Elektronischer Rechtsverkehr
eBo für öffentlich bestellte oder beeidigte Dolmetscher*innen oder Übersetzer*innen
Informationsschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften am 1.1.2022 beginnt eine neue Etappe für die Elektronische Kommunikation.
Öffentlich bestellte oder beeidigte Dolmetscher*innen oder Übersetzer*innen (im Folgenden „Dolmetscher*innen“) können künftig das eBO für die elektronische Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr nutzen.
Nachfolgend finden Sie einige Hinweise zur Einrichtung Ihres eBOs.
Vorangestellt sei, dass die Umwandlung etwaig vorhandener EGVP-Bürgerpostfächern in eBOs nicht möglich ist. Sollten Sie ein EGVP-Bürgerpostfach eingerichtet haben, können Sie es nicht als eBO fortnutzen, sondern müssen ein neues Postfach einrichten und das vorhandene löschen.
Für die Einrichtung eines eBOs müssen Sie sich zunächst ein Drittprodukt, das für den OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr registriert ist, beschaffen. Auf der Seite https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php finden Sie eine Liste der registrierten Softwareprodukte für den Versand und Empfang von EGVP-Nachrichten.
Unter Verwendung des Drittproduktes wird zunächst initial ein Postfach angelegt.
Sie müssen den Registrierungsprozess sodann über die SAFE-Registrierungsanwendung (https://safe.safe-justiz.de/safe-registration-client/) abschließen und dort Ihre Daten manuell eingeben. 2
Sobald der Registrierungsprozess abgeschlossen ist, können Sie sich zur Identifizierung und Freischaltung Ihres neu angelegten eBO-Postfaches an die für Ihre Bestellung zuständige Stelle wenden. Bitte geben Sie die SAFE-ID des Postfaches, das Sie neu eingerichtet haben, an.
Im Rahmen der Freischaltung wird zu Ihrem Postfach unter dem Feld „Berufsträgereigenschaft“ die Berufsbezeichnung und die Sprache, für die die Bestellung erfolgte (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 ERVV), eintragen.
Ihr Postfach ist nach der Freischaltung sofort nutzbar und kann von den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie den Inhabern anderer besonderer Postfächer (Rechtsanwälte, Notare, Behörden) adressiert werden.
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Hinweise:
- Bei der Registrierung muss zwingend im Feld „Kennzifferpräfix“ der Wert „Dolmetscher“ ausgewählt und im Feld „Bundesland“ jeweils das Bundesland, in dem er bestellt worden ist, angeben werden. Diese Angaben sind erforderlich, um den Identifizierungsprozess durchführen zu können.
- Bitte nutzen Sie zum Auslesen der persönlichen Daten bei der Registrierung nicht den Personalausweis. Bei Verwendung des Personalausweises wird das Postfach sofort freigeschaltet oder, sofern eine abweichende Adresse angegeben wurde, der Versand eines Registrierungsbriefes veranlasst. Bei den auf diese Weise freigeschalteten eBOs handelt es sich ausschließlich um höchstpersönliche eBOs, die von Ihnen nicht in der Funktion der Dolmetscher*innen verwendet werden können, da die Berufsträgereigenschaft und die Sprache bei einer Registrierung mit Personalweis nicht hinterlegt wird.
- Nach der manuellen Eingabe der Daten erhalten alle eBO-Inhaber:innen einen PIN. Dieser dient der Vorlage bei Notar*innen und wird nicht benötigt, da die Identifizierung der Dolmetscher*innen nicht durch Notar*innen, sondern durch die zuständigen Stellen der Justiz erfolgt.
- Zudem erhalten Sie eine persönliche PUK. Diese PUK benötigen Sie, wenn Sie nicht mehr über ihr aktuelles Anmeldemittel verfügen (z.B. weil sie einen neuen Personalausweis erhalten haben) und ein neues Anmeldemittel hinterlegen möchten.
- Die Empfänger*innen Ihrer Nachrichten können erkennen, dass diese von einer Dolmetscher*in versandt wurde, weil die Information über die Berufsträgereigenschaft geprüft und vermerkt wird.
- Sofern Sie zunächst ein Anmeldemittel hinterlegt haben, das nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, können sie nach Freischaltung des eBO ein prüfbares Softwarezertifikat über die Browseranwendung https://zertifikate.safe-justiz.de/UserCertificateManagementUI/#!/creation beziehen. Dieses Zertifikat ist auch für die Verschlüsselung geeignet. Hierfür müssen sie sich mit Benutzername und Kennwort an der Browseranwendung anmelden. Das Zertifikat wird erstellt und zum Download bereitgestellt, sofern der Identifizierungsprozess abgeschlossen und das eBO-Postfach freigeschaltet ist. Sie können sich am Postfach anmelden, sobald Sie das Anmeldemittel in Ihr Drittprodukt eingebunden haben.
- Sie können ihre Daten jederzeit über die SAFE-Registrierungsanwendung ändern oder Ihr Postfach löschen.
- Sofern Sie Daten, die für die Identifizierung geprüft wurden, ändern, wird Ihr Postfach deaktiviert. Das Postfach kann wieder aktiviert werden, wenn Sie den Identifizierungsprozess erneut durchlaufen haben.
- Sie können Ihr Anmeldemittel (z.B. einen neuen Personalausweis) jederzeit austauschen. Hierfür müssen Sie sich an der SAFE-Registrierungsanwendung entweder mit Ihrem aktuellen eBO-Anmeldemittel oder mit Benutzername und Kennwort anmelden und das neue Anmeldemittel hochladen. Sofern Sie sich mit Benutzername und Kennwort angemeldet haben, können Sie das Anmeldemittel nur löschen oder tauschen, wenn Sie die PUK, die Sie im Registrierungsprozess erhalten haben, eingeben. In einem zweiten Schritt müssen Sie das neue Anmeldemittel mithilfe Ihres Drittproduktes für die Postfachanmeldung übernehmen.

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Elektronischer Posteingang der Gerichte
Im elektronischen Rechtsverkehr wurde ein zusätzliches EGVP-Postfach mit der Bezeichnung "Verwaltung des Gerichts" für die Justizverwaltung eingeführt. Das Gericht verfügt nunmehr über zwei EGVP-Postfächer. Zu beachten ist, dass das zusätzliche Postfach kein weiteres (auch nicht etwa ein zusätzliches) elektronisches Postfach für die beim Gericht geführten Verfahren darstellt. Die Justizverwaltung betreffende Schriftsätze können an das EGVP-Postfach "Verwaltung des Gerichts"gerichtet werden. Die das Gericht betreffenden Schriftsätze sind ausschließlich an das allgemeine elektronische Postfach (EGVP-Postfach ohne Zusatz) zu richten.