Nachlassgericht
Willkommen auf der Seite des Nachlassgerichts Jena
Nachfolgend finden Sie zunächst einige allgemeine Informationen und unter der Überschrift "Allgemeine Hinweise" zudem Detailinformationen zu einzelnen konkreten Anliegen.
Vorab wichtige Punkte auf die wir Sie hinweisen möchten:
Das Nachlassverfahren ist kein Amtsverfahren in Thüringen. Es bedarf eines Antrags oder einer Anregung eines möglichen Beteiligten (beispielhaft Erben, Vermieter o.ä.).
Nach einem Sterbefall dauert es regelmäßig einige Wochen bis dem Nachlassgericht die erforderliche behördliche Todesmitteilung zugegangen und das Verfahren erfasst ist.
Erst dann kann das Verfahren hier bearbeitet werden. Bis dahin müssen Sie (soweit Sie nichts Anderes hören) grundsätzlich noch nicht tätig werden. Rückfragen oder Anrufe sind in dieser Phase meist verfrüht, da das Verfahren hier noch nicht bekannt ist und daher keine Auskunft erteilt werden kann. Insbesondere kann noch keine Auskunft über die Erben erteilt werden.
Etwas anderes kann unter Umständen in den Fällen gelten, in denen Sie als Erbe die Erbschaft ausschlagen wollen oder wenn Sie im Besitz eines Originaltestaments sind (siehe hierzu unter „Allgemeine Hinweise“).

Telefonsprechzeiten:
montags, donnerstags und freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr