Nachlasssachen
Gerne stellen wir Ihnen Informationen zu Nachlasssachen in einfacher Sprache bereit.
Sprechzeiten des Nachlassgerichts
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag:
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Am Mittwoch ist kein Sprechtag.
Telefonische Erreichbarkeit des Nachlassgerichts
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Am Mittwoch ist das Nachlassgericht telefonisch nicht erreichbar.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sehr häufig Anrufe nicht angenommen werden können, weil die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter im Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern ist.
Für eine telefonische Terminabsprache wählen Sie bitte folgende Telefonnummer:
+49 (0) 3621 – 215 115
+49 (0) 3621 – 215 118
+49 (0) 3621 – 215 119 oder
+49 (0) 3621 – 215 199
Während der Sprechzeiten ist eine telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet.
Erreichbarkeit per Brief:
Sie können an das Gericht ein Anschreiben per Post senden mit der Bitte um eine Terminsbestimmung. Bitte geben Sie folgende Daten an:
- Ihren Vor- und Nachnamen,
- Ihre vollständige Anschrift,
- Ihr Geburtsdatum,
- Eine Telefonnummer für Rückfragen des Gerichts,
- den Vor- und Nachnamen des Verstorbenen mit
- der letzten Anschrift,
- Geburtsdatum und Sterbedatum.
- Sofern zum Erbe Grundstücke, Wohnungseigentum oder Rechte an einem Grundstück gehören, bezeichnen sie diese bitte im Anschreiben oder der E-Mail genau: Lage des Grundstücks mit Anschrift, Grundbuchamt, Ort/Gemarkung, Grundbuchblatt oder Flur und Flurstücksnummer
Alle im nachfolgenden Text beschriebenen Urkunden über die Geburt, die Heirat, die Ehescheidung und das Versterben sind im Original vorzulegen. Ihren Anschreiben legen Sie bitte nur Fotokopien bei. Die Originale legen Sie erst im Termin vor.
Erreichbarkeit per E-Mail:
Das Nachlassgericht ist für Nachfragen auch per E-Mail erreichbar:
aggth.nachlassgericht@justiz.thueringen.de
Wenn Sie eine Nachfrage haben, machen Sie bitte folgende Angaben:
- Ihren Vor- und Nachnamen,
- Ihre vollständige Anschrift,
- Soweit bekannt: das Aktenzeichen des Amtsgerichts Gotha
- Eine Telefonnummer für Rückfragen des Gerichts,
- den Vor- und Nachnamen des Verstorbenen mit
- der letzten Anschrift,
- Geburtsdatum und Sterbedatum.
Bitte fügen Sie der E-Mail keine Dokumente bzw. Anlage bei. Diese können hier aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet werden.
Für eine Terminsbestimmung bei der Beantragung eines Erbscheins bzw. für eine Erbausschlagung beachten Sie bitte die nachfolgenden Erklärungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Rechtsberatung durch das Gericht nicht erfolgen darf, insbesondere auch nicht über laufende Fristen im Falle einer Erbausschlagung. Zur Klärung von Zweifeln wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe (Anwalt oder Notar).
Das Amtsgericht Gotha ist als Nachlassgericht dann örtlich zuständig, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz im Bezirk des Landkreises Gotha hatte. Das Nachlassgericht ist im Wesentlichen zuständig für folgende Tätigkeiten:
- Amtliche Verwahrung von Testamenten und Ablieferungspflicht
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen
- Erteilung von Erbscheinen
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen und
- Entgegenahme einer Erbausschlagung
- Einleitung von Nachlasspflegschaften bei unbekannten Erben.
Ein Erbschein und eine Erbausschlagung können auch über einen Notar beantragt werden. Ebenso kann eine Erbausschlagung in Form einer öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar erklärt werden.
Bitte beachten Sie: Im Nachlassverfahren sind alle gesetzlichen Erben anzuhören, auch wenn sie im Testament nicht genannt bzw. nicht bedacht sind.

Möchten Sie Kontakt zu uns aufnehmen?
Amtsgericht Gotha
Justus-Perthes-Str. 2
99867 Gotha
Telefon: +49 (0) 3621 215-000
Telefax: +49 (0) 3621 215-100