Nachlass-Sachen in einfacher Sprache

Hier finden Sie uns!
Amtsgericht Gotha - Nachlassgericht
Justus-Perthes-Straße 2
99867 Gotha
Sprech-Zeiten der Nachlass-Abteilung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag:
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Am Mittwoch ist keine Sprech-Zeit.
Telefon-Zeiten der Nachlass-Abteilung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Am Mittwoch ist die Nachlass-Abteilung mit dem Telefon nicht erreichbar.
Manchmal kann niemand ans Telefon gehen, weil die Mitarbeiter mit anderen Personen sprechen.
Für einen Termin rufen Sie bitte an:
+49 (0) 3621 – 215 115
+49 (0) 3621 – 215 118
+49 (0) 3621 – 215 119
+49 (0) 3621 – 215 199
Während der Öffnungszeiten ist das Telefon nicht immer besetzt.
Kontakt per Brief
Sie können einen Brief an das Gericht schicken und um einen Termin bitten. Schreiben Sie dazu:
- Ihren Vor- und Nachnamen
- Ihre Adresse
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre Telefonnummer
- Name und letzte Adresse der verstorbenen Person
- Geburts- und Sterbedatum der verstorbenen Person
Falls Häuser, Wohnungen oder Grundstücke zum Erbe gehören, geben Sie bitte genau an:
- Adresse des Grundstücks
- Grundbuchamt
- Ort und Flurstück-Nummer
Legen Sie nur Kopien von Dokumenten bei. Die Originale bringen Sie zum Termin mit.
Kontakt per E-Mail
E-Mail-Adresse:
aggth.nachlassgericht@justiz.thueringen.de
Schreiben Sie in die E-Mail:
- Ihren Vor- und Nachnamen
- Ihre Adresse
- Falls bekannt: Aktenzeichen des Gerichts
- Ihre Telefonnummer
- Name und letzte Adresse der verstorbenen Person
- Geburts- und Sterbedatum der verstorbenen Person
Schicken Sie keine Anhänge mit. Diese können aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet werden.
Wichtige Hinweise
- Das Gericht darf keine Rechtsberatung geben. Fragen Sie dafür einen Anwalt oder Notar.
- Das Amtsgericht Gotha ist zuständig, wenn die verstorbene Person zuletzt im Landkreis Gotha gewohnt hat.
Aufgaben des Nachlassgerichts
- Verwahrung von Testamenten
- Öffnung von Testamenten und Erbverträgen
- Ausstellung von Erbscheinen
- Entgegennahme von Erbausschlagungen
- Hilfe, wenn Erben unbekannt sind
Ein Erbschein oder eine Erbausschlagung kann auch über einen Notar beantragt werden.
Achtung: Im Nachlass-Verfahren müssen alle gesetzlichen Erben gehört werden, auch wenn sie im Testament nicht genannt sind.