Zivilsachen
Im Zivilprozess ist das Amtsgericht Erfurt für alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten mit einem Wert von bis zu 5.000,00 € zuständig (ausnahmsweise auch streitwertunabhängig, z. B. in Miet- oder Wohnungseigentumssachen).
Vor dem Amtsgericht besteht im Zivilprozess kein Anwaltszwang. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bleibt jedoch unbenommen und ist regelmäßig auch empfehlenswert, damit die Rechte der Parteien besser gewahrt werden können.
Im Zivilprozess stehen sich die Parteien als gleichrangige Beteiligte des Verfahrens gegenüber. Anders als z. B. im Strafverfahren gilt im Zivilprozess nicht der Amtsermittlungs-, sondern der sogenannte Beibringungsgrundsatz. Danach obliegt es den Parteien, dem Gericht sämtliche ihre Ansprüche oder Einwendungen stützenden Tatsachen vorzubringen.
Damit eine bei Gericht anhängig gemachte Klage bearbeitet werden kann, muss zunächst ein Gerichtskostenvorschuss eingezahlt werden, dessen Höhe sich nach dem Streitwert richtet.
Alternativ kann – zunächst kostengünstiger – ein Mahnbescheid beantragt werden, wenn dem Rechtsstreit eine Geldforderung zugrunde liegt. Alle weiteren Informationen zum Mahnverfahren finden Sie auf der Internetseite des gemeinsamen Mahngerichts der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (es öffnet sich ein externer Link).
Eine Partei die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Verfahrenskosten vorzuschießen, kann Prozesskostenhilfe beantragen.
Der gerichtlichen Entscheidung geht im Regelfall eine mündliche Verhandlung voraus. Erscheint eine Partei unentschuldigt nicht, kann das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen, gegen welches die säumige Partei binnen einer zweiwöchigen Frist den Einspruch einlegen kann.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wird das Gericht im Übrigen zunächst die Möglichkeit einer gütlichen Einigung mit den Parteien erörtern (Güteverhandlung). Kommt es zu einer Einigung, wird ein Vergleich protokolliert, der einen vollstreckbaren Titel darstellt.
Sollte die Güteverhandlung erfolglos verlaufen, wird das Gericht aufgrund des beiderseitigen Parteivorbringens – ggf. nach weitergehend erforderlicher Aufklärung des Sachverhaltes (Beweisaufnahme) – ein Urteil fällen. Gegen die Urteile des Amtsgerichts Erfurt ist die binnen Monatsfrist bei dem Landgericht Erfurt einzulegende Berufung statthaft, soweit die Beschwer den Wert von 600,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Berufung zulässt.

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Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
Telefon: 0361 573 555-002
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