Grundbuchamt des Amtsgerichts Gotha
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Es wird darauf hingewiesen, dass der elektronische Rechtsverkehr zu den Grundbuchämtern in Thüringen noch nicht eröffnet ist. Anträge sind deswegen zwingend in der Papierform zu stellen. Den Anträgen sind die Originale der Urkunden (Vollstreckungstitel, Personenstandsurkunden, Erbscheinen usw.) beizufügen.
Grundbuchauszug
Für das Anfordern eines Grundbuchauszuges verwenden Sie bitte das nebenstehende Formular „Antrag Grundbuchauszug“. Das Formular ist noch nicht barrierefrei.
Bitte drucken Sie dieses Formular aus, unterschreiben es und übersenden es per Post an das Grundbuchamt.
Hinweis zur Barrierefreiheit: Das Formular ist nicht barrierefrei. Sie können die Anforderung eines Grundbuchauszuges auch formlos per Post – bitte nicht per E-Mail – beantragen. Bitte teilen Sie neben der Angabe von Namen, Ihrer Anschrift, den Grundbuchbezirk (Ort), die Blatt-Nr. auch mit, ob Sie einen beglaubigten oder unbeglaubigten Grundbuchauszug wünschen. Sofern Sie nicht der Grundstückseigentümer sind, begründen Sie bitte auch Ihr berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht.
Zur Legitimierung fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
Sicherheitshinweis: Im Internet gibt es verschiedene Online-Angebote zum Anfordern eines Grundbuchauszuges. Hierbei handelt es sich um private Anbieter, deren Kosten nicht die Gerichtsgebühren für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug (10,00 €) bzw. beglaubigten Grundbuchauszug (20,00 €) beinhalten. Diese Gebühren werden allein über die Justizzahlstelle zusätzlich und im Nachgang berechnet.
Sie erhalten beim Amtsgericht Gotha nur Grundbuchauszüge für Gemarkungen (Orte) die zum Amtsgericht Gotha gehören!
Änderungsmitteilungen
Sofern Sie eine Änderung Ihres Namens, des Wohnortes oder sonstiger Daten mitteilen oder die Löschung eines Rechts beantragen wollen, verwenden Sie bitte das nebenstehende Formular „Änderungsmitteilung“.
Bitte drucken Sie dieses Formular aus, unterschreiben es und übersenden es per Post an das Grundbuchamt mit den dazugehörigen Urkunden im Original.
Hinweis zur Barrierefreiheit: Das Formular ist nicht barrierefrei. Sie können die Änderung auch formlos per Post – bitte nicht per E-Mail – mitteilen. Bitte teilen Sie neben der Angabe von Namen, Ihrer Anschrift, den Grundbuchbezirk (Ort), die Blatt-Nr. mit, welche Änderung (Namensänderung, Änderung des Wohnortes, Löschung eines Rechts, Tod des Eigentümers) Sie beantragen. Bitte fügen Sie Ihrem Anschreiben die erforderlichen Urkunden im Original bei. Wichtig: Bei der Löschung von Hypotheken und Grundschulden ist die Unterschriftsbeglaubigung aller eingetragenen Eigentümer durch einen Notar erforderlich.
Wenn Sie die Rücksendung der eingereichten Originalurkunden wünschen, geben Sie dies bitte in Ihrem Anschreiben an.
Sprechzeiten des Grundbuchamtes
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr. In dieser Zeit ist das Grundbuchamt auch telefonisch erreichbar.
