Nachlassabteilung
Das Amtsgericht Meiningen ist als Nachlassgericht dann örtlich zuständig, wenn der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsgerichtsbezirk Meiningen hatte. Das Nachlassgericht ist im Wesentlichen zuständig für folgende Tätigkeiten:
- Verwahrung/Rücknahme von Testamenten
Auch handschriftliche Testamente können Sie während der Sprechzeiten in die amtliche Verwahrung geben. Bitte bringen Sie neben dem in Verwahrung zu nehmenden Testament Ihren Personalausweis und die Geburtsurkunde mit.
Die Herausgabe von Testamenten aus der amtlichen Verwahrung ist zu den Sprechzeiten ohne gesonderte Terminsabsprache möglich.
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen
Soll nach dem Tod einer Person ein Testament oder Erbvertrag vom Amtsgericht eröffnet werden, können Sie dies anhand des eingestellten Formulars „Antrag auf Testamentseröffnung" schriftlich beantragen. Bitte geben Sie zwingend die dort genannten Daten an und legen Sie die geforderten Unterlagen im Original vor.
- Erteilung von Erbscheinen aufgrund gesetzlicher Erbfolge
Die Datenaufnahme erfolgt schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Für die schriftliche Datenübermittlung können Sie das Formular „Antrag Terminsbestimmung Erbschein“ (nicht barrierefrei) verwenden. Hinsichtlich der erforderlichen Daten und Unterlagen wird auf das „Merkblatt Erbschein“ verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenaufnahme und Entgegennahme der Unterlagen noch kein Antrag auf Erbschein darstellt. Sie erhalten für den Erbscheinsantrag im Anschluss der Datenübermittlung gesondert einen Termin. Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheines kann auch bei einem Notar Ihrer Wahl gestellt werden.
- Erteilung von Testamentvollstreckerzeugnissen
- Beurkundung von Erbausschlagungen
Soll nach dem Tode einer Person, eine Erbausschlagung beurkundet werden, bedarf es beim Amtsgericht Meiningen keiner gesonderten Terminsabsprache. Sie können zu den genannten Sprechzeiten vorsprechen. Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis der antragstellenden Personen;
- Angaben zum dem Verstorbenen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Sterbedatum, letzter Wohnsitz und Sterbeort);
- Mitteilung über den Zeitpunkt der Kenntnis von der Erbschaft (bitte Unterlagen mitbringen, soweit vorhanden);
- Mitteilung von Personen – einschließlich deren Postanschriften und Geburtsdaten –, die ansonsten als Erben (z. B. Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) in Betracht kommen könnten; bei minderjährigen Kindern sind bitte die Geburtsurkunden mitzubringen.
Im Übrigen wird auf das „Merkblatt Erbausschlagung“ verwiesen.
Erbausschlagungen können auch bei einem Notar Ihrer Wahl beurkundet werden.
Sofern Sie in einem Nachlassverfahren eine Vollmacht erteilen wollen, können Sie dies über das Formular „Vollmacht“ tun.
Weitere Informationen
www.justiz.thueringen.de/fileadmin/TMMJV/Service/publikationen/Erbrecht_2022_web.pdf
www.notarkammer-thueringen.de/taetigkeitsfelder/vererben-und-schenken

Sprechzeiten Amtsgericht Meiningen
dienstags und donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
sowie freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt: agmgn.nachlassgericht@justiz.thueringen.de
Telefon: 03693 509-0