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Hilfe bei Anwalts- und Gerichts-Kosten

Prozess-Kosten-Hilfe und Verfahrens-Kosten-Hilfe

Ein Prozess bei Gericht kostet Geld.
Es entstehen Gerichts-Kosten und Anwalts-Kosten.
Es gibt Menschen, die diese Kosten nicht bezahlen können.
Sie bekommen Hilfe vom Staat.
Das ist die Prozess-Kosten-Hilfe.
Die Hilfe ist nur für Menschen, die wenig Geld haben.

Damit können Sie Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin
bezahlen und andere Prozess-Kosten.
Manchmal bedeutet Prozess-Kosten-Hilfe nur eine Raten-Zahlung.
Dann müssen Sie alles bezahlen, aber nach und nach.
 


Bitte beachten Sie:

Es kann sein, dass Sie vor Gericht verlieren.
Dann müssen Sie die Kosten der Gegen-Seite bezahlen.
Das übernimmt die Prozess-Kosten-Hilfe nicht.

Den Antrag stellen Sie bei dem Gericht, wo das Verfahren läuft.
Sie müssen genau aufschreiben, wieviel Geld Sie haben.
Dafür gibt es dieses Formular:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf
Das Formular ist nicht in Leichter Sprache.
Im Antrag gibt es weitere Informationen und Hinweise.
Sie müssen Kopien der wichtigen Unterlagen mitschicken,
zum Beispiel zu Ihrem Einkommen und ihrer Miete.

Beim Familien-Gericht heißt diese Hilfe: Verfahrens-Kosten-Hilfe.



Hinweise zu dem hier veröffentlichten Text, dem Bild und dem Logo finden Sie auf der Seite Leichte Sprache.

 

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