Richterliche Geschäftsverteilung

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Amtsgericht Apolda
Az.: 32 E /1 - 4/25
Apolda, den 08.12.2025
Beschluss über die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Apolda für das Jahr 2026
I.
Es bearbeiten:
- Herr RAG Dr. Pfeifer
a) Bußgeldsachen gegen Erwachsene
b) einzelrichterliche Geschäfte in Jugendsachen einschließlich Bewährungs- und Vollstreckungskontrolle sowie Führungsaufsicht sowie Jugendschutzsachen
c) Geschäfte des Ermittlungsrichters soweit sie den dem Jugendrichter zugewiesenen Geschäftsbereich betreffen
d) Bußgeldsachen in Zuständigkeit des Jugendrichters gegen Heranwachsende und Jugendliche sowie Ersatzmaßnahmen der Bußgeldvollstreckung
e) Angelegenheiten der Erzwingungshaft nach Bußgeldverfahren gegen Erwachsene
f) Durchsuchungsanordnungen und Haftanträge nach ZPO
g) alle Erinnerungen gemäß § 766 ZPO in Zwangsvollstreckungssachen
h) Angelegenheiten des Nachlassgerichts
i) Beschwerdesachen der Beratungshilfe
j) Rechtshilfe und AR-Sachen in vorstehenden Angelegenheiten
k) Entscheidungen über Richterablehnungen gem. §§ 45 Abs. 2 ZPO, 6 FamFG, 20 – 30 StPO in den Fällen, in denen Herr Buchholz Erstvertreter ist oder selbst abgelehnt wird
Vertreter:
1. Rin Hitzig
2. RAG Buchholz
- Richter am Amtsgericht Buchholz
a) Angelegenheiten der Verwaltung des Amtsgerichtes
b) Familiensachen
d) übrige Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bzw. des FamFG, soweit nicht ein anderer Richter im Hause zuständig
e) Entscheidungen über Richterablehnungen gemäß §§ 45 Abs. 2 ZPO, 6 FamFG,20 – 30 StPO außer in den Fällen, in denen er Erstvertreter ist oder selbst abgelehnt wird
f) Rechtshilfe und AR-Sachen in vorstehenden Angelegenheiten
Vertreter:
1. RinAG Steffenhagen
2. RAG Dr. Pfeifer Richterin am Amtsgericht Steffenhagen
a) Strafrichtersachen gegen Erwachsene einschließlich der Bewährungskontrolle sowie Privatklagen
b) die übrigen Geschäfte des Ermittlungsrichters betreffen
c) die Geschäfte des Betreuungsgerichts einschließlich Unterbringungssachen für die ein Betreuungsverfahren anhängig ist
d) Rechtshilfesachen und AR-Sachen in vorstehenden Geschäften
Vertreter:
1. RAG Buchhold
2. Rin HitzigRichterin Hitzig
a) Zivilprozesssachen und selbständige Beweisverfahren
b) Unterbringungssachen für die kein Betreuungsverfahren anhängig ist und selbständige Freiheitsentziehungssachen aus dem FamFG
c) Rechtshilfesachen und AR-Sachen in vorstehenden Geschäften
Vertretung:
1. RAG Dr. Pfeifer
2. RinAG Steffenhagen
- Bereitschaftsdienst
An dem gemäß § 10 Abs. 1 und 5 Thüringer Gerichtszuständigkeitsverordnung in Verbindung mit § 22c Abs. 1 GVG im Landgerichtsbezirk Erfurt eingerichteten gemeinschaftlichen Bereitschaftsdienst nimmt vom Amtsgericht Apolda teil:
Richterin Hitzig (mit 50 % ihrer Arbeitskraft).
Die weiteren Regelungen zum gemeinsamen Bereitschaftsdienstplan bleiben dem gesonderten Beschluss des Präsidiums des Landgerichts Erfurt im Einvernehmen mit den Präsidien der Amtsgerichte Apolda, Arnstadt, Gotha, Sömmerda und Weimar vorbehalten.
II.
Richterliche Geschäfte, die nicht unter I. aufgeführt sind und anfallen sollten, werden durch den dienstjüngsten Richter wahrgenommen.
III.
Die Entscheidungen über Akteneinsichtsgesuche werden auf den jeweils zuständigen Fachrichter übertragen.
IV.
Vertretungsregelungen:
Wenn die unter I. berufenen Vertreter verhindert sind, treten die anderen Richter in der Reihenfolge ihres Dienstalters ein, beginnend mit dem Dienstjüngsten.
Die Vertretungsregelungen umfassen auch die Vertretung in Rechtshilfesachen.
V.
Ist in Strafverfahren gegen Erwachsene RiAG Steffenhagen an der Verfahrensdurchführung aus prozessualen Gründen gehindert (Zeuge im Hauptverfahren), so ist für dieses Verfahren Herr RAG Dr. Pfeifer zuständig.
Ist in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende oder Jugendschutzsachen Herr RAG Dr. Pfeifer an der Verfahrensdurchführung aus prozessualen Gründen gehindert (Zeuge im Hauptverfahren), so ist für dieses Verfahren RiAG Steffenhagen zuständig.
VI.
Die Tätigkeit des Entscheiders i.S. § 130 a Abs. 6 ZPO bzw. § 32 a Abs. 6 StPO für Posteingänge im elektronischen Rechtsverkehr der Rechtsanwälte nehmen wahr:
a) Rin Hitzig: Zivilsachen und Zwangsvollstreckungssachen
b) RinAG Steffenhagen: Strafsachen und OWi-Verfahren
c) RAG Buchholz: Familiensachen, sonstige Verfahren nach FamFG
VII.
Diese Geschäftsverteilung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Bei einem Zuständigkeitswechsel werden die Verfahren im jeweiligen Bearbeitungsstadium übernommen.
gez. Lossin-Weimer - Präsidentin des Landgerichtes Erfurt
gez. Dr. Pfeiffer - Richter am Amtsgericht
gez. Buchholz - Richter am Amtsgericht