Richterliche Geschäftsverteilung
Geschäftsverteilung für die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Mühlhausen für die Zeit ab 01.06.2025
A.
I. Direktor des Amtsgerichts Wilms
Verbraucherinsolvenzsachen (IK) einschließlich der Anträge nach § 299 Abs. 2 ZPO
Regelinsolvenzverfahren (IN, IE und N) einschl. der Entscheidungen über Anträge nach § 299 Abs. 2 ZPO mit der Endziffer 9.
Entscheidungen über Befangenheitsanträge gegen Richter gem. § 6 FamFG, § 27 StPO und § 45 ZPO
Zwangsvollstreckungssachen (M) mit der örtlichen Zuständigkeit gemäß C., XII b)
dem Richter zugewiesene Aufgaben nach den §§ 24, 25, 34 Abs. 2, 36 Thüringer Schiedsstellengesetz
Entscheidungen gem. § 121 a Abs. 1 Strafvollzugsgesetz und § 171 a Strafvollzugsgesetz.
Zweiter Richter im erweiterten Schöffengericht
Vertreter:
zu 1., 2., 4., 5., 7..
1. Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Fischer-Krieg
2. Vertreter: Richter am Amtsgericht Jaekel
zu 3., 6.
1. Vertreter: Richter am Amtsgericht Jaekel
2. Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Fischer-Krieg
II. Richterin am Amtsgericht Brüsewitz (0,5 AKA)
Landwirtschafts- und Pachtsachen (Lw), sowie Entscheidungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
Zivilsachen (C und H)
a) Eingänge bis 31.12.2024 mit den Endziffern 0 und 4
b) Eingänge ab 01.01.2025 mit den Endziffern 0, 4 und 1 (ungerade Vorziffer)alle weiteren Verfahren der Spalten I bis III des Urkundenregisters (UR), insbesondere Beratungshilfesachen
Vertreter:
1. Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Murk
2. Vertreterin: Vorsitzende Richterin am Landgericht Ludwig
III. Richterin am Amtsgericht Fenner
Strafbefehlssachen (Cs) und Einzelrichterin in Jugendstrafsachen (Ds jug./Hw.) einschließlich der jugendrichterlichen Ermahnungen (Gs) sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende
Wiederaufnahmeverfahren bezüglich der Zuständigkeit des Einzelrichters in Jugendstrafsachen aus dem jeweils aktuellen Präsidiumsbeschluss des Thüringer Oberlandesgerichts Jena
Einzelrichter in Strafsachen (Ds) und Strafbefehlssachen (Cs) sowie Privatklagesachen (Bs) - einschließlich der gegen Jugendliche / Heranwachsende gerichteten Privatwiderklagen - mit den Anfangsbuchstaben L – T, soweit ein konkreter Hauptverhandlungstermin bestimmt ist und dieser Termin nicht verlegt wird.
Zwangsvollstreckungssachen (M) mit der örtlichen Zuständigkeit gemäß B, XII a)
zurückverwiesene Verfahren bezüglich der Zuständigkeit des Schöffengerichts für Erwachsene (Ls) [Schöffengericht II]
Vertreter:
1. Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Fischer-Krieg
2. Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Dr. Schöne
IV. Richterin am Amtsgericht Fischer-Krieg
- Jugendschöffengericht (Ls jug./Hw.)
- Wiederaufnahmeverfahren bezügl. der Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts aus dem jeweils aktuellen Präsidiumsbeschluss des Thüringer Oberlandesgerichts
Alle Geschäfte mit der Wahl und Auslosung der Schöffen sowie alle weiteren Angelegenheiten der Schöffen und des Schöffengerichts, soweit diese dem Jugendrichter zugewiesen sind und alle Geschäfte im Zusammenhang mit der Wahl und der Auslosung der Schöffen und des Schöffengerichts, soweit diese dem Richter beim Amtsgericht zugewiesen sind
Insolvenzsachen (IN, IE und N) einschl. der Entscheidungen über Anträge nach § 299 Abs. 2 ZPO mit den Endziffern 0 bis 8
Ordnungswidrigkeitenverfahren einschließlich der Einsprüche gegen Bußgeldbescheide der Straßenverkehrsbehörden gem. 24 StVG
Vertreter:
zu 1. – 3.
1. Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Fenner
2. Vertreterin: Richterin Klaus
zu 4.
1. Vertreter: Direktor des Amtsgerichts Wilms
2. Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Fenner
zu 5.
Vertreterin: Richterin Klaus
V. Richterin am Amtsgericht Großmann
- Familiensachen ab dem 01.01.2025 gemäß Turnus, Abteilung 2
- alle bis zum 31.12.2024 diesem Dezernat zugewiesenen Familiensachen
- die 50 jüngsten laufenden noch nicht erledigten Verfahren aus dem Jahr 2024, die bislang dem Dezernat Kopp zugewiesen worden sind mit Ausnahme von Sorge- und Umgangsverfahren
Vertreter:
1. Vertreter:
Richterin am Amtsgericht Kopp Endziffern 1 - 4
Vorsitzende Richterin am Landgericht Ludwig Endziffern 5 - 7
Richter am Amtsgericht Kropp Endziffern 8 - 9, 0
2. Vertreter:
Vorsitzende Richterin am Landgericht Ludwig Endziffern 1 - 2, 8 - 9, 0
Richter am Amtsgericht Kropp Endziffern 3 - 4
Richterin am Amtsgericht Kopp Endziffern 5 - 7
VI. Richter am Amtsgericht Jaekel
(mit 80 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit – zu 20 % abgeordnet an das ThOLG Jena)
- bis 30.09.2014 eingegangene Betreuungs- und Unterbringungssachen (BGB) mit den Aktenzeichen 4 AR, 4 XVII, 4 XVII a, 4 Slg
- ab 01.10.2014 eingegangene und eingehende Verfahren zu den oben genannten Registerzeichen mit der örtlichen Zuständigkeit gemäß B., XII a)
- betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen zu UR X
- Register- und Stiftungssachen (GR, MR, VR u.a.)
Unterbringungssachen (nach dem ThürPsychKG)
Freiheitsentziehungssachen (7. Buch FamFG)
Vertreter:
zu 1. – 4.
1. Vertreter: Richter am Amtsgericht Kropp
2. Vertreter: Richterin am Amtsgericht Kopp
zu 5.
1. Vertreter: Direktor des Amtsgerichts Wilms
2. Vertreter: Richter am Amtsgericht Kropp
3. Vertreter: Richterin am Amtsgericht Fischer-Krieg
zu 6.
1. Vertreter: Richter am Amtsgericht Kropp
2. Vertreter: Direktor des Amtsgerichts Wilms
3. Vertreter: Richterin am Amtsgericht Fischer-Krieg
VII. Richterin Klaus
Einzelrichter in Strafsachen (Ds) und Strafbefehlssachen (Cs) sowie Privatklagesachen (Bs) - einschließlich der gegen Jugendliche / Heranwachsende gerichteten Privatwiderklagen – mit den Anfangsbuchstaben S
Schöffengericht für Erwachsene (Ls) [Schöffengericht I] einschließlich der Wiederaufnahmeverfahren bezüglich der Zuständigkeit des Schöffengerichts für Erwachsene aus dem jeweils aktuellen Präsidiumsbeschluss des Thüringer Oberlandesgerichts Jena.
Entscheidungen nach § 81a StPO
Entscheidungen nach Polizeiaufgabengesetzen mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 20 PAG und § 40 BPolG
Nachlasssachen (UR IV und VI)
Vertreter:
zu 1-4:
1. Vertreter: Richter Kurz
2. Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Fischer-Krieg
zu 5.
Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Murk
VIII. Richterin am Amtsgericht Kopp
- Familiensachen ab dem 01.01.2025 gemäß Turnus, Abteilung 5
alle bis zum 31.12.2024 diesem Dezernat zugewiesenen Familiensachen mit Ausnahme der 50 jüngsten laufenden und noch nicht erledigten Verfahren aus dem Jahr 2024 mit Ausnahme von Sorge- und Umgangsverfahren
- Adoptionsverfahren
Vertreter:
1. Vertreter:
Vorsitzende Richterin am Landgericht Ludwig Endziffern 1 - 5
Richter am Amtsgericht Kropp Endziffern 6 - 9, 0
2. Vertreter:
Richter am Amtsgericht Kropp Endziffern 1 - 5
Vorsitzende Richterin am Landgericht Ludwig Endziffern 6 - 9, 0
IX. Richter am Amtsgericht Kropp
bis 30.09.2014 eingegangene Betreuungs- und Unterbringungssachen (BGB) mit den Aktenzeichen 44 AR, 44 XVII, 44 XVII a, 44 Slg
- ab 01.10.2014 eingegangene und eingehende Verfahren zu den unter 1. genannten Registerzeichen mit der örtlichen Zuständigkeit gem. B., XII b)
- Familiensachen ab dem 01.01.2025 gemäß Turnus, Abteilung 4
- alle bis zum 31.12.2024 diesem Dezernat zugewiesenen Familiensachen
- die 20 jüngsten noch laufenden und noch nicht erledigten Verfahren aus dem Jahr 2024, die bislang dem Dezernat Ludwig zugewiesen worden sind mit Ausnahme von Sorge- und Umgangsverfahren
Vertreter:
zu 1.-2.
1. Vertreter: Richter am Amtsgericht Jaekel
2. Vertreter: Richterin am Amtsgericht Kopp
zu 3.-5.
1. Vertreter: Vorsitzende Richterin am Landgericht Ludwig
2. Vertreter: Richterin am Amtsgericht Kopp
X. Richter Kurz
Zwangsvollstreckungssachen (K- und L-Verfahren)
Verfahren nach dem Transsexuellengesetz und Personenstandssachen
Einzelrichter in Strafsachen (Ds) und Strafbefehlssachen (Cs) sowie Privatklagesachen (Bs) - einschließlich der gegen Jugendliche /Heranwachsende gerichteten Privatwiderklagen mit den Anfangsbuchstaben A - R
Wiederaufnahmeverfahren bezügl. der Zuständigkeit des Einzelrichters in Strafsachen einschl. Privatklagesachen aus dem jeweils aktuellen Präsidiumsbeschluss des Thüringer Oberlandesgerichts Jena.
Vertreter:
1. Vertreterin Richterin Klaus
2. Vertreterin Richterin am Amtsgericht Dr. Schöne
XI. Vorsitzende Richterin am Landgericht Ludwig (0,5 AKA)
- Familiensachen ab dem 01.01.2025 gemäß Turnus, Abteilung 1
- alle bis zum 31.12.2024 diesem Dezernat zugewiesenen Familiensachen mit Ausnahme der 20 jüngsten laufenden noch nicht erledigten Verfahren aus dem Jahr 2024 mit Ausnahme von Sorge- und Umgangsverfahren
Vertreter:
1. Vertreter: Richter am Amtsgericht Kropp
2. Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Kopp
XII. Richterin am Amtsgericht Murk
Zivilprozesssachen (C und H)
a) Eingänge bis 31.12.2024 mit den Endziffern 1, 2, 3, 5 - 9
b) Eingänge ab 01.01.2025 mit den Endziffern 1 (gerade Vorziffer), 2, 3, 5 - 9alle richterlichen Angelegenheiten, die in dieser Geschäftsverteilung nicht gesondert aufgeführt sind
Vertreter:
1. Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Brüsewitz
2. Vertreter: Vorsitzende Richterin am Landgericht Ludwig
XIII. Richterin am Amtsgericht Dr. Schöne (0,5 AKA)
- Erzwingungshaftsachen, auch soweit sie gegen Jugendliche / Heranwachsende gerichtet sind
Einzelrichter in Strafsachen (Ds) und Strafbefehlssachen (Cs) sowie Privatklagesachen (Bs) - einschließlich der gegen Jugendliche / Heranwachsende gerichteten Privatwiderklagen - mit den Anfangsbuchstaben T – Z
Vertreter:
1. Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Fenner
2. Verteterin: Richterin am Amtsgericht Fischer-Krieg
B. Allgemeine Regelungen:
I. Alle Richter sind des Weiteren für die Rechts- und Amtshilfeersuchen (AR) zuständig, die sich auf die ihnen zugeordneten Geschäfte beziehen.
II. Bei Verhinderung des ständigen Vertreters vertritt der dem verhinderten Richter im Alphabet vorangehende Richter. Soweit die ständige Vertretung doppelt besetzt ist, greift bei Verhinderung des ersten Vertreters zunächst die Zuständigkeit des zweiten Vertreters. Diese Regelung gilt auch bezüglich der gesonderten Vertretungsregelung für den Bereitschaftsdienst, soweit dort keine Regelung getroffen ist.
Die entsprechende alphabetische Reihenfolge lautet wie folgt:
- Brüsewitz
- Fenner
- Fischer-Krieg
- Gödicke
- Großmann
- Jaekel
- Klaus
- Kopp
- Kropp
- Kurz
- Ludwig
- Murk
- Dr. Schöne
- Wilms
III. Bei der Verbindung oder Trennung von Verfahren bleibt es bei der Zuständigkeit des Richters, der die Verbindung oder Trennung vorgenommen hat.
IV. Soweit die Zuständigkeit nach Anfangsbuchstaben geregelt ist, kommt es auf die Anfangsbuchstaben des Familiennamens des jeweils ältesten Angeklagten/Beklagten bei Eingang des Verfahrens an. Bei gleichaltrigen Angeklagten/Beklagten ist der im Alphabet vorangehende Anfangsbuchstabe des Vornamens ausschlaggebend. Namenszusätze wie „von“, „zu“, „Dr.“ o.ä. bleiben dabei außer Betracht. Funktionsbezeichnungen bleiben außer Betracht (z.B. Stadt Erfurt)
V. In Familiensachen ist zu prüfen, ob der Personenkreis eines früheren Verfahrens betroffen ist. In diesem Fall ist die vormals befasste Abteilung erneut zuständig (§ 23 b GVG). Familiensachen betreffend Sorge-, Umgangs- und Abstammungsverfahren ist auf den Namen des ältesten Kindes abzustellen.
- Turnusverfahren:
Die eingehenden Verfahren werden ab dem 01.01.2025, soweit nicht eine Sonderzuständigkeit besteht, in einem Turnusverfahren verteilt. An der Turnusverteilung nehmen Verfahren nicht teil, die lediglich nach der Aktenordnung als neue Sache gezählt werden (z.B. nach sechsmonatigem Ruhen).
Es gibt einen Turnus für F-Sachen und einen Turnus für AR-Sachen.
Ein Turnus umfasst mit Blick auf die derzeitigen Arbeitskraftanteile der im Familienrecht tätigen Richter 6 Eingänge, hiervon entfallen auf Richterin Großmann jeder erste und dritte Eingang, auf Frau Richterin am Amtsgericht Kopp jeder zweite und vierte Eingang, auf Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Ludwig jeder fünfte Eingang und auf Herrn Richter am Amtsgericht Kropp jeder sechste Eingang. Der Turnus beginnt ab dem 7. Eingang wieder von vorn.
Zusammenfassend stellt sich ein Turnus wie folgt dar:
1. Großmann, Abteilung 2
2. Kopp, Abteilung 5
3. Großmann, Abteilung 2
4. Kopp, Abteilung 5
5. Ludwig, Abteilung 1
6. Kropp, Abteilung 4
- Sonderzuständigkeit wegen Sachzusammenhang:
Steht ein Neueingang mit einer beim Amtsgericht Mühlhausen anhängigen Sache oder mit einem Verfahren in Sachzusammenhang, das bis zu 24 Monate vor Eingang der neuen Sache rechtskräftig abgeschlossen worden ist, so ist der Richter zuständig, dem die bereits anhängige Sache zugewiesen oder noch zuzuweisen ist bzw. der die abgeschlossene Sache bearbeitet hat. Besteht Zusammenhang mit mehreren Sachen, ist die Sache maßgebend, die zuerst eingegangen ist.
Ein Sachzusammenhang liegt vor, wenn mindestens zwei beteiligte natürliche Personen eines Verfahrens identisch sind, auch wenn ein diesbezüglicher Klageanspruch auf einen Dritten übergegangen ist, die Klage sich gegen Schuldner übergegangener Rechte richtet oder wenn die beteiligten Personen ihren Namen geändert haben. In Kindschafts- und Abstammungssachen genügt die Identität des Kindes bzw. eines Kindes. Derselbe Personenkreis ist auch anzunehmen, soweit das Verfahren Partner bzw. Partnerinnen im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Eltern, gemeinsame Kinder und Umgangsberechtigte nach § 1685 BGB betrifft. Es kommt nicht darauf an, dass die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren.
Soweit in Familiensachen ein Hauptsacheverfahren anhängig wird, dem ein einstweiliges Anordnungsverfahren mit demselben Personenkreis vorausging, bleibt der für das Anordnungsverfahren zuständige Richter auch für das Hauptsacheverfahren zuständig. Das gleiche gilt für den Fall, dass dem Hauptsacheverfahren ein einstweiliges Anordnungsverfahren folgt.
Jede vom Turnus unabhängig zugewiesene Sache (kraft Sachzusammenhang) ist auf den Turnus anzurechnen.
Die Registratur führt für die F-Verfahren sowie die AR-Verfahren jeweils eine Tabelle der Eingänge im Laufwerk der Fachabteilung, die die nachfolgend gebildeten Turnusse in Familiensachen abbildet. Aus der Tabelle ergeben sich die Dezernatskennzahl des Richters, der Name des Richters, das Verfahren mit Aktenzeichen und das Eingangsdatum.
VI. In Insolvenzverfahren erstreckt sich die mit dem ersten Antrag nach Endziffern erfolgte Zuständigkeit auch auf weitere Anträge gegen denselben Schuldner, solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
VII. Nachträgliche Entscheidungen in rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren obliegen - soweit nicht etwas anderes bestimmt ist - dem Richter, der für diese Sache im Falle eines Neueingangs zuständig wäre. Hat in Straf- oder OWI-Verfahren die Hauptverhandlung bereits begonnen, so bleibt die bisherige Zuständigkeit erhalten, auch für etwaige Fortsetzungsverhandlungen.
VIII. Fiele ein Rechtsstreit bei gegebener Befangenheit in das Dezernat desjenigen, der über die Befangenheit zu entscheiden hätte, so trifft dessen Vertreter die Entscheidung über den Befangenheitsantrag.
IX. Der richterliche Bereitschaftsdienst ist vom Landgericht Mühlhausen wie folgt geregelt:
- Der richterliche Bereitschaftsdienst umfasst unaufschiebbare richterliche Amtshandlungen (regelmäßig nur nach der StPO, nach dem PAG, in Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren sowie Aufenthalts- und Abschiebehaftsachen).
- Der Bereitschaftsdienst wird in Form der Rufbereitschaft grundsätzlich durch jeweils einen Richter/eine Richterin ausgeübt.
Der Bereitschaftsdienst wird außerhalb der üblichen Geschäftszeiten ausgeübt:
- an Arbeitstagen in dem Zeitraum montags bis freitags von 6:00 Uhr bis 8:30 Uhr und montags bis donnerstags von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie freitags von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr;
- an dienstfreien Tagen (Sonnabenden, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz) in dem Zeitraum von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr.Vorbehaltlich gesonderter Absprache mit dem/r geschäftsplanmäßig zuständigen Richter/in bleibt der/die Bereitschaftsrichter/in auch über das Ende der Bereitschaftsdienstzeit hinaus bis zur Entscheidung über die Vornahme der unaufschiebbaren Amtshandlung zuständig.
Mit einer Sache befasst ist der Bereitschaftsdienst, sobald ein konkreter Antrag auf Vornahme einer unaufschiebbaren Amtshandlung unter Bezeichnung der Art der Amtshandlung und des Namens der betroffenen Person vorliegt.
Für das weitere Verfahren nach der Entscheidung über die Vornahme der unaufschiebbaren Amtshandlung bleiben die einzelnen Amtsgerichte zuständig.
X. In Strafsachen ist der jeweils erste Vertreter zugleich zuständiger Richter in den Fällen der §§ 22, 23, 27 Abs. 3, 354 Abs. 2, 210 Abs. 3 StPO, 79 Abs. 6 OWiG sofern der planmäßige Richter nicht gewechselt hat.
XI. Für Güterichtersachen besteht bei dem Landgericht ein Güterichterpool. Die Zuweisung erfolgt durch das Landgericht Mühlhausen
XII.
a) Die örtliche Zuständigkeit vormals Amtsgericht Mühlhausen betrifft folgende Gemeinden: Kammerforst, Mühlhausen, Oppershausen, Südeichsfeld, Unstruttal, Vogtei des Unstrut-Hainich-Kreises.
b) Die örtliche Zuständigkeit vormals Amtsgericht Bad Langensalza betrifft folgende Gemeinden: Bad Langensalza, Bad Tennstedt, Ballhausen, Blankenburg, Bruchstedt, Großvargula, Haussömmern, Herbsleben, Hornsömmern, Kirchheilingen, Klettstedt, Körner, Kutzleben, Marolterode, Mittelsömmern, Mülverstedt, Nottertal-Heilinger Höhen, Schönstedt, Sundhausen, Tottleben, Unstrut-Hainich, Urleben des Unstrut- Hainich Kreises.
XIII. Ist ein Richter zu mehreren sich zeitlich überschneidenden und nicht aufschiebbaren Dienstgeschäften berufen, so gilt folgende Vorrangfolge:
- Verwaltung
- FG-Sachen
- Strafsachen
- Zivilsachen
XIV. Amtshilfeersuchen aus dem Ausland, die keiner richterliche Entscheidung bedürfen und keinem Dezernat zuzuordnen sind, werden im Rahmen der Verwaltung vom Dir AG wahrgenommen.
XV. Entscheidungen über Akteneinsichtsgesuche (auch Dritter) z.B. gem. § 299 ZPO, § 34 FamFG werden sowohl in laufenden Verfahren als auch nach Abschluss dem zuständigen Dezernatsrichter übertragen. Insoweit werden diese vom Dir AG als zuständig ermächtigt.
Anlage
DirAG Wilms
- Pressesprecher
- Schiedsstellenangelegenheiten
- JUREGIO-Beauftragter; Vertreter: Richter am Amtsgericht Jaekel
RinAG Fenner
Kreisjugendhilfeausschuss (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 5 KJHAG)
RAG Kropp
- Datenschutzbeauftragter
RAG Kropp
- Antikorruptionsbeauftragter für den Landgerichtsbezirk Mühlhausen
Mühlhausen, den 27.05.2025
Wilms
Kopp
Gödicke
Jaeckel
Fenner

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Untermarkt 17
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