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Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe

  • Ein Zivilprozess kostet Geld. Kann eine Partei die Kosten für das Gericht und – wenn notwendig – für einen Rechtsanwalt nicht selber aufbringen, wird ihr die gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung von Rechten durch die Prozesskostenhilfe ermöglicht. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zum Recht haben - unabhängig von Vermögen und Einkommen.

    In Familiensachen wird sie Verfahrenskostenhilfe genannt.

    Prozesskostenhilfe können nur Personen beantragen, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, die Prozesskosten selbst zu tragen.

    Hinter diesem Link finden Sie eine besondere Erklärung: https://www.bmj.de/DE/themen/wege_zum_recht/gerichtsverfahren/prozesskostenhilfe/prozesskostenhilfe_node.html.

    Es kann sein, dass aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse eine Prozesskostenhilfe nur mit einer Ratenzahlung gewährt werden kann. Das bedeutet, dass die Prozesskosten zunächst durch den Staat getragen werden, Sie allerdings in Raten diese abbezahlen müssen.

    Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die Kosten der Gegenseite tragen. Diese werden nicht über die Prozesskostenhilfe abgedeckt.

    Hier finden Sie weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe: https://justiz.de/service/formular/f_kosten_verguetungen/index.php;jsessionid=248D9E2AF2E41BB04255D9718434235E

    Für die Beantragung der Prozesskostenhilfe ist neben der Antragstellung die Übersendung des ausgefüllten Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der dazugehörigen Belege erforderlich.

    Formular mit Hinweisblatt:

    Link: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf

  • Beratungshilfe ist die Unterstützung bei der Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

    Kurz erklärt: Beratungshilfe ist eine Unterstützung vom Staat für Menschen, die wenig Geld haben und eine Anwältin oder einen Anwalt benötigen. Wenn man Beratungshilfe bekommt, bezahlt der Staat die Kosten für die anwaltliche Beratung.

    Den Antrag können Sie mündlich im Amtsgericht, per Post, oder direkt über Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt stellen.

    Hinter diesem Link finden Sie eine besondere Erklärung: https://service.justiz.de/beratungshilfe.

    Beratungshilfe können nur diejenigen Personen erhalten, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten für einen Anwalt selbst zu bezahlen. Hier finden Sie weitere Erklärungen im Hinweisblatt am Ende des Formulars (Link:

    https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf;jsessionid=248D9E2AF2E41BB04255D9718434235E.

    Den Berechtigungsschein erteilt das für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige Amtsgericht. Wenn Beratungshilfe gewährt wird, erhalten Sie einen Berechtigungsschein, mit dem Sie einen Anwalt Ihrer Wahl konsultieren können. Sie können aber auch direkt eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aufsuchen und den Antrag dort stellen.

    Für die Beantragung eines Beratungshilfescheins sind folgende Unterlagen erforderlich:

    1. Formular zum Antrag auf Beratungshilfe mit Hinweisblatt
      Link: https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf;jsessionid=248D9E2AF2E41BB04255D9718434235E
       
    2. aktuelle Nachweise über das gesamte Einkommen des Beratungshilfesuchenden gemeint sind Einkünfte jeglicher Art (die letzten 3 Gehaltsbescheinigungen, auch z.B. Bescheide über Wohngeld, ALG I, Bürgergeld, Rentenzahlungen, Unterhaltszahlungen etc.)
       
    3. aktuelle Nachweise über regelmäßige monatliche Belastungen (Strom, Versicherungen, Kredite, Unterhalt)
       
    4. Mietvertrag
       
    5. Aktueller Kontoauszug des Girokontos mit den Umsätzen der letzten 4 Wochen sowie sämtlicher Vermögensanlagen (z.B. Sparguthaben, Bausparverträge, Lebensversicherungsverträge)
       
    6. Nachweise über die Angelegenheit hinsichtlich der Beratungshilfe beantragt wird (z.B. Anschreiben, Mahnungen, Vertragsunterlagen)
Bild: Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Gotha
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