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Die Geschichte des Amtsgerichts Gera und seiner Vorgänger bis zum Jahre 1952

Zugleich ein Beitrag zu 1000 Jahren Rechtspflege in Gera
Udo Hagner*

 

Die im November 1997 erfolgte Rückkehr des Amtsgerichts Gera in seine traditionellen Räumlichkeiten im ehemaligen und wieder nunmehrigen Gerichtsgebäude möge Anlass sein, etwas der Geschichte der Rechtspflege und Gerichtsbarkeit in Gera nachzugehen.

Bereits seit Beginn der urkundlichen Überlieferung ist Gera als Gerichtsort zu vermuten. Schon die frühesten urkundlichen Erwähnungen der „provincia Geraha“, unter der mans sich einen Burgward vorzustellen hat, lassen auch auf Gerichtsbarkeit über die im Jahre 999 dem Stift Quedlinburg geschenkten Besitzungen, Abgaben und Zinsen sowie Leibeigenenen schließen. Sicher sind diese Gerichtsgefälle seit dem Jahre 1237 fassbar. Seit der Mitte des 12. Jahrhunderts sind Edle von Gera als Vögte nachweisbar, da die Äbtissinnen selber nicht den Blutbann, d.h. die Hohe Gerichtsbarkeit über Hals und Hand, ausübern durften und ebensowenig Todes- und Leibesstrafen vollstrecken konnten. Im 13. Jahrhundert gelang es den Vögten von Weida bzw. von Gera - der heutigen fürstlichen Familie Reuß -, die Bogtei, Gerichtsbarkeit und Gerichtsgefälle vollständig und erblich an sich zu ziehen und zum Element ihrer Grund- und Landesherrenschaft zu machen. Ein Schultheiß in der neu gegründeten Stadt Gera ist für kurz vor 1194 überliefert. Damit wird der Dualismus zwischen der hohen Gerichtsbarkeit und der - auch für die Abgabeneinnahme zuständigen - Schultheißgerichtsbarkeit deutlich. Dabei war die damalige Geraer Rats- und Gerichtsverfassung nach Magdeburger Stadtrecht ausgestaltet und gehörte in den Rechtskreis des Sachsenspiegels. Die Gründung der Stadt mit den sich dadurch manifestierenden Sonderrechten der Bürger, ihrer bürgerlichen Privilegien und des Stadtrechtes führten zu Exumption vm landesherrlichen Landgericht. Lediglich peinliche Strafsachen der Hohen Gerichtsbarkeit verblieben in der Zuständigkeit des Vogtgerichtes, während das Weichbild der Stadt als eigener Gerichtsbezirk dem „Scultetus“ als Richter unterstand, der wohl lange Zeit auchz noch der städtischen Gemeinde vorstand. Erst im Jahre 1306 gelangten die Vögte und Herren von Gera in den Besitz des quedlinburgischen Schultheißamtes, welches sie dann wohl in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts an die Bürgerschaft veräußerten. Das städtische Schöffengericht - als Nieder- oder Erbgerichtsbarkeit - bildete nach dem Geraer Stadtrecht von 1487 der mittlere Ratsmittel als „sitzender Rat“, was einen turnusmäßigen Wechsel in 3-Jahres-Folge bedeutete. Das städtische Gericht befand sich damals im Rathaus, vorgeladen wurde mit der Glocke. Der Rat, der Stadtschreiber sowie einige niedere Chargen, wie Flurväter/Flurschützen und Stadtknechte. Die Stadt selbst erlangte im 16. Jahrhundert des Status einer landesherrlichen Stadt, galt als „kanzleischriftsässig“ und hatte als Körperschaft ihren Gerichtsstand am reußischen Hofgericht. Im 16. Jahrhundert begannen mit der Konstitution des modernen neuzeitlichen Territorialstaates auch die wachsende Ausdehnung der „Polizei“ und die Einschränkung der städtischen niederen Gerichtsbarkeit. Da blieb es Episode, dass die Stadt Gera aufgrund Verpfändung in den Jahren 1603 bis 1647 auch die Hohe Gerichtsbarkeit über das Weichbild erhielt. Dennoch bzw. als Ausdruck der Aushöhlung städtischer Autonomie blieb die städtische Gerichtsverfassung - in der Neufassung der Statuten von 1658 - bis zum Jahre 1836 rechtswirksam und wurde erst mit der Gerichtsordnung für das fürstlich reußische Kriminalgericht zu Gera vom 25.10.1836 aufgehoben. Noch im 18. Jahrhundert war das ebenfalls in Gera ansässige Landgericht Gera, welches für die niedere Gerichtsbarkeit der Amtsuntertanen auf dem „platten Land“ und die hohe Gerichtsbarkeit, soweit diese nicht den Rittergütern zustand, zuständig war, mit bäuerlichen Rügebringern bzw. Rügerichtern besetzt. Ab 1836 begann sich die Gerichtsstruktur in den Fürstentümern der Jüngeren Linie Reuß (ab 1848 Fürstenturm Reuß j.L.) und damit auch in Gera grundlegend zu verwandeln. So schuf man Kriminalgerichte in Gera, Schleiz und Lobenstein. Sie waren unter anderem für Übertretungen, Vergehen und Verbrechen bis zu sechs Monaten Strafandrohung, für „Forststrafen“, für „qualifizierte Injurien“ und Bestrafung der „Polizeivergehen, wenn auf gerichtliche Erörterung und Entscheidung angetragen wird“ zuständig. Sie hatten eine besonders enge Verbindung zu den Dorfgerichtspersonen, deren Zuordnung in den forensischen Bereich sich mit der Geschäftsanweisung für die Schulzen, Dorfrichter, Gemeindevorsteher und Steuereinnehmer auf dem Lande von 1847 nunmehr auf die Landespolizei beschränkte und mit der Gemeindeordnung von 1850 nahezu zum Fortfall kam. Die zweite Instanz bildete das Appellationsgericht in Gera (bzw. die erste Instanz für alle Angehörigen des fürstlichen Hauses, die Rittergutsbesitzer und die Schriftsässigen, ausgenommen Lehrer und Geistliche). Es war weiterhin Aufsichts- und Disziplinarbehörde für die Gerichtsbehörden und Depositalverwaltungen sowie erkennende Behörde in verschiedenen weiteren Fällen. Die oberste Instanz in „Civil- und Kriminalsachen“ bildete das Oberappellationsgericht in Jena.

Eine Umstrukturierung der Gerichtsverfassung im Fürstentum Reuß j.L. erfolgte am 28.04.1863 mittels des Gesetzes über die Organisation der Justiz bzw. mit einer zugehörigen Verordnung vom 20.11.1865. Einen blitzlichtartigen Querschnitt über die personelle Besetzung von der Umstrukturierung des Jahres 1863 erhalten wir für 1861 und 1863. In beiden Jahren bestand das fürstliche Kriminalgericht aus je einem Kriminalrat als Dirigenten, Assessor, Aktuar, Kassierer und Kopisten als Personal und je einem Amtswachtmeister, Kriminalgerichtsdiener und Gefangenenwärter als Dienerschaft. Im Jahre 1863 war das Personal noch um einen Accessisten angewachsen. Das fürstliche Justizamt bestand aus drei Abteilungen. Der 1. Abt. gehörten an der Chef, zugleich Dirigent der 1. Abt. als Justizrat und Amtmann, je ein Justizamtsassessor ( der 1861 mit der Einrichtung der Hypothekenbücher - des heutigen Grundbuches - beauftragt war). 1861 waren es weiterhin ein Justizamtsaktuar, vier Kopisten ( davon einer Einnehmer der städtischen Kassengelder) sowie zwei Hilfeskopisten. 1863 waren es hingegen stattdessen ein Accessist, ein Grund- und Hypothekenbuchführer sowie fünf Kopisten. Auch in der 2. Abt. gab es zwischen 1861 und 1863 personelle Veränderungen. In beiden Jahren stand ihr ein Justizrat als Dirigent vor. 1861 gab es weiterhin einen Amtskommissär, einen Justizamtsassessor, zwei Amtsaccessisten, je einen Kopisten und Hilfeskopisten. Hingegen waren es 1863 ein Justizamtsassessor, ein Justizamtsactuarius sowie zwei Kopisten. Während sich in der 1. Abt. die Anlegung des Grundbuches als Begründung der personellen Veränderungen vermuten lässt, bleiben die Gründe für die Änderungen in der 2. und 3. Abt. bis dato unbekannt. Auch die Letztere fand solche. Ein Fürstlicher Rat war Dirigent derselben, daneben gehörten ihr 1861 ebenfalls ein Amtskommisär, zwei Amtsaccessisten, ein Kopist, ein Amtsregistrator und ein Sporteleinnehmer, ein Sportelrendant, ein Amtswachtmeister und fünf Amtsdiener an. Als Personal des Jahres 1863 finden sich hingegen ein Justizrat als Dirigent, ein Justizamtsactuarius, Accessist, Amtscopist, 1. und 2. Sportelrendant und Amtswachtmeister sowie vier Amtsboten. Soweit verkörpert diese personelle Besetzung, bei allen Veränderungen, den Stand vor der Justizreform des Jahre 1863 und vielleicht modifiziert ältere Zustände.

In concreto ergaben sich im Jahre 1863 folgende grundlegende Veränderungen. Der befreite Gerichtsstand wurde für alle, außer den Angehörigen des Fürstenhauses Reuß und bezüglich von Militärstrafsachen, aufgehoben. Ebenso wurden die Kriminalgerichte und die bisherigen Kompetenzen der Justizämter beseitigt, wie auch das Fürstliche Appellationsgericht zu Gera und die Gerichtsbarkeit des Fürstlichen Konsistoriums. Deren Zuständigkeiten wurden den Kreisgerichten Gera und Schleiz sowie dem Fürstlichen Ministerium / Abteilung für Kirchen- und Schulsachen übertragen. Weiterhin wurde das öffentliche und mündliche Strafverfahren mit Staatsanwaltschaft und Geschworenengerichten eingeführt. Die geschaffenen acht Justizämter (jeweils zwei in Gera, Schleiz und Lobenstein und je eines in Hohenleuben und Hirschberg) waren seit der Abschaffung ihrer Fachabteilungen am 01.02.1866 und Aufbau der Territorialabteilungen in ihrem Bezirk für alle Geschäfte zuständig, die zur einzelrichterlichen Justizpflege in erster Instanz im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit gehörten: Grundbuch- und Hypothekenwesen, Nachlass, Vormundschaften. Im Bereich der streitigen Zivilgerichtsbarkeit oblagen ihnen die Prozesse bis zum Streitwert von 100 Talern und in der Strafjustiz Übertretungsfälle sowie Vergehen mit einer Strafandrohung von maximal sechs Wochen Gefängnis oder Geldstrafe. Hingegen waren die Kreisgerichte kollegial besetzt und als solche Gerichte erste Instanz für alle Zivilprozess- und Konkurssachen sowie Ehescheidungsverfahren und im Bereich des Strafprozesses für alle Verbrechen mit einer Strafandrohung zwischen sechs Wochen und vier Jahren. Weiterhin waren sie zweite und letzte Instanz in Prozessen mit einem Streitwert von unter 25 Talern sowie in Kriminalsachen und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie auch aufsichtsführende Behörde über die Justzämter. Die nächsthöhere Instanz war das gemeinschaftliche Appellationsgericht in Eisenach (zusammen mit dem Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach und den beiden Fürstentümern Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen), endlich aber in letzter und höchster Instanz das Oberappellationsgericht zu Jena, welche beide an dieser Stelle keiner Betrachtung bedürfen.

Auch die personelle Besetzung des Jahre 1870 lässt sich fassen und verdeutlicht die neue Struktur. Das Kreisgericht Gera für die Bereiche der Justizämter Gera I und II sowie Hohenleuben war besetzt mit einem Kreisgerichtsdirector und zwei Kreisgerichtsräten als Gerichtspersonal, drei Assessoren als Ergänzungsrichtern. Das Secretariat und die Kanzlei waren mit einem Assessor, einem pensionierten Sportelrendanten als Beauftragtem zur Führung der Verwaltungskasse, einem Sportelrendanten und Copisten sowie zwei weiteren Copisten besetzt. Die Dienerschaft bestand aus einem Amtswachtmeister, einem Kreisgerichtsdiener und einem Gefangenenwärter. Unbeachtlich bleiben hier das Gerichtsphysicat und die Anwälte als Advokaten. Das Justizamt Gera I, welches die Stadt Gera, deren Flur (d. h. Gemarkung) sowie die Ortschaften Untermhaus, Bieblach, Debschwitz, Pforten und Cuba sowie das Schloß Osterstein umfaßte, bestand aus einem Vorstand und vier Assessoren, einem Hypothekenbuchführer (zugleich für das Justizamt Gera II), einem Sportelrendanten, drei Copisten (einer war zugleich stellvertretender Hypothekenbuchführer), weiterhin aus je einem Amtswachtmeister, Amtsdiener, Executor und Hilfsdiener. Als Friedensrichter wirkten fünf in Gera und jeweils einer in Bieblach, Debschwitz, Pforten und Untermhaus mit Cuba. Das Justizamt Gera II umfaßte alle übrigen Ortschaften und Fluren (d. h. Gemarkungen) des „platten Landes“ und bestand aus einem Justizamtmann als Vorstand, drei Assessoren, einem Accessisten, einem Sportelrendanten, vier Copisten und zwei Amtsdienern. 61 Friedensrichter waren für 74 Ortsschaften zuständig.

Die Reichsjustizgesetze von 1877 bewirkten für das Deutsche Reich eine einheitliche Gerichtsverfassung und ein einheitliches Verfahrensrecht in Zivil- und Strafsachen. Sie traten am 1. 10. 1879 in Kraft. Die bisherige Gerichtsgemeinschaft der Obergerichte, die sich 1868 noch um Reuß ä.L., Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha erweitert hatte, kam in Fortfall. Nunmehr wurden Amtsgerichte, Landgerichte (jeweils eines in Gera für Thüringen in Jena das Oberlandesgericht und letztendlich das Reichsgericht geschaffen. Wohl bis zum Jahre 1891 befanden sich das Kreisgericht mit seinen beiden Justizämtern bzw. Amtsgericht im sogenannten „Landhaus“ an der Schloßstraße, an der Stelle des heutigen Landgerichtsgebäudes. Am 1. 4. 1891 wurde zwischen den Vertretern der Geraer Bank Aktiengesellschaft und des Fürstlich Reußischen j. L. Staatsfiskus, vertreten durch das Fürstliche Ministerium/Abt. für die Finanzen, ein Kaufvertrag über das von dieser erbaute Bankgebäude Schloßstraße 22 abgeschlossen und recogniciert. Der Kaufpreis betrug 390.000 Mark, daneben bestanden noch Verpflichtungen zur Übernahme des Hausdieners und verschiedener Mietverträge sowie das Recht der Veräußerin, ihre Räume bis zum 1. 4. 1892 weiterhin mietfrei nutzen zu dürfen. Hierbei handelt es sich nun um das seitherige und nunmehr erneute Amtsgerichtsgebäude. Auch nach der Neuordnung der thüringischen Amtsgerichtssprengel zum 1. 10. 1923 blieb Gera Standort eines Amtsgerichtes. Mit Schreiben vom 10.. 7. 1924 beantragte das Thüringische Finanzministerium in Weimar die Umschreibung des Grundstückes, von welchem im Jahre 1909 eine Teilfläche von 104 qm an die Stadt Gera zur Verbreiterung der Schloßstraße veräußert wurde, auf den Staatsfiskus des Landes Thüringen , der entsprechende Grundbucheintrag erfolgte am 30. 10. 1924. Weitere geringfügige Zu- und Abschreibungen des Grundstücksbestandes erfolgten am 17. 9. 1935 und 17. 2. 1938. Bereits am 8. 11. 1935 war zufolge Antrags des Oberlandesgerichtspräsidenten zu Jena vom 1. 10. 1935 und gemäß § 3 des Dritten Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 21. 1. 1935 das Grundstück nebst Amtsgerichtsgebäude auf das Deutsche Reich (Reichsjustizverwaltung) umgeschrieben worden. Eine Geschäftsverteilungsübersicht aus dem Jahre 1936 läßt die Organisationsstruktur und die räumliche Zuordnung innerhalb des Hauses deutlich werden. Im Erdgeschoß waren das Anerbengericht, das Entschuldungsamt und die Abteilung für Grundbuchsachen, im 1. Obergeschoß der Amtsgerichtsvorstand, Jugendrichter, Vormundschafts- und Nachlaßgericht, Registergericht, Hinterlegungsstelle, Gerichtskasse sowie die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge untergebracht. Im 2. Obergeschoß befanden sich die Abteilung für Rechtsstreite, für Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen, Konkurs-, Vergleichsverfahren und Entschuldungssachen sowie das Erbgesundheitsgericht. Im 3. Obergeschoß hatten das Arbeitsgericht und die Abteilung für Zwangsvollstrekungen ihr Domizil. Dazu kamen im damaligen und wieder heutigen Landgerichtsgebäude (ehemals Zeppelinstraße 2, heute Rudolf-Diener-Straße 2) im Erdgeschoß die Abteilung für Strafsachen und das gemeinschaftliche Schöffengericht, beide später ebenfalls im Amtsgerichtsgebäude. Die Schaffung des Rechtspflegerstandes seit dem sogenannten Reichsentlastungsgesetz vom 11. 3. 1921, die den bisherigen Gerichtsschreibern bestimmte richterliche Geschäfte der streitigen Gerichtsbarkeit, der Strafvollstreckung sowie nahezu alle „einfacheren“ Geschäfte im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen hatte, spiegelt sich auch in der personellen Besetzung des Jahres 1936 deutlich wider. Dem Amtsgericht stand ein Vorstand und aufsichtsführender Richter vor, weiterhin gab es acht Amtsgerichtsräte - mehrere fungierten nach Kriegsende als Rechtsanwälte und Notare - drei Assessoren als Hilfsrichter, eine Hauptgeschäftsstelle (besetzt mit einem Justizamtmann), acht weitere Justizamtmänner, elf Justizinspektoren, vier Justizobersekretäre, zwei Bürosekretäre, vier Obergerichtsvollzieher, vier Kanzleiobersekretäre (davon einer als Kanzleileiter), einem Kanzleisekretär, vier Gerichtsoberwachtmeister und einen Hauswart. Neben der Gerichtskasse mit einem Amtsrat als Kassenleiter, einem Justizinspektor als Kassierer, einen Kanzleiobersekretär als Kostenbuchführer und einem Gerichtskassenvollzieher waren sowohl räumlich als auch personell verbunden das Anerbengericht, das Arbeitsgericht, das Entschuldungsamt für den Landgerichtsbezirk Gera sowie das Erbgesundheitsgericht, welches zugleich für den Bereich der Amtsgerichte Auma, Gera, Neustadt an der Orla, Ronneburg und Weida zuständig war. Geschäftsverteilungspläne sind sowohl für den richterlichen wie für den nichtrichterlichen Dienst für die Jahre 1937 - 1939 erhalten, wie auch die Sammelakten zur Aktenordnung aus den Jahren 1938 - 1946. Verständlicherweise litt in den Kriegsjahren 1939 - 1945 auch die Ausübung der Rechtspflege, zumindest im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. So wurden Abgeltungsdarlehn nur noch als Bleistiftvermerke im Grundbuch eingetragen und zufolge Auslagerung nach Greiz erfolgte die Führung von Grundbuch und Grundakte nicht mehr durchgängig als Duplikat.

Auch die räumliche Situation verschärfte sich deutlich. Zufolge der Sitzverlegung des Oberlandesgerichtes von Jena nach Gera hatte dieses das gegenüberliegende Gebäude des Landgerichtes in Beschlag genommen, während das Landgericht in der obersten Etage des Amtsgerichtsgebäudes untergebracht war (bis 1952). Die Staatsanwaltschaft Gera, die Oberstaatsanwaltschaft und die 1950 nach Erfurt verlagerte Generalstaatsanwaltschaft hatten hingegen ihre Diensträume im ebenfalls gegenüberliegenden Handelshof. Die weitere Geschichte der Rechtspflege in der unmittelbaren Zeit nach Kriegsende bedarf noch der Erhellung. Bekannt ist, daß Angehörige der SMAD mit der Maschinenpistole im Anschlag die grundbuchmäßige Dokumentation (Schwärzung, Vernichtung) während der Bodenreform überwachten und daß es auch - für Außenstehende zumindest - zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen kam. Ob es auch in Gera - wie in Jena - zu solch heute unbegreiflichen Personalentscheidungen kam, daß ein Staatsanwalt a. D. und Wehrmachtsoberst Staatsanwalt wurde, ist unbekannt. Im Jahre 1949 wurde jedenfalls das Berufsbeamtentum auch in der Rechtspflege beseitigt. In den nächsten Jahren verstärkten sich ohne Zweifel die Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz, die letztendlich der Durchsetzung der „demokratischen Gesetzlichkeit“ zu dienen hatte. Im Jahre 1952 erfolgte mit der grundsätzlichen Neuordnung des Staatsaufbaus auch die der Justiz. Staatliche Notariate wurden geschaffen und eine Reihe von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit anderen Staatsorganen übertragen, so Beurkundungen, Nachlaß- und Nachlaßteilungssachen, Vormundschafts- und Pflegschaftssachen, Kirchenaustritte und diverses anderes mehr an das Staatliche Notariat, Grundbuchführung an die Räte der Kreise, Abt. Kataster, ein Teil der Vormundschaftssachen und Adoptionsverfahren an die Räte der Kreise, Abt. Gesundheitswesen ((Mutter und Kind) bzw. Abt. Volksbildung (Jugendhilfe-Heimerziehung) und auch an die Referate Personenstandswesen bezüglich bestimmter Eintragungen in den Personenstandsbüchern bzw. Befreiung vom Ehehindernis des Ehebruchs in den Fällen des § 6 des Kontrollratsgesetzes Nr. 16 (Ehegesetz). Das Verfahren nach der Pachtschutzverordnung vom 30. 7. 1940 ging an den Rat des Kreises, Abt. Land- und Forstwirtschaft über, ebenso das Beschwerdeverfahren nach Kontrollratsgesetz Nr. 45 vom 20. 2. 1947. Wenig berührt dürfte das Amtsgericht Gera durch die Abgabe des Verfahrens der Dispache (Ausgleich der großen Havarie) und des Schiffsregisters worden sein. Häufiger dürften hingegen die bisherigen Aufgaben des Registergerichtes betroffen sein, so die Übernahme des Vereinsregisters durch die Volkspolizeikreisämter, des Genossenschaftsregisters und Handelsregisters Abt. A und B durch eigene Register bei dem Rat des Kreises, die weitere Fortführung des Geschmacksmusterregisters durch das Amt für Erfindungs- und Patentwesen der Regierung der DDR. Ein neuzuschaffendes Register der volkseigenen Wirtschaft war durch die Räte der Kreise, Referat Staatliches Eigentum, zu führen. Desweiteren wurden das bisherige und traditionsreiche Oberlandesgericht zu Jena und das Landgericht Gera beseitigt und ein Bezirksgericht Gera sowie Kreisgerichte geschaffen. Zunächst waren dies ein Kreisgericht Gera-Land (zunächst im Gebäude des Bezirksgerichtes, dem ehemaligen Landgerichtsgebäude, dann ebenfalls in der Clara-Zetkin-Straße 11) und drei Kreisgerichte Gera-Stadt (Nord: in der Villa der OHG Walther, Bach & Co., Mitte: in der Clara-Zetkin-Straße 11, Süd: im Gutshof Zwötzen). Doch diese Dreiteilung hatte keinen langen Bestand, unter ihrer Aufhebung wurde ein gemeinsames Kreisgericht Gera-Stadt in der Clara-Zetkin-Straße 11, wo es bzw. nach 1990 auch das nunmehrige Amtsgericht Gera bis zum November 1997 verbleiben sollten, geschaffen. Zufolge Drucks der damaligen 1. Vorsitzenden des Rates des Bezirkes Gera, war das bisherige Amtsgerichtsgebäude zu räumen und dem Rat des Bezirkes Gera als Haus 2 zur Verfügung zu stellen. Erst am 3. 2. 1954 erfolgte die Grundbuchberichtigung auf die Regierung der DDR, Staatssekretariat für Staatssicherheit gemäß Ersuchens vom 18. 1. 1954, die allerdings bereits bezüglich Amts- und Landgerichtsgebäude am 24. 7. 1954 auf die Regierung der DDR, Ministerium der Justiz/Bezirksgericht berichtigt wurde. Dieser Verlust ihrer Dienstgebäude betraf die Justiz zumindest auch bezüglich der Amts- bzw. Kreisgerichte Eisenberg und Greiz. Wenn dieser Beitrag mit der Justizreform des Jahres 1952 und dem Verlust des seinerzeitigen und wieder nunmehrigen Amtsgerichtsgebäudes abgebrochen wird, so verdeutlicht dies nur, welche Desiderata bezüglich dieses Themas noch existieren und daß vorgelegter Beitrag auch nur den Versuch eines Abrisses darstellen kann, wie insgesamt auch 1000 Jahre Rechtspflege in Gera noch der Erhellung bedürfen.
 


* Der Autor Udo Hagner ist Rechtspfleger im Grundbuchamt des Amtsgerichts Gera. Der Aufsatz ist dem Jahrbuch des Museums Reichenfels-Hohenleuben (Heft 43) entnommen, der Originaltext enthält zusätzlich Bilder, Anmerkungen und eine Vielzahl von Quellennachweisen.

Bild: Gerichtsgebäude Amtsgericht Gera
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