Das Gericht und seine Abteilungen
Mit den nachstehenden Informationen geben wir Ihnen einen Einblick in die Tätigkeit der Grundbuch- und der Handelsregisterabteilung bei Gericht und möchten Sie einladen, sich zu informieren und Weiterführendes für das für Sie notwendige Themengebiet zu finden.
Für das Anfordern eines Grundbuchauszuges verwenden Sie bitte das Formular "Anforderung einer Grundbuchabschrift". Bitte füllen Sie dieses aus und übersenden es mit der Post (nicht per E-Mail).
Hinweis: Im Internet gibt es verschieden Online-Angebote zum Anfordern eines Grundbuchauszuges. Hierbei handelt es sich um private Anbieter, deren Kosten nicht die Gerichtsgebühren für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug (10,00 €) bzw. beglaubigten Grundbuchauszug (20,00 €) beinhalten. Diese Gerichtsgebühren werden allein über die Justizzahlstelle zusätzlich berechnet.
Das Grundbuchamt ist telefonisch von montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar!
Bei Fragen zu den von den Finanzämtern versendeten Informationsschreiben zur Grundsteuerreform steht Ihnen die Serviceseite des Freistaates Thüringen nebst Angabe zur Grundsteuer-Hotline zur Verfügung: https://finanzamt.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/infoschreiben-und-hotline
Sollten Sie Angaben für Ihre Feststellungserklärung für das Finanzamt benötigen (Bodenrichtwert, Flurangaben, Flurstücksnummern, Grundstücksart, Gemarkung und Nutzungsart) können Sie die dafür vorgesehene und extra eingerichtete Serviceseite der Finanzämter nutzen: https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html.
Mit der Einführung der elektronischen Registerführung wurde eine Konzentration der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister in Thüringen durchgeführt. Die Zuständigkeit für Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister in Thüringen wurde vollständig dem Amtsgericht Jena übertragen.
Die Anschrift lautet:
Amtsgericht Jena
- Registergericht -
Rathenaustraße 1307745 Jena
Telefon: +49 3641 307-888
Telefax: +49 3641 307-880Die Einsicht in das Handelsregister, auch unter Nutzung eines automatisierten Abrufverfahrens, ist jedermann zu Informationszwecken gestattet. Die kostenfreie bundesweite Recherche in den Handelsregistern der Bundesländer ist unter www.handelsregister.de möglich.
Ausnahme:
Abschriften und Auskünfte sowohl aus den VEB-Registern, den LPG- und PGH - Registern als auch aus den Handels- und Genossenschaftsregistern von vor 1990 (sog. Altregister) werden von den jeweils zuständigen Staats- und Kreisarchiven erteilt.
Weitere Informationen zur Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs im Bereich des Handelsregisters finden Sie unter: https://gerichte.thueringen.de/infothek/elektronische-verfahren/handelsregister
Sprechzeiten des Nachlassgerichts:
Montag - Freitag
von 9:00 Uhr bis 12:00 UhrVorsprache möglichst bis 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit.
Telefonische Erreichbarkeit der Nachlassabteilung:
Montag bis Freitag
von 9:00 Uhr bis 12:00 UhrWährend der Sprechzeiten ist eine telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Rechtsberatung nicht erfolgen darf, insbesondere auch nicht über laufende Fristen im Falle einer Erbausschlagung.
Das Amtsgericht Sömmerda ist als Nachlassgericht dann örtlich zuständig, wenn der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort im Landkreis Sömmerda hatte.
Testamentseröffnungen erfolgen von Amts wegen, wenn sich die Testamente in amtlicher Verwahrung beim Gericht befinden.
Befinden sich Testamente in Privatverwahrung, so sind diese unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern. Diese können mit einer Sterbeurkunde und Mitteilung von Namen und Anschriften der Angehörigen (Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister und weitere im Testament genannte Personen o.ä.) an der Pforte des Amtsgerichts abgegeben oder in den Briefkasten des Amtsgerichts eingeworfen oder per Post geschickt werden.Erbscheinsanträgekönnen auch bei Notaren gestellt werden.
Für diese Anträge gibt es keine Fristen. Sie können auch unser Antragsformular „Antrag auf Einleitung eines Erbscheinverfahrens“ benutzen.Folgende Unterlagen/Angaben sind dem Antrag auf Einleitung des Erbscheinsverfahrens beizufügen:
- Personalausweiskopie der antragstellenden Personen;
- ggf. schriftliche Vollmachten der übrigen Miterben, soweit nur ein Miterbe den Antrag stellt;
- Sterbeurkunde des Verstorbenen; ggf. Eheurkunde und ggf. Urteil bzw. Beschluss über die rechtskräftige Ehescheidung
- Sterbeurkunde des ggf. vorverstorbenen Ehegatten;
- Geburts- und Sterbeurkunden von allen Personen – einschließlich deren Postanschriften – die als Miterben in Betracht kommen, auch soweit diese Personen vorverstorben sind und ihrerseits beerbt wurden.
Für die persönliche Beantragung des Erbscheins wird Ihnen zu gegebener Zeit ein Termin übersandt.
Bitte beachten Sie, dass es nach wie vor aufgrund der Grundsteuerrechtsreform zu einem erheblichen Anstieg der Erbscheinsverfahren kommt, so dass mit einer Verfahrensdauer von mindestens 6 Monaten gerechnet werden muss.
Erbausschlagungen sind fristgebunden und können auch bei einem Notar erklärt werden. Die 6-wöchige Frist beginnt erst, wenn Sie Kenntnis davon erlangt haben, dass Sie Erbe geworden sind.
Soll nach dem Tode einer Person, eine Erbausschlagung beurkundet werden, bringen Sie bitte folgende Unterlagen/Angaben mit:
- gültiger Personalausweis o. Reisepass der ausschlagenden Personen;
- Sterbeurkunde oder Angaben zum dem Verstorbenen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Sterbedatum, letzter Wohnsitz und Sterbeort);
- Mitteilung über den Zeitpunkt der Kenntnis von der Erbschaft (bitte Unterlagen mitbringen, soweit vorhanden);
- Mitteilung von Personen – einschließlich deren Postanschriften und Geburtsdaten –, die ansonsten als Erben (z. B. Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) in Betracht kommen könnten; bei minderjährigen Kindern sind bitte die Geburtsurkunden mitzubringen.
Testamentsrücknahmensind nicht fristgebunden.
Die Rücknahme muss persönlich beim Amtsgericht erfolgen. Hierzu können Sie zur Sprechzeit beim Amtsgericht vorsprechen.
Gemeinschaftliche Testamente können nur durch beide Testatoren gleichzeitig zurückgenommen werden.Nachlassverzeichnissekönnen per Post geschickt oder an der Pforte abgegeben oder in den Briefkasten des zuständigen Amtsgerichts eingeworfen werden.
Die Tätigkeit des Nachlassgerichts ist regelmäßig gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses.

Ihr Kontakt zu uns!
Amtsgericht Sömmerda
Weißenseer Straße 52
99610 Sömmerda
Telefon: +49 (0) 361 57 35 15-710
Telefax: +49 (0) 361 57 35 15-740