Zuständigkeit
- Das Amtsgericht Gera ist im Wesentlichen für folgende Aufgaben und Verfahren zuständig:
- konzentrierte Zuständigkeit im Landgerichtsbezirk Gera für:
- Insolvenzverfahren
- Insolvenzverfahren
- Haftgericht für die Amtsgerichtsbezirke Gera, Altenburg und Greiz
- erstinstanzliche Zivilsachen: Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldwerten die Summe von 5000.- Euro nicht übersteigt
- Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis ohne Rücksicht auf den Streitwert
- Wohnungseigentumssachen
- erstinstanzliche Strafsachen, soweit keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren zu erwarten ist
- Strafverfahren gegen Jugendliche
- Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen)
- Freiheitsentziehungssachen
- Familiensachen ( Ehe- und Kindschaftssachen)
- Vormundschafts-, Betreuungs-, Pflegschafts- und Unterbringungssachen
- Adoptionssachen
- Nachlasssachen
- Verschollenheitssachen
- Personenstandssachen
- Führung des Vereinsregisters
- Grundbuch- und Pachtkreditsachen
- Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen (Immobiliarvollstreckung)
- Zwangsvollstreckungssachen (Mobiliarvollstreckung)
- Insolvenz-, Konkurs- und Vergleichssachen
- Führung des Schuldnerverzeichnisses
- Pfändung beweglicher Gegenstände
Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zur Vermögensoffenbarung (Zuständigkeit: Gerichtsvollzieher) - Mahnabteilung
- konzentrierte Zuständigkeit im Landgerichtsbezirk Gera für:
- Beim Amtsgericht Gera sind auch eingerichtet:
- Rechtsantrags- und Beratungshilfestellen, die bei Anträgen Formulierungshilfen leisten und für Bürger mit geringem Einkommen einen Beratungshilfeschein zur Klärung schwieriger Rechtsfragen erteilen.
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Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Str. 1
07545 Gera
Telefon: 0365 834-0
Telefax: 0365 834-2007