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Insolvenzabteilung:
Insolvenzveröffentlichungen erfolgen grundsätzlich im Internet.
Sie finden die Insolvenzbekanntmachungenhier.
Etwaige zusätzliche Veröffentlichungen werden in der Ostthüringer Zeitung vorgenommen.Zwangsversteigerungsverfahren
Veröffentlichungen nach § 39 ZVG erfolgen zwingend im Thüringer Staatsanzeiger, Veröffentlichungen nach § 40 ZVG zumeist in der Ostthüringer Zeitung oderhier.
übrige Abteilungen:
Auch alle übrigen Abteilungen veröffentlichen in der Osthüringer Zeitung.

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