Dort steht für alle Anwärter*innen eine internatsmäßige Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung.
    Nähere Informationen zum Bildungszentrum erhalten Sie auf der Homepage des Bildungszentrums der Thüringer Landesverwaltung (BZ Gotha).

    Im Anschluss an die Fachlehrgänge eignen sich die Anwärter*innen die berufspraktischen Fertigkeiten während der jeweiligen Praktikumsphasen an. Die praktische Ausbildung wird zentral organisiert und erfolgt an verschiedenen Ausbildungsbehörden im Freistaat Thüringen, zu denen neben einem Amtsgericht auch ein Landgericht, ein Fachgericht und eine Staatsanwaltschaft zählen.
    Die Ausbildungsstammgerichte sind Altenburg, Gera, Rudolstadt, Jena, Arnstadt, Weimar, Erfurt, Gotha, Bad Salzungen, Meiningen, Sonneberg, Eisenach, Heilbad Heiligenstadt, Mühlhausen, Nordhausen und Sonderhausen.

    Im Einzelnen gliedert sich die Ausbildung wie folgt:

    1  Woche - Einführungspraktikum
    15 Wochen - fachtheoretischer Lehrgang A
    16 Wochen - praktische Ausbildung I
    14 Wochen - fachtheoretischer Lehrgang B
    24 Wochen - praktische Ausbildung II
    11 Wochen - fachtheoretischer Lehrgang C
    17 Wochen - praktische Ausbildung III und
    6  Wochen - fachtheoretischer Lehrgang D und anschließende schriftliche Prüfung

    Der Vorbereitungsdienst schließt nach 2 Jahren mit der Laufbahnprüfung für den mittleren Justizdienst ab, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Diese soll zeigen, ob Sie das Ziel der Ausbildung erreicht haben und für die angestrebte Laufbahn befähigt sind.

  • Zur Ausbildung im mittleren Justizdienst kann zugelassen werden, wer

    • den Realschulabschluss (mittlere Reife) oder
    • den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist
    • die Anforderungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach § 8 Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllt und
    • einen Nachweis von Kenntnissen im Maschinenschreiben mit einer Mindestleistung von 140 Anschlägen in der Minute vorlegt. (Der Nachweis kann bis zum Ende des vierten Ausbildungsabschnittes nachgereicht werden).

    Ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Entschlussfreudigkeit, Zuverlässigkeit und Teamgeist sind für die Ausübung der vielfältigen Aufgaben ebenso notwendig wie die Fähigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten. Die Organisation von Büroabläufen sollte Ihnen keine Schwierigkeit bereiten.

    Beamte*innen des mittleren Justizdienstes sind häufig die ersten Ansprechpartner*innen für die rechtsuchenden Bürger. Neben umfangreichen Fachkenntnissen werden eine gute Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie Einfühlungsvermögen vorausgesetzt.

  • Die Höhe der Besoldung bestimmt das Thüringer Besoldungsgesetz.

    Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge.

    Die Höhe des Anwärtergrundbetrages (A6 bis A8) können Sie der Tabelle zur Besoldungsordnung A entnehmen. Diese finden Sie bei "Alles auf einen Blick". Daneben wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt.

    Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet der Freistaat Beihilfen.

    Wir bieten:

    • eine interessante und praxisnahe Ausbildung
    • gute Übernahmechancen in ein Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreicher
      Beendigung des Vorbereitungsdienstes
    • ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ab Beginn der Ausbildung
    • anspruchsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten
    • Anwärterbezüge (Grundbetrag) A6 über 1300,00 EUR
    • Gesundheitsmanagement der Justiz (z.B. Yoga, Massage, Joggen, etc.)
    • regelmäßige Fortbildungen
    • einen sicheren Arbeitsplatz
  • Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres.
    Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar des Einstellungsjahres.

    Sollte Ihr Interesse geweckt worden sein, richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Februar 2026 an:

    Herrn Präsidenten
    des Thüringer Oberlandesgerichts

    Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das Karriereportal des Freistaates Thüringen unter https://karriere.thueringen.de/. Dort können Sie sich kostenlos registrieren und die notwendigen Bewerbungsunterlagen hochladen.

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

    • Bewerbungsanschreiben
    • tabellarischer Lebenslauf
    • beglaubigte Abschrift der Zeugnisse über den erfolgreichen Schulabschluss und evt. Berufsausbildung
    • Nachweise und Zeugnisse über berufliche Tätigkeiten seit der Schulentlassung


    Für zusätzliche Fragen steht Ihnen die Ausbildungsabteilung des Thüringer Oberlandesgerichts per E-Mail unter tholg.ausbildung@justiz.thueringen.de oder telefonisch unter +49 (0) 361 57 35 26-248 oder +49 (0) 361 57 35 26-276 zur Verfügung.

     

  • Das Auswahlverfahren besteht aus einem Onlineeinstellungstest und einem Vorstellungsgespräch.

    Das Auswahlverfahren beginnt in der Regel nach Ablauf der Bewerbungsfrist im Januar. Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen erhalten die Bewerber*innen eine Einladung zum Onlineeinstellungstest. Dieser kann bequem von zu Hause aus absolviert werden. In dem Einstellungstest werden kognitive Leistungen unter anderem in Mathe, Deutsch, Allgemeinwissen, Konzentrationsfähigkeit sowie juristisches Textverständnis überprüft. Die einzelnen Gebiete sind zeitlich begrenzt zu absolvieren.
    Daneben werden Schlüsselkompetenzen (z. B. Teamfähigkeit, Entscheidungsfreudigkeit u. a.) anhand von Selbsteinschätzungen abgefragt. Hierfür gibt es keine Zeitbeschränkungen.
    Nach Bestehen des Onlinetests erhalten Sie eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Diese beginnen in der Regel im Februar. Sobald alle Vorstellungsgespräche geführt sind, werden die Einstellungszusagen versandt.

Alles auf einen Blick

Benötigter Schulabschluss: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung

Einstellungstermin: 01. September eines jeden Jahres

Dauer der Ausbildung: 2 Jahre

Vergütung: Anwärtergrundbetrag A6

Urlaubsanspruch: 30 Tage

Dienstbezeichnung: Justizsekretär*in

Kontakt:

E-Mail-Adresse:

tholg.ausbildung@justiz.thueringen.de

Telefon: +49 (0) 361 57 35 26-248 oder
+49 (0) 361 57 35 26-276

Bewerbung:

zur Bewerbung
 

Symbolbild: zufriedene Auszubildende des mittleren Justizdienstes, Laufbahnzweig Justizsekretär*in
Bildrechte beim Thüringer Oberlandesgericht

Hilfreicher Link

Die Ausbilder*innen für den mittleren Dienst - Laufbahnzweig Justizsekretär*in vor der Landessportschule Bad Blankenburg. Sie freuen sich auf Sie!
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