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Amtsgericht Gotha

Bild: Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Gotha
Bildrechte beim Thüringer Oberlandesgericht

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Gotha. Wir freuen uns, Ihnen das Amtsgericht und seine vielfältigen Aufgaben im Internet vorstellen zu können.

Als Person, die an einem Verfahren beteiligt ist, kommen Sie mit dem Amtsgericht nicht nur in Zivil-, Familien- und Strafsachen in Berührung. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts erstreckt sich auch auf die Bereiche der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B. wenn es um die Erteilung eines Erbscheins, die Anordnung einer Betreuung, die Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister oder die Eintragung des Eigentums in das Grundbuch geht.

Sie möchten wissen, welche Sprechzeiten bestehen oder wie Sie am besten zum Amtsgericht Gotha gelangen können? Wir freuen uns, Ihnen auf den folgenden Internetseiten zahlreiche nützliche Informationen zu diesen Fragen sowie zur Organisation des Gerichts und seinen Abteilungen geben zu können.

Im Besonderen möchten wir Sie auf die Internetseite der Justiz unter https://justiz.de/index.php hinweisen; die Internetseite ist unter der Mitwirkung aller Bundesländer entstanden und enthält die wichtigsten Informationen zu den elektronischen Angeboten der Justiz (z.B. Zugang zum Insolvenzregister, dem elektronischen Mahngericht oder dem elektronischen Handelsregister) und zu Formularen (z.B. Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse für die Beantragung von Prozesskostenhilfe), die heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden können.

Wir möchten unser Internetangebot ständig verbessern und nehmen gerne Ihre Anregungen zu unserem Internetauftritt, aber auch Kritik entgegen.


Mit herzlichen Grüßen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Gotha

Eingangskontrolle - Gepäckkontrolle

Das Gericht ist als öffentliches Gebäude für jeden frei zugänglich. Aus Sicherheitsgründen findet jedoch beim Betreten des Gebäudes eine Personen- und Gepäckkontrolle statt. Bitte bringen Sie einen Personalausweis mit.

Alle Besucherinnen und Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und ähnliches (Messer, auch Taschenmesser, Reizsprays, Elektroschocker, Schlagstöcke, Schlagringe und sonstige gefährlichen Gegenstände, auch zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführte Gegenstände) unterzogen. Diese Gegenstände dürfen nicht mit in das Gerichtsgebäude genommen werden.

Um die Kontrolle zu erleichtern, wird gebeten, nach Möglichkeit auf die Mitnahme von Taschen und Gepäck – soweit es möglich ist - zu verzichten.

Für die mit einer Personen- und Gepäckkontrolle verbundenen unvermeidlichen Unannehmlichkeiten, insbesondere Wartezeiten - in Stoßzeiten von bis zu 30 Minuten - an den Kontrollpunkten bitten wir um Verständnis.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Amtsgericht Gotha zum Schutz der Persönlichkeitsrechte anderer Personen ein Film- und Fotoverbot gilt.

Hinweis zu betrügerischen SMS

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Beispiel einer betrügerischen SMS:

„Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-2020 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf mit 089/XX XX XX“

Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +49 (0) 361 57 35 26-000.

Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr

Zum 01.01.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr zu allen Amts- und Landgerichten und dem Thüringer Oberlandesgericht in Rechtssachen eröffnet. Von der Eröffnung ausgenommen sind Verwaltungssachen, Grundbuchsachen und die Angelegenheiten des Sozialen Dienstes.
Weitere Informationen zum Thema können Sie gern der Rubrik Elektronischer Rechtsverkehr entnehmen.

Wichtiger Hinweis:

Eine einfache E-Mail reicht nicht aus, um wirksam elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen.
Das Gericht ist seit dem 01.01.2018 elektronisch auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und De-Mail erreichbar. Bitte beachten Sie, dass die Adressierung durch Auswahl des Gerichts im EGVP-Adressbuch bzw. im öffentlichen De-Mail-Verzeichnisdienst erfolgt.

 

Hinweis zu betrügerischen Rechnungen

Derzeit werden vermehrt gefälschte Rechnungen mit Bezug zu Handelsregistereintragungen in Umlauf gebracht. Diese ergehen in betrügerischer Absicht.

Vermeintlicher Absender der Aufforderungen ist eine Zentrale Zahlstelle mit Sitz u.a. in München oder Leipzig. Es handelt sich hierbei nicht um offizielle gerichtliche Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen. Auf das Beispielschreiben wird hingewiesen.

Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf.

Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz zu Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Onlinediensten und Registereintragungen.

Justizportal des Bundes und der Länder

 

Warnung vor gefälschten E-Mails im Namen der Thüringer Gerichte

Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Thüringer Gerichte versandt. Diese übermitteln generell Zahlungsaufforderungen nicht per E-Mail. Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.


  • Gefälschte und betrügerische E-Mails kann man an verschiedenen Merkmalen leicht erkennen:

    Von: "uszAndreas Krause" <scimmiotto65@mail.civichiana.it> -> E-Mail-Absender überprüfen
    Datum: 8. April 2015 20:19:16 MESZ
    An: <IhreAdresse@IhreAnbieter>
    Betreff: incasso bureau -> Betreff und Anrede kontrollieren

    Landgericht Gera Bestellung vom 15.05.2015 haben Sie sich gesetzlich verpflichtet die Rechnung von 240,00 Euro an unseren Mandanten zu zahlen. Hochachtungvoll -> schlechte Grammatik. Kein Bezug zu einem Vorgang. Keine Signatur, Namen oder Schlussformel.

    1. E-Mail-Absender überprüfen
      Achten Sie vor dem Öffnen einer E-Mail immer auf den Absender. Fahren Sie mit der Maus über diesen Namen, um sich auch die tatsächliche E-Mail-Adresse anzeigen zu lassen.
       
    2. E-Mail-Betreff kontrollieren
      Achten Sie darauf, ob der Absender oder der Text in der Betreff-Zeile irgendwelche verdächtigen Elemente enthält. Ist beispielsweise die Domainangabe hinter dem @ mit einem ungewohnten Begriff oder Namen davor gekoppelt? Seht im Betreff zu Beginn AW: oder Re: oder etwas ähnliches was auf eine Antwort deuten soll, dann achten Sie darauf ob Sie den Absender kennen und diesem bereits kontaktiert haben. Ist der Text im Betreff in englischer Sprache und Sie haben in der Regel keine ausländischen Kontakte?
       
    3. E-Mail-Anrede überprüfen
      Phishing-E-Mails beginnen in der Regel mit allgemeinen Anreden wie "Sehr geehrter Kunde" oder Ihrem E-Mail-Accountnamen, z.B. "Lieber snookums123" statt Ihrem Namen (z.B. "Sehr geehrter Herr Müller"). Die meisten legitimen Unternehmen nehmen hingegen Ihren Namen in ihre Korrespondenz auf, da er in den Unterlagen vermerkt ist (sofern diese Unternehmen bereits mit Ihnen in einer Geschäftsbeziehung stehen). Ist keine Anrede vorhanden, dann weist dies bei geschäftlichen Schreiben darauf hin, dass der Absender Sie überhaupt nicht kennt.
       
    4. E-Mail-Text überprüfen
      In betrügerischen E-Mails befinden sich im Text fast immer grammatikalische Fehler oder einige Wörter befinden sich in einer anderen Sprache. Bei Geschäftsschreiben ist hingegen meist ein Bezug durch eine Nummer zu einem Vorgang, Vertrag oder ähnlichem angeführt.
       
    5. E-Mail-Schlussformel überprüfen
      Existiert eine Schlussformel? Ist ein Absendername oder eine Signatur aufgeführt?
       
    6. Wie gehe ich mit SPAM-Mails um?
      Grundsätzlich gilt für solche oder ähnliche E-Mails: Auf keinen Fall antworten! Auf keinen Fall einem Link folgen! Auf keinen Fall einen Dateianhang öffnen! Versuchen Sie ebenso wenig, die Betrüger mit falschen Angaben auszutricksen oder nur zum Schein auf das Angebot einzugehen. Entsprechende E-Mails sollten vielmehr sofort gelöscht werden. Im Zweifel nehmen Sie Kontakt zu Personen auf, die wissen, ob es sich zum Beispiel um einen schlechten Scherz oder tatsächlich um eine Warnung handelt. Verwenden Sie dafür jedoch nie die Kontaktdaten aus der E.Mail.

     

     

So erreichen Sie uns:

Anschrift:

Amtsgericht Gotha
Justus-Perthes-Straße 2
99867 Gotha

Postanschrift:

Amtsgericht Gotha
Postfach 10 01 36
99851 Gotha

Telefon: +49 (0) 3621 215-000
Telefax: +49 (0) 3621 215-100

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id.Nr.): DE356901541

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Eingangskontrolle!

Schulklassenbetreuung

Beim Amtsgerichts Gotha besteht in allen anhängigen Prozesssachen, insbesondere in Straf- und Zivilsachen, die Möglichkeit, dass interessierte Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Verhandlungen teilnehmen können.

  • Hierfür eignen sich besonders Zivil- und Strafverfahren. In Zivilverfahren entscheiden beim Amtsgericht grundsätzlich die Einzelrichterin oder der Einzelrichter, in Strafsachen neben der Strafrichterin bzw. dem Strafrichter auch das Schöffengericht, bestehend aus einer Berufsrichterin bzw. einem Berufsrichter und zwei Schöffen.

    Grundsätzlich sind alle Verhandlungen öffentlich, nur in Ausnahmefällen ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

    Die Schülerinnen und Schüler erleben den Ablauf und Inhalt einer gerichtlichen Verhandlung. Regelmäßig besteht auch die Möglichkeit Fragen zu stellen, insbesondere an die von Berufs wegen am Verfahren beteiligten Richterin bzw. Richter, Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt und Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt.

  • Ist eine Voranmeldung der Schulklassen erforderlich?

    Ist eine Voranmeldung der Schulklassen erforderlich?

    Die Voranmeldung ist im Hinblick auf die grundsätzliche Öffentlichkeit der Verhandlung kein „muss“; allerdings empfiehlt sie sich, allein schon wegen des vorhandenen Platzkontingents. Darüber hinaus können Sie nur über eine Voranmeldung erfahren, ob, wann und welche Verhandlungen am jeweiligen Tage stattfinden.

    Die Voranmeldung ist möglich
    in Zivilsachen über die Telefonnummer 03621 – 215 126 oder
    inStrafsachen über die Telefonnummer 03621 – 215 216.

    Für weitere Fragen steht Ihnen auch die Verwaltung des Gerichts unter der Telefonnummer 03621 – 215 226 zur Verfügung.

  • Das Gericht ist als öffentliches Gebäude für jeden frei zugänglich. Aus Sicherheitsgründen findet jedoch beim Betreten des Gebäudes eine Personen- und Gepäckkontrolle statt. Bitte bringen Sie einen Personalausweis mit.

    Alle Besucherinnen und Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und ähnliches (Messer, auch Taschenmesser, Reizsprays, Elektroschocker, Schlagstöcke, Schlagringe und sonstige gefährlichen Gegenstände, auch zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführte Gegenstände) unterzogen. Diese Gegenstände dürfen nicht mit in das Gerichtsgebäude genommen werden.

    Um die Kontrolle zu erleichtern, wird gebeten, nach Möglichkeit auf die Mitnahme von Taschen und Gepäck – soweit es möglich ist - zu verzichten.

    Für die mit einer Personen- und Gepäckkontrolle verbundenen unvermeidlichen Unannehmlichkeiten, insbesondere Wartezeiten bei der Kontrolle bitten wir um Verständnis. Bitte rechnen Sie deswegen einen Vorlauf von 30 Minuten ein, wenn Sie eine Verhandlung besuchen möchten.

    Es wird darauf hingewiesen, dass im Amtsgericht Gotha zum Schutz der Persönlichkeitsrechte anderer Personen ein Film- und Fotoverbot gilt.