Familien-Sachen
Wie arbeitet das Gericht bei Sorge-Recht-Streit?
In Erfurt ist das Familien-Gericht.
Hier werden Streits in der Familie verhandelt.
Zum Beispiel:
Wenn sich Eltern streiten, wer das Sorge-Recht für die Kinder bekommt.
Sorge-Recht bedeutet: Das Kind versorgen und erziehen.
Oft geht es auch darum, bei wem das Kind lebt.
Vor Gericht geht es auch oft um das Umgangs-Recht.
Das bedeutet:
Wann und wie oft und wie lang kann der zweite Eltern-Teil
das Kind sehen?
Ein Gerichts-Verfahren ist eine schwere Zeit für Familien.
Wir vom Gericht wollen, dass es den Kindern gut geht.
Die Eltern sollen miteinander reden und sich einigen können.
Deshalb arbeiten wir bei diesen Familien-Sachen
nach bestimmten Regeln.
Sie heißen: „Erfurter Praxis“.
Praxis bedeutet Arbeits-Weise.
Sie gilt für die Eltern und deren Anwälte.
Mit diesen Regeln können die meisten Familien eine Lösung finden.
Das sind die Regeln:
- Im Verfahren gibt es Briefe und andere Unterlagen.
Sie sind von einem Eltern-Teil an das andere.
Wir erwarten, dass es in diesen Briefen keine Vorwürfe gibt.
Die Eltern sollen sich nicht gegenseitig schlecht machen.
- Ein Eltern-Teil stellt einen Antrag.
Zum Beispiel, dass es das Sorge-Recht
oder Kontakt zu seinem Kind will.
Normalerweise schreibt die andere Seite etwas dazu.
Das wird nicht erwartet.
Die Eltern können ihre Wünsche und Vorstellungen
bei Gericht mündlich erklären.
Sie haben dadurch keine rechtlichen Nachteile.
- Das Familien-Gericht legt schnell einen Anhörungs-Termin fest.
Und zwar innerhalb eines Monats.
- Es gibt einen Verfahrens-Beistand für das Kind oder die Kinder
Das ist eine Person, die im Verfahren für das Kind da ist.
Der Beistand spricht mit dem Kind und mit den Eltern.
Er erklärt, was passiert.
Er findet heraus, was das Kind möchte.
Er informiert das Gericht darüber.
- Das Jugend-Amt bekommt den Antrag.
Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin spricht mit der Familie.
Die Person ist im Familien-Gericht dabei.
- Beim 1. Termin vor Gericht versuchen die Eltern, sich zu einigen.
Der Richter oder die Richterin, der Verfahrens-Beistand und die
Person vom Jugend-Amt helfen dabei.
- Der Richter oder die Richterin kann
direkt mit dem Kind sprechen.
Vielleicht wird eine Regelung gefunden.
Es kann sein, dass sie nur eine Zeit lang gilt.
So kann man sehen, ob das Kind und die Eltern
damit zufrieden sind.
- Vielleicht gibt es beim 1. Termin keine Einigung.
Dann können die Eltern Hilfe bekommen.
Zum Beispiel durch eine Mediation.
Das ist ein Gespräch mit einer besonders ausgebildeten Person.
Sie hilft, den Streit zu beenden.
Oder die Eltern gehen zu einer Familien-Beratungs-Stelle.
- Die Mediatoren und Fach-Leute aus der
Familien-Beratungs-Stelle haben Schweige-Pflicht.
Sie erzählen vor Gericht nicht, was besprochen wurde.
Sondern nur, ob es eine Beratung gab und ob sie noch weiter geht.
- Falls sich die Eltern auch dann nicht einigen,
bestimmt das Gericht.
Der Richter oder die Richterin entscheidet
über das Sorge- oder Umgangs-Recht.
Alles wird mit den Eltern besprochen.
- Diese Regeln kommen aus einer Arbeits-Gruppe
von Fach-Leuten.
Sie heißt: Arbeits-Kreis „Kinder bei Trennung und Scheidung“.
Verschiedene Frauen und Männer sind
bei der Arbeits-Gruppe dabei. Sie arbeiten als Familien-Richter, im Jugend-Amt,
in Familien- oder Gewalt-Beratungs-Stellen.
Sie sind Rechts-Anwälte, Mediatoren, Verfahrens-Beistände
und andere Fach-Leute.
Einige arbeiten im Frauen-Haus.
Das ist ein Schutz-Haus für Frauen und Kinder.Der Arbeits-Kreis trifft sich mehrmals im Jahr.
Die Fach-Leute tauschen sich aus,
wie man Verfahren besser machen kann.
Sie sprechen nicht über konkrete Fälle und Familien.
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