Nachlasssachen
Erreichbarkeit der Nachlassabteilung
Sprechzeiten des Nachlassgerichts:
Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit der Nachlassabteilung für Terminabsprachen:
Montag und Dienstag von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr
Telefon: +49 (0) 361 57 35 22-917
Während der Sprechzeiten ist eine telefonische Erreichbarkeit nicht gewährleistet!
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Rechtsberatung nicht erfolgen darf, insbesondere auch nicht über laufende Fristen im Falle einer Erbausschlagung.
Das Amtsgericht Apolda ist als Nachlassgericht dann örtlich zuständig, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in Apolda oder zum Teil im Landkreis des Weimarer Landes, wie z. Bsp. Bad Sulza, Großheringen hatte. Das Nachlassgericht ist im Wesentlichen zuständig für folgende Tätigkeiten:
Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen
Auch handschriftliche Testamente können Sie in die amtliche Verwahrung geben. Bitte bringen Sie neben dem in Verwahrung zu nehmenden Testament Ihren Personalausweis und die Geburtsurkunde mit.
Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen
Testamente sind umgehend im Original an das Nachlassgericht, ggf. mit der Sterbeurkunde unter Mitteilung der Daten abzuliefern. Soll nach dem Tod einer Person ein Testament oder Erbvertrag vom Amtsgericht eröffnet werden, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis der antragstellenden Personen
- Sterbeurkunde des Verstorbenen, Eheurkunde
- Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten,
- Liste aller Personen – einschließlich deren Postanschriften und Geburtsdaten – die mit dem Verstorbenen verwandt sind (z. B. Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) und die Erben würden, wenn es kein Testament gäbe. Diese Personen müssen vom Nachlassgericht am Verfahren beteiligt werden.
- Namen und Anschriften von weiteren Verfahrensbeteiligten (z. B. Testamentsvollstrecker, Vermächtnisnehmer)
Erteilung von Erbscheinen
Soll nach dem Tode einer Person, ein Erbschein beantragt werden, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis der antragstellenden Personen;
- ggf. schriftliche Vollmachten der übrigen Miterben, soweit nur ein Miterbe den Antrag stellt;
- Sterbeurkunde des Verstorbenen; ggf. Eheurkunde und ggf. Urteil bzw. Beschluss über die rechtskräftige Ehescheidung
- Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten;
- Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden von allen Personen – einschließlich deren Postanschriften und Geburtsdaten – die als Miterben in Betracht kommen, auch soweit diese Personen vorverstorben sind und ihrerseits beerbt wurden. mit dem Verstorbenen verwandt sind (z. B. Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) und die erben würden, wenn es kein Testament gäbe. Diese Personen müssen vom Nachlassgericht am Verfahren beteiligt werden.
Erteilung von Testamentvollstreckerzeugnissen
Beurkundung von Erbausschlagungen
Ausschlagungen müssen binnen einer Frist von 6 Wochen ab Kenntnisnahme bei dem zuständigen Nachlassgericht oder beim Amtsgericht am Wohnort des Ausschlagenden erklärt werden. Soll nach dem Tode einer Person, eine Erbausschlagung beurkundet werden, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis der antragstellenden Personen;
- Angaben zum dem Verstorbenen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Sterbedatum, letzter Wohnsitz und Sterbeort);
- Mitteilung über den Zeitpunkt der Kenntnis von der Erbschaft (bitte Unterlagen mitbringen, soweit vorhanden);
Mitteilung von Personen – einschließlich deren Postanschriften und Geburtsdaten –, die ansonsten als Erben (z. B. Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) in Betracht kommen könnten; bei minderjährigen Kindern sind bitte die Geburtsurkunden mitzubringen.
Erbausschlagungserklärungen können auch von jedem deutschen Notar beurkundet werden.
Die Tätigkeit des Nachlassgerichts ist regelmäßig gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses.
Wissenswertes zum Thema „Nachlass“ finden Sie über die Internetseite der Senatsverwaltung Berlin.

So erreichen Sie uns!
Amtsgericht Apolda
Jenaer Straße 8
99510 Apolda
Telefon: +49 (0) 361 57 35 22-900
Telefax: +49 (0) 361 57 35 22-933