Beratungs-Hilfe
Manche Menschen brauchen eine Beratung zu Rechts-Sachen.
Sie haben vielleicht Streit mit jemandem.
Aber sie können sich keinen Anwalt und keine Anwältin leisten.
Dann können sie Beratungs-Hilfe beantragen.
Wenn die Hilfe genehmigt ist, können Sie sich einen Anwalt
oder eine Anwältin suchen.
Sie bekommen Beratungs-Hilfe, wenn
- Sie wenig Geld haben,
- es einen guten Grund gibt, warum Sie die Hilfe brauchen,
es keine andere Möglichkeit gibt.
Beratungs-Hilfe ist für Rechts-Fragen.
Es darf noch kein Gerichts-Verfahren laufen.
Sie können sich beim Anwalt oder bei einer Anwältin
beraten und helfen lassen.
Sie zahlen kein Geld dafür.
In einigen Fällen müssen Sie 15,00 € zahlen.
Weitere Informationen bekommen Sie beim Amts-Gericht
an Ihrem Wohn-Ort.
Dort stellen Sie auch den Antrag.
Den Antrag finden Sie hier:
https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf
Im Antrag ab Seite 4 gibt es weitere Informationen und Hinweise.
Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen:
1. den ausgefüllten Antrag
2. aktuelle Nachweise (Dokumente) über Ihr Einkommen. Das gehört zum Einkommen:
- Lohn und anderes Geld für Arbeit
(die letzten 3 Lohn-Bescheinigungen), - Arbeitslosen-Geld,
- Rente,
- Wohn-Geld,
- Kinder-Geld,
- Unterhalt, zum Beispiel nach einer Scheidung,
- anderes Geld, das Sie bekommen.
3. aktuelle Dokumente / Nachweise über Ihre Kosten pro Monat.
Zum Beispiel:Strom, Versicherungen, Kredite, Unterhalt.
4. Miet-Vertrag
5. aktueller Kontoauszug vom Bank-Konto
(von den letzten 4 Wochen)
6. anderes Vermögen, zum Beispiel:
- Spar-Buch bei der Bank,
- Geld von Versicherungen,
- ein Bau-Spar-Vertrag.
Das ist ein besonderes Spar-Konto.
7. Informationen, wofür Sie Beratungs-Hilfe brauchen,
zum Beispiel Briefe, Mahnungen, Verträge.
8. Personal-Ausweis
Hinweise zu dem hier veröffentlichten Text, dem Bild und dem Logo finden Sie auf der Seite Leichte Sprache.

So sind wir erreichbar!
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
Telefon: 0361 573 555-002
Telefax: 0361 573 555-000