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Anwaltsgerichtshof

Der Thüringer Anwaltsgerichtshof ist ein unabhängiges und selbständiges Gericht, an dessen Spitze der Präsident des Anwaltsgerichtshofs steht und bei dem zwei Senate eingerichtet sind, denen jeweils ehrenamtliche Richter aus dem Kreis der Anwaltschaft und der Berufsrichter angehören. Der Thüringer Anwaltsgerichtshof wurde beim Thüringer Oberlandesgericht auf der Grundlage der Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 100 ff. BRAO) errichtet. Dort findet sich auch die Geschäftsstelle.

Der Anwaltsgerichtshof ist oberste Instanz der Anwaltsgerichtsbarkeit des Landes, die für Entscheidungen in berufsrechtlichen Fragen der Anwaltschaft zuständig ist. Er entscheidet in landesweiter Zuständigkeit bei Berufungen gegen Entscheidungen der Anwaltsgerichte, die Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht zum Gegenstand haben. Erstinstanzlich ist er zuständig für verwaltungsrechtliche Anwaltssachen (z.B. Erteilung oder Widerruf der Zulassung zur Rechtanwaltschaft).

 

Bild: Gerichtsgebäude des Thüringer Oberlandesgerichts
Bildrechte beim Thüringer Oberlandesgericht

Ihr Kontakt zu uns!

Geschäftsstelle des Thüringer Anwaltsgerichtshofs

Rathenaustraße 13 
07745 Jena
Telefon:  +49 (0) 361 57 35 26 -000

Präsident des Thüringer Anwaltsgerichtshofs

Rechtsanwalt Gerd Lenuzza