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Elektronischer Rechtsverkehr


Zum 01.01.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr (eRV) zu allen Amts- und Landgerichten und dem Thüringer Oberlandesgericht in Rechtssachen eröffnet. Von der Eröffnung ausgenommen sind Verwaltungssachen, Grundbuchsachen und die Angelegenheiten des Sozialen Dienstes.

Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht es, mit den Gerichten in Thüringen rechtssicher elektronisch zu kommunizieren. Damit können unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften insbesondere die professionellen Kommunikationspartner wie Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Steuerberater und Behörden, aber auch jeder Bürger - soweit er über die notwendige technische Infrastruktur verfügt - auf sicherem Wege ihre vorbereiteten Schriftsätze und Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter elektronisch einreichen und dabei auf die herkömmliche Übersendung von Schriftsätzen in Papier verzichten.
Die notwendigen Anforderungen an die elektronischen Dokumente sind gesetzlich in den verschiedenen Prozessordnungen (sh. § 130a ZPO, § 14 FamFG, § 32a StPO, § 110c OWiG) geregelt.

Die geltenden technischen Rahmenbedingungen können der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) sowie der Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehrs-Verordnung (ERVB) in der jeweils gültigen Fassung entnommen werden. Die bisherigen Kommunikationswege per Post oder Fax stehen auch weiterhin zur Verfügung.
 

Wichtige Hinweise:

Eine einfache E-Mail reicht nach den genannten Vorschriften nicht aus, um wirksam elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen.

Im elektronischen Rechtsverkehr wurde ein zusätzliches EGVP-Postfach mit der Bezeichnung „Verwaltung des Gerichts“ für die Justizverwaltung eingeführt. Das Gericht verfügt nunmehr über zwei EGVP-Postfächer. Zu beachten ist, dass das zusätzliche Postfach kein weiteres (auch nicht etwa ein zusätzliches) elektronisches Postfach für die beim Gericht geführten Verfahren darstellt. Die Justizverwaltung betreffende Schriftsätze können an das EGVP-Postfach „Verwaltung des Gerichts“ gerichtet werden. Die das Gericht betreffende Schriftsätze sind ausschließlich an das allgemeine elektronische Postfach (EGVP-Postfach ohne Zusatz) zu richten.

 

Bild: Tastatur mit zwei angedeutet schreibenden Händen
Bildrechte beim TMMJV

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