Das Gericht und seine Abteilungen
Beim Amtsgericht Gotha sind ca. 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Das Amtsgericht Gotha ist zuständig in allen Bereichen der ordentlichen Gerichtsbarkeit für das gesamte Gebiet des Landkreises Gotha.
Es werden hier beim Amtsgericht Verfahren in Zivil-, Straf- und Familiensachen geführt. Folgende weitere Aufgaben sind dem Amtsgericht Gotha zugewiesen:
- Nachlasssachen (z.B. die Erteilung von Erbscheinen nach dem Tode einer Person, Erbausschlagungen),
- Betreuungssachen (eine Person kann ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht selbst erledigen)
- Vereinsregister
- Zwangsvollstreckungssachen
- Zwangsversteigerungssachen (Zwangsvollstreckung in ein Grundstück)
- Grundbuchsachen
Für Antragstellerinnen und Antragsteller mit Wohnsitz im Landkreis Gotha, die ein gerichtliches Mahnverfahren wegen eines Zahlungsanspruches gegen eine andere Person einleiten wollen, werden an das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen beim Amtsgericht Aschersleben, Lehrter Str. 15, 39418 Staßfurt verwiesen. Weitere Informationen finden Sie hier: Gemeinsames Mahngericht (sachsen-anhalt.de)
Die Insolvenzverfahren werden für Personen mit Wohnsitz im Landkreis Gotha oder für Firmen mit Sitz im Landkreis Gotha beim Amtsgericht Erfurt geführt. Ebenso werden die Personenstandsverfahren, die Personen betreffen mit Wohnsitz im Landkreis Gotha, beim Amtsgericht Erfurt geführt.
Das Handelsregister wird zentral beim Amtsgericht Jena für ganz Thüringen geführt. Informationen zum gemeinsamen Registerportal der Bundesländer finden Sie hier: Justizportal des Bundes und der Länder: Gemeinsames Registerportal der Länder
Nebenstehende Links geben Ihnen einen Einblick in die Tätigkeit des Amtsgerichts Gotha. Sie finden dort wichtige Informationen, Formulare und Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner.
