Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Richterliche Geschäftsverteilung

Geschäftsverteilungsplan für die richterlichen Dienstgeschäfte beim Amtsgericht Rudolstadt

gültig ab 01.01.2023

A. Vorbemerkungen:

I.

Durch die Änderung des Thüringer Gerichtsstandortsgesetzes (Gesetz-und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen vom 30.12.2005, Seite 456 ff.) wurde mit Wirkung zum 01.04.2006 das Amtsgericht Saalfeld aufgelöst und dem Amtsgericht Rudolstadt angegliedert. Bis zur Realisierung der räumlichen Zusammenlegung wurde das Amtsgericht Saalfeld zur Zweigstelle des Amtsgerichts Rudolstadt und führte die Bezeichnung Amtsgericht Rudolstadt - Zweigstelle Saalfeld.

Durch die Thüringer Verordnung zur Auflösung der Zweigstelle des Amtsgerichts Rudolstadt in Saalfeld wurde die Zweigstelle des Amtsgerichts Rudolstadt in Saalfeld mit Wirkung zum 01.11.2019 aufgelöst.

II.

1. Das Präsidium nimmt zur Kenntnis,

  • dass der Direktor des Amtsgerichts Kurze, die Richterin am Amtsgericht Denst und der Richter am Amtsgericht Keller als Familienrichter/in die nach § 23 b Absatz 3 GVG (n. F.) (Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder  vom 16.06.2021, BGBl.2021,1810) erforderlichen Qualifizierungs-/Zertifizierungsfortbildungen absolviert haben.
  • dass der Direktor des Amtsgerichts Kurze mit 10 % seiner Arbeitskraft zum Güterichter für den Landgerichtsbezirks Gera (Güterichterstelle des Landgerichts Gera) für Ersuchen der Amtsgerichte gemäß § 36 Abs. 5 FamFG bestimmt wurde (Beschluss des Präsidiums des Landgerichts Gera vom 13.12.2018).

2. Das Präsidium des Amtsgerichts Rudolstadt hat am 16.08.2022 beschlossen, dass beim Amtsgericht Rudolstadt im Bereich des Erwachsenenstrafrechts neben dem ständigen Erwachsenenschöffengericht ein (nicht ständiges) Erwachsenen-Hilfsschöffengericht ab dem 01.09.2022 eingerichtet wird, da eine vorübergehende Überlastung des ständigen Schöffengerichts durch eine zahlenmäßig erheblich gestiegene Geschäftsbelastung durch eine Reihe von Umfangsverfahren eingetreten ist, wobei hierdurch die anderen in der Zuständigkeit des ständigen Erwachsenenschöffengerichts fallenden Verfahren nicht in angemessener Weise erledigt werden konnten.

3. Im Hinblick darauf beschließt das Präsidium gemäß § 21 e Abs. 1 GVG den richterlichen Geschäftsverteilungsplan wie folgt:

B. Zuständigkeit der einzelnen Richterinnen/Richter ab 01.01.2023:

I. Direktor des Amtsgerichts Kurze:

1. Alle Familiensachen, deren Aktenzeichen mit den Ziffern 6, 7 enden, einschließlich der bis zum 31.07.2017 anhängigen Verfahren mit den Ziffern 0, 8, einschließlich der ab dem 01.11.2019 bis zum 31.12.2019 eingegangenen Verfahren mit den Ziffern 0, 8 und einschließlich der ab 01.01.2020 mit den Endziffern 8 eingehenden Verfahren, mit Ausnahme der von 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 mit der Endziffer 0 eingegangenen Verfahren und der zum 30.09.2015 im Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Zweigstelle Saalfeld eingegangenen  Familiensachen.

2. Die gemäß § 50 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich wieder aufgenommenen bzw. wieder aufzunehmenden Verfahren mit den in Ziffern 0, 6, 7, 8, die nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz ausgesetzt waren, mit Ausnahme der bis zum 30.09.2015 im Zuständigkeitsbereich der Zweigstelle Saalfeld gemäß § 50 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich anhängigen wiederaufgenommenen Verfahren, die nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz ausgesetzt waren.

3. Gerichtliche Entscheidungen nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz

4. Alle in dieser Geschäftsverteilung betreffend nicht gesondert zugewiesenen Geschäfte.

5. Mit 10 % der Arbeitskraft Güterichter beim Landgericht Gera für Ersuchen der Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks Gera gemäß § 36 Abs. 5 FamFG

Vertretung in nachstehender Reihenfolge zu Ziffer 1. - 4.:

a) Richterin am Amtsgericht Denst

b) Richter am Amtsgericht Keller

c) Richter am Amtsgericht Mäder

d) Richter am Amtsgericht Spahn

e) Richter am Amtsgericht Ratajczak

f) Richter am Amtsgericht Wehner

g) Richter am Amtsgericht Dr. Renner

II. Richterin am Amtsgericht Denst:

1. Alle Familiensachen, deren Aktenzeichen mit den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 9 enden einschließlich der ab dem 01.08.2017 bis zum 31.10.2019 eingegangenen Verfahren mit den Ziffern 0, 8, und einschließlich der ab dem 01.01.2023 eingehenden Verfahren mit den Ziffern 0, 1 mit Ausnahme der von 01.11.2019 bis 31.12.2019 eingegangenen Verfahren mit der Endziffer 0, 8, der von dem 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 eingegangenen Verfahren mit den Endziffer 1 und der bis zum 30.09.2015 im Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Zweigstelle Saalfeld eingegangenen Familiensachen.

2. Die gemäß § 50 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich wieder aufgenommenen bzw. wieder aufzunehmenden Verfahren mit den Ziffern 1, 2, 3 ,4, 5, 9, die nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz ausgesetzt waren, mit Ausnahme der bis zum 30.09.2015 im Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Zweigstelle Saalfeld gemäß § 50 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich anhängigen wiederaufgenommenen Verfahren, die nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz ausgesetzt waren.

3. Ermittlungsrichtertätigkeit für die gerichtlichen Vernehmungen von Zeugen im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO

4. Entscheidungen nach den Polizeigesetzen einschließlich Gefahrenabwehrsachen und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz (Register XIV) und sonstigen Freiheitsentziehungssachen, soweit sie ab dem 01.09.2009 nicht dem Familien-oder Betreuungsgericht zugewiesen sind, betreffend Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche, soweit sie bis zum 31.10.2019 in der ehemaligen Hauptstelle Rudolstadt und in der Zweigstelle Saalfeld eingegangen sind.

5. Entscheidungen nach den Polizeigesetzen einschließlich Gefahrenabwehrsachen und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz (Register XIV) und sonstigen Freiheitsentziehungssachen, soweit sie ab dem 01.09.2009 nicht dem Familien-oder Betreuungsgericht zugewiesen sind, betreffend Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche in den ab 01.11.2020 eingehenden Verfahren (mitZusatz NEU).

6. Beisitzerin im erweiterten Schöffengericht

7. Die bis zum 31.10.2019 in der ehemaligen Hauptstelle Rudolstadt eingegangenen Strafrichtersachen (Register Ds, Gs, und Cs), deren gerichtsinterne Registernummer mit der Endziffer 7 endet, soweit Terminierung dieser Verfahren bis 31.12.2022 verfügt wurde.

8. Die ab dem 01.11.2019 eingehenden Strafrichtersachen (Register Ds, Gs, und Cs), deren gerichtsinterne Registernummer mit den Endziffer 7 (mit Zusatz NEU), soweit die Terminierung dieser Verfahren bis zum 31.12.2022 verfügt wurde.

Vertretung in nachstehender Reihenfolge:

a) Direktor des Amtsgerichts Kurze

b) Richter am Amtsgericht Keller

c) Richter am Amtsgericht Spahn

d) Richter am Amtsgericht Mäder

e)  Richter am Amtsgericht Wehner

f) Richter am Amtsgericht Ratajczak

g) Richter am Amtsgericht Dr. Renner

III. Richter am Amtsgericht Mäder:

1. Die bis zum 31.10.2019 in der ehemaligen Hauptstelle Rudolstadt eingegangenen Strafrichtersachen (Register Ds, Gs, und Cs), deren gerichtsinterne Registernummer mit den Endziffern 0, 1, 2, 3 , 4, 8 , 9 enden.

2. Die bis zum 31.10.2019 in der ehemaligen Hauptstelle Rudolstadt eingegangenen Strafrichtersachen (Register Ds, Gs, und Cs), deren gerichtsinterne Registernummer mit den Endziffern 6, 7 enden, mit Ausnahme der Verfahren, deren Terminierung bis 31.12.2022 verfügt wurde.

3. Die bis zum 31.10.2019 in der ehemaligen Hauptstelle Rudolstadt und in der Zweigstelle Saalfeld eingegangenen Bußgeldsachen betreffend Erwachsene

4. Die ab dem 01.11.2019 eingehenden Strafrichtersachen (Register Ds, Gs, und Cs), deren gerichtsinterne Registernummer mit den Endziffern 8, 9, (mit Zusatz NEU).

5. Die ab dem 01.11.2019 eingehenden Strafrichtersachen (Register Ds, Gs, und Cs), deren gerichtsinterne Registernummer mit den Endziffern 6, 7, (mit Zusatz NEU), mit Ausnahme der Verfahren, deren Terminierung bis 31.12.2022 verfügt wurde.

6. Die ab dem 01.11.2019 eingehenden Bußgeldsachen betreffend Erwachsene (mit Zusatz NEU).

7. Verfahren nach Zurückweisung an einen anderen Spruchkörper nach Entscheidungen des Jugendrichters, RAG Spahn als Strafrichter, Bußgeldrichters für Heranwachsende und Jugendliche, des Jugendschöffengerichts, des Schöffengerichts und des erweiterten Schöffengerichts   

8. Verfahren nach Zurückweisung an einen anderen Spruchkörper nach Entscheidungen des Strafrichters gemäß B, II Nr. 7,8, VIII, Nr. 1, 2, 3, 4 des vorliegenden Geschäftsverteilungsplans   

9. Vertretung des Strafrichters gemäß B, VIII, Nr. 1, 2 des vorliegenden Geschäftsverteilungsplans gemäß B, II Nr. 7,8, VIII, Nr. 1, 2, 3, 4 des vorliegenden Geschäftsverteilungsplans, bei dessen festgestellter Befangenheit

10. Die bis zum 31.10.2019 in der ehemaligen Hauptstelle Rudolstadt eingegangenen Zwangsvollstreckungssachen, die bis zum 31.10. 2019 in der ehemaligen Zweigstelle Saalfeld eingegangenen Zwangsvollstreckungssachen (mit Zusatz SLF) und die ab dem 01.11.2019 eingegangenen und weiterhin eingehenden Zwangsvollstreckungssachen (mit Zusatz NEU).

11. Die bis zum 31.10.2019 in der Zweigstelle eingegangenen allgemeinen Zivilsachen (Register C, H und AR) einschließlich der jagdrechtlichen Streitigkeiten und den Wohnungseigentumssachen mit den Endziffer 0 (mit Zusatz SLF)

12.Die ab dem 01.11.2019 eingegangenen allgemeinen  Zivilsachen (Register C, H und AR) einschließlich der jagdrechtlichen Streitigkeiten und den Wohnungseigentumssachen mit der fortlaufenden Endziffer 5von Az.      415/19 bis Az. 105/22 und mit der fortlaufenden Endziffer 7 von Az. 107/20 bis 367/21 sowie von Az. 77/22 bis Az. 107/22 (mit Zusatz NEU).

Vertretung in nachstehender Reihenfolge mit Ausnahme der Ziff. 10 - 12

a) Richter am Amtsgericht Keller

b) Richter am Amtsgericht Spahn

c) Richter am Amtsgericht Wehner

d) Richter am Amtsgericht Ratajczak

e) Richterin am Amtsgericht Denst

f) Richter am Amtsgericht Dr. Renner

g) Direktor des Amtsgerichts Kurze

Vertretung betreffend  die Ziff. 10 - 12

a) Richter am Amtsgericht Dr, Renner

b) Richterin am Amtsgericht Denst

c) Richter am Amtsgericht Wehner

d) Richter am Amtsgericht Ratajczak

e) Richter am Amtsgericht Spahn

f) Richter am Amtsgericht Keller

g) Direktor des Amtsgerichts Kurze

IV. Richter am Amtsgericht Spahn:

1. Die bis zum 31.10.2019 in der ehemaligen Hauptstelle eingegangenen Jugendrichtersachen

2. Die bis zum 31.10. 2019 in der ehemaligen Zweigstelle eingegangenen Jugendrichtersachen (mit Zusatz SLF)

3. Die ab dem 01.11.2019 eingehenden Jugendrichtersachen (mit Zusatz NEU)

4. Vorsitzender des Jugendschöffengerichts

5. Die bis zum 31.10.2019 in der ehemaligen Hauptstelle eingegangenen Bußgeldsachen betreffend Heranwachsende und Jugendliche

6. Die bis zum 31.10. 2019 in der ehemaligen Zweigstelle eingegangenen Bußgeldsachen betreffend Heranwachsende und Jugendliche (mit Zusatz SLF)

7. Die ab dem 01.11.2019 eingehenden Bußgeldsachen betreffend Heranwachsende und Jugendliche (mit Zusatz NEU)

8. Vorsitzender des Schöffengerichts (einschließlich des Vorsitzes des erweiterten Schöffengerichts ausschließlich der 20 ältesten Verfahren des Dezernats zum Stichtag 25.08.2022, wobei von den 20 ältesten Verfahren diese wiederum ausgenommen sind, die zum Stichtag 25.08.2022 bereits terminiert waren.

9. Alle Aufgaben des Ermittlungsrichters im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Rudolstadt betreffend Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende, mit Ausnahme von gerichtlichen Vernehmungen von Zeugen im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO

10. Die bis zum 31.10.2019 in der ehemaligen Hauptstelle Rudolstadt eingegangenen Strafrichtersachen (Register Ds, Gs, und Cs), deren gerichtsinterne Registernummer mit der Endziffer 6 endet, soweit Terminierung dieser Verfahren bis 31.12.2022 verfügt wurde.

11. Die ab dem 01.11.2019 eingehenden Strafrichtersachen (Register Ds, Gs, und Cs), deren gerichtsinterne Registernummer mit den Endziffer 7 (mit Zusatz NEU), soweit die Terminierung dieser Verfahren bis zum 31.12.2022 verfügt wurde.

12. Privatklagesachen

13. Richterliche Geschäfte bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen

Vertretung in nachstehender Reihenfolge:

a) Richter am Amtsgericht Keller

b) Richter am Amtsgericht Mäder

c) Richter am Amtsgericht Ratajczak

d) Richter am Amtsgericht Wehner

e) Richter am Amtsgericht Dr. Renner

f) Richterin am Amtsgericht Denst

g) Direktor des Amtsgerichts Kurze

V. Richter am Amtsgericht Ratajczak:

1. Die bis 31.08.2009 in der Hauptstelle eingegangenen Betreuungssachen (Register XVII) Vormundschaftssachen (Register VII, VIII, X) Unterbringungen und unterbringungsähnlichen Maßnahmen (Register XIV)

2. Die bis 31.08.2009 in der Zweigstelle eingegangenen Unterbringungen und unterbringungsähnlichen Maßnahmen (Register XIV) (mit Zusatz SLF)

3. Die ab dem 01.09.2009 bis zum 31.10.2019 dem Betreuungsgericht (FamFG) zugewiesenen und in der Hauptstelle eingegangenen Verfahren:

  • Betreuungssachen
  • Unterbringungssachen gemäß § 312 Nr. 1 - Nr. 3 FamFG
  • Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen einschließlich der Freiheitsentziehungssachen nach dem Thüringer PsychKG gemäß § 312 Nr. 4 FamFG

4. Die ab dem 01.09.2009 bis zum 31.10.2019 dem Betreuungsgericht (FamFG) zugewiesenen und in der Zweigstelle eingegangenen Verfahren (mit Zusatz SLF):

  • Unterbringungssachen gemäß § 312 Nr. 1 - Nr. 3 FamFG
  • die Freiheitsentziehungssachen nach dem Thüringer PsychKG gemäß § 312 Nr. 4 FamFG ausschließlich der sonstigen betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen  

5. Die ab dem 01.11.2019 dem Betreuungsgericht (FamFG) zugewiesenen und eingehenden Freiheitsentziehungssachen nach dem ThüringerPsychKG gemäß § 312 Nr. 4 FamFG, und die sonstigen dem Betreuungsgericht (FamFG) zugewiesenen und eingehenden betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen mit den Endziffern 0, 1, 2, 3, 4.

6. Die ab dem 01.11.2019 dem Betreuungsgericht (FamFG) zugewiesenen und eingehenden Verfahren in Betreuungssachen und Unterbringungssachen (einschließlich unterbringungsähnliche Maßnahmen) ‚ sofern die Betroffenen ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt in den Gemeinden Allendorf, Bad Blankenburg, Bechstedt, Cursdorf, Deesbach, Döschnitz, Katzhütte, Königsee, Meura, Rohrbach, Rudolstadt, Schwarzatal, Schwarzburg, Sitzendorf, Uhlstädt-Kirchhasel und Unterweißbach haben, oder entsprechend der räumlichen Zuordnung ein Bedürfnis für ein Tätig werden entsteht, wobei der Wohnsitz dem Aufenthalt vorgeht.

7. Die ab dem 01.11.2019 dem Betreuungsgericht (FamFG) zugewiesenen und eingehenden Verfahren in Unterbringungssachen (einschließlich unterbringungsähnliche Maßnahmen)‚ sofern die Betroffenen ihren  Wohnsitz oder ihren Aufenthalt in den Gemeinden Altenbeuthen, Drognitz, Gräfenthal, Hohenwarte, Kaulsdorf, Lehesten, Leutenberg, Probstzella‚ Saalfeld/Saale oder Unterwellenborn haben, oder entsprechend der räumlichen Zuordnung ein Bedürfnis für  ein Tätigwerden entsteht, wobei der Wohnsitz dem Aufenthalt vorgeht.

8. Die bis zum 31.10.2019 in der ehemaligen Hauptstelle Rudolstadt eingegangenen Nachlasssachen.

9. Die ab dem 01.11.2019 eingehenden Nachlasssachen mit den Endziffern 0 – 4 ausschließlich der ab dem 01.09.2021 eingehenden Nachlasssachen mit der Endziffer 4 (mit Zusatz NEU).

10. Beisitzer im erweiterten Schöffengericht nach Zurückweisungen von Entscheidungen des erweiterten Schöffengerichts.

Vertretung in nachstehender Reihenfolge:

a) Richter am Amtsgericht Wehner

b) Richterin am Amtsgericht Denst

c) Richter am Amtsgericht Mäder

d) Richter am Amtsgericht Keller

e) Richter am Amtsgericht Spahn

f) Direktor des Amtsgerichts Kurze

g) Richter am Amtsgericht Dr. Renner

VI. Richter am Amtsgericht Wehner:

1. Die bis 31.08.2009 in der Zweigstelle eingegangenen Betreuungssachen (Register XVII) (mit Zusatz SLF) Vormundschaftssachen (Register VII, VIII, X) (mit Zusatz SLF)

2. Die ab dem 01.09.2009 bis zum 31.10.2019 dem Betreuungsgericht (FamFG) zugewiesenen und in der Zweigstelle eingegangenen Verfahren (mit Zusatz SLF):

  • Betreuungssachen
  • Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen ausschließlich der Freiheitsentziehungssachen nach dem Thüringer PsychKG gemäß § 312 Nr. 4 FamFG

3. Die ab dem 01.11.2019 dem Betreuungsgericht (FamFG) zugewiesenen und eingehenden betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen mit Endziffern 5, 6, 7, 8, 9, ausschließlich der Freiheitsentziehungssachen nach dem ThüringerPsychKG gemäß § 312 Nr. 4 FamFG.

4. Die ab dem 01.11.2019 dem Betreuungsgericht (FamFG) zugewiesenen und eingehenden Verfahren in Betreuungssachen ‚ sofern die Betroffenen ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt in den Gemeinden Altenbeuthen, Drognitz, Gräfenthal, Hohenwarte, Kaulsdorf, Lehesten, Leutenberg, Probstzella‚ Saalfeld/Saale oder Unterwellenborn haben, oder entsprechend der räumlichen Zuordnung ein Bedürfnis für ein Tätig werden entsteht, wobei der Wohnsitz dem Aufenthalt vorgeht.

5. Die bis zum 31.10.2019 in der ehemaligen Zweigstelle Saalfeld eingegangenen Nachlasssachen.

6. Die ab dem 01.11.2019 eingehenden Nachlasssachen mit den Endziffern 5 – 9, einschließlich der ab dem 01.09.2021 eingehenden Nachlasssachen mit der Endziffer 4 (mit Zusatz NEU).

7.Die ab dem 01.11.2019 eingegangenen allgemeinen  Zivilsachen (Register C, H und AR) einschließlich der jagdrechtlichen Streitigkeiten und den Wohnungseigentumssachen mit der fortlaufenden Endziffer 6 von Az. 56/22
    bis Az.106/22, mit der fortlaufenden Endziffer 7 von Az. 377/21 bis Az. 67/22 und mit der fortlaufenden Endziffer 8von Az. 128/20 bis Az. 108/22 (mit Zusatz NEU).

Vertretung in nachstehender Reihenfolge mit Ausnahme der Ziff. 7

a) Richter am Amtsgericht Ratajczak

b) Richter am Amtsgericht Mäder

c) Richter am Amtsgericht Dr. Renner

d) Richter am Amtsgericht Keller

e) Richterin am Amtsgericht Denst

f) Direktor des Amtsgerichts Kurze

g) Richter am Amtsgericht Spahn

Vertretung betreffend die Ziff. 7

a) Richter am Amtsgericht Dr. Renner

b) Richter am Amtsgericht Ratajczak

c) Richter am Amtsgericht Mäder

d) Richter am Amtsgericht Keller

e) Richterin am Amtsgericht Denst

f) Direktor des Amtsgerichts Kurze

g) Richter am Amtsgericht Spahn

VII. Richter am Amtsgericht Dr. Renner:

1. Die bis zum 31.10.2019 in der Hauptstelle eingegangenen allgemeinen Zivilsachen (Register C, H, und AR) einschließlich der jagdrechtlichen Streitigkeiten und den Wohnungseigentumssachen.

2. Die bis zum 31.10.2019 in der ehemaligen Zweigstelle Saalfeld eingegangenen allgemeinen Zivilsachen (Register C, H, und AR) einschließlich der jagdrechtlichen Streitigkeiten und den Wohnungseigentumssachen mit den Ziffern  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (mit ZusatzSLF).

3. Die ab dem 01.11.2019 eingegangenen und weiterhin eingehenden allgemeinen Zivilsachen (Register C, H und AR) einschließlich der jagdrechtlichen Streitigkeiten und den Wohnungseigentumssachen mit den Endziffern 0, 1, 2, 3, 4, 9 (mit Zusatz NEU).
Die ab dem 01.11.2019 eingegangenen allgemeinen  Zivilsachen (Register C, H und AR) einschließlich der jagdrechtlichen Streitigkeiten und den Wohnungseigentumssachen mit der fortlaufenden Endziffer 6von Az.76/20 bis Az. 46/22 (mit Zusatz NEU).
Die ab dem 01.04.2022 eingehenden allgemeinen Zivilsachen (Register C, H und AR) einschließlich der jagdrechtlichen Streitigkeiten und den Wohnungseigentumssachen mit den Endziffern 5, 6 (mit Ausnahme der Az. 76/22 bis 106/22), 7, 8 (mit Zusatz NEU).

4. Die bis zum 31.10.2019 in der ehemaligen Hauptstelle Rudolstadt eingegangenen Grundbuch- und Registersachen.

5. Die bis zum 31.10.2019 in der ehemaligen Zweigstelle Saalfeld eingegangenen Grundbuch- und Registersachen (mit Zusatz SLF).

6. Die ab dem 01.11.2019 eingehenden Grundbuch- und Registersachen (mit Zusatz NEU).

7. Entscheidungen über die Erinnerungen nach § 6 Abs. 2 Beratungshilfegesetz in den bis 31.10.2019 in der Zweigstelle eingegangenen Beratungshilfesachen (mit Zusatz SLF).

8. Entscheidungen über die Erinnerungen nach § 6 Abs. 2 Beratungshilfegesetz in den bis 31.10.2019 in der Hauptstelle eingegangenen Beratungshilfesachen.

9. Entscheidungen über die Erinnerungen nach § 6 Abs. 2 Beratungshilfegesetz in den ab dem 01.11.2019 eingehenden Beratungshilfesachen (mit Zusatz NEU).

Vertretung in nachstehender Reihenfolge:

a) Richter am Amtsgericht Mäder

b) Richterin am Amtsgericht Denst

c) Richter am Amtsgericht Wehner

e) Richter am Amtsgericht Ratajczak

f) Richter am Amtsgericht Keller

g) Richter am Amtsgericht Spahn

h) Direktor des Amtsgerichts Kurze

VIII. Richter am Amtsgericht Keller:

1. Die bis zum 31.10.2019 in der ehemaligen Zweigstelle Saalfeld eingegangenen Strafrichtersachen (Register Ds, Gs und Cs), die Angeklagte mit dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens von A bis Z betreffen (mit Zusatz SLF).

2. Die bis zum 31.10.2019 in der ehemaligen Hauptstelle Rudolstadt eingegangenen Strafrichtersachen (Register Ds, Gs, und Cs), deren gerichtsinterne Registernummer mit der Endziffer 5 enden.

3. Die ab dem 01.11.2019 eingehenden Strafrichtersachen (Register Ds, Gs und Cs), deren gerichtsinterne Registernummer mit den Endziffern 0, 1, 2, 3, 4, 5 enden (mit Zusatz NEU).

4. Verfahren nach Zurückweisung an einen anderen Spruchkörper nach Entscheidungen des Strafrichters gemäß B, III, Nr. 1, 3  des vorliegenden Geschäftsverteilungsplans und nach Entscheidungen des Bußgeldrichters für Erwachsene gemäß B, III, Nr. 2, 4 des vorliegenden Geschäftsverteilungsplans

5. Vertretung des Strafrichters gemäß B, III, Nr. 1, 3 des vorliegenden Geschäftsverteilungsplans und Vertretung des Bußgeldrichters für Erwachsene gemäß B, III, Nr. 2, 4 des vorliegenden Geschäftsverteilungsplans bei dessen festgestellter Befangenheit.

6. Vertretung des Jugendrichters, RAG Spahn als Strafrichter, Bußgeldrichters für Heranwachsende und Jugendliche, des Jugendschöffengerichts, des Schöffengerichts, des erweiterten Schöffengerichts bei festgestellter    Befangenheit

7. Alle Familiensachen, deren Aktenzeichen mit den Ziffern 0, 1 enden und von dem 01.01.2020  bis zum 31.12.2022 eingegangen sind

8. Die bis zum 30.09.2015 im Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Zweigstelle Saalfeld eingegangenen Familiensachen einschließlich der gemäß § 50 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich wieder aufgenommenen Verfahren, die nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz ausgesetzt waren.

Vertretung in nachstehender Reihenfolge mit Ausnahme Ziffer 7. und 8.:

a) Richter am Amtsgericht Spahn

b) Richter am Amtsgericht Mäder

c) Richter am Amtsgericht Dr. Renner

d) Richterin am Amtsgericht Denst

e) Direktor des Amtsgerichts Kurze

f) Richter am Amtsgericht Wehner

g) Richter am Amtsgericht Ratajczak

Vertretung betreffend Ziffer 7. und 8.

a) Richterin am Amtsgericht Denst

b) Direktor des Amtsgerichts Kurze

c) Richter am Amtsgericht Dr. Renner

d) Richter am Amtsgericht Wehner

e) Richter am Amtsgericht Ratajczak

f) Richter am Amtsgericht Spahn

g) Richter am Amtsgericht Mäder

IX. Richter am Amtsgericht Warzecha-Köhler:

1. Vorsitzender des (Erwachsenen-) Hilfsschöffengerichts
Die 20 ältesten Verfahren aus dem Dezernat des Erwachsenenschöffengerichts zum Stichtag 25.08.2022 ausschließlich der zum Stichtag 25.08.2022 durch den Vorsitzenden des Schöffengerichts bereits terminierten Verfahren

Vertretung in nachstehender Reihenfolge:

a) Richter am Amtsgericht Spahn

b) Richter am Amtsgericht Mäder

c) Richter am Amtsgericht Keller

d) Richterin am Amtsgericht Denst

e) Direktor des Amtsgerichts Kurze

f) Richter am Amtsgericht Wehner

g) Richter am Amtsgericht Ratajczak

C. Allgemeine Bestimmungen der Geschäftsverteilung:

I. Verteilung der Geschäfte:

a) Diese Geschäftsverteilung gilt für die bereits am 31.12.2021 anhängigen Verfahren, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

b) Die ab dem 01.02.2017 in der Hauptstelle Rudolstadt in den Strafrichtersachen bereits eingeführte gerichtsinterne Registrierung („ Aktenzeichen „) unter den Registern Ds, Gs und Cs wird für alle ab dem 01.11.2019 beim Amtsgericht Rudolstadt eingehenden Strafrichtersachen insgesamt weitergeführt. Die Geschäftsverteilung in Strafrichtersachen richtet sich damit ab dem 01.11.2019 nach diesen internen Registernummern.

c) Für sachverwandte Geschäfte, insbesondere Rechtshilfeersuchen und im allgemeinen Register zu erfassende Vorgänge, gilt die Verteilung der Zuständigkeit des entsprechenden Hauptgeschäfts. Dies umfasst in Strafsachen insbesondere die Bewährungssachen, Vollstreckungssachen und Entscheidungen nach dem StrEG.

d) Steht in Familiensachen ein Neueingang mit einer anhängigen Sache in Sachzusammenhang, so ist unabhängig von dem unter II. genannten Regelungen der Familienrichter zuständig, dem die bereits anhängige Sache zugewiesen oder noch zuzuweisen ist. Besteht Zusammenhang mit mehreren Sachen, ist die Sache maßgebend, die zuerst eingegangen ist.
Als dieselbe oder eine im Zusammenhang stehende Sache gelten mehrere Streitigkeiten, wenn sie zwischen denselben Parteien geführt werden und dasselbe Rechts- oder Lebensverhältnis betreffen, wenn in getrennten Verfahren verschiedener Parteien Rechtsfolgen aus demselben Lebensverhältnis hergeleitet werden oder wenn die Ansprüche, die den Gegenstand des Prozesses bilden, in rechtlichem Zusammenhang stehen.

e) Ist zum Zeitpunkt des Eingangs eines Cs -, Ds -Verfahrens gegen eine/einen Angeschuldigte/Angeschuldigten in einem Strafrichterdezernat ein Cs-, Ds-Verfahren gegen die-/denselben anhängig, wird das neue Verfahren dem     Strafrichterdezernat, in der das früher eingegangene Verfahren anhängig ist, zugeteilt.
Erfolgt aus einem Verfahren vor dem Strafrichter eine Abtrennung, ist für das neu einzutragende Verfahren (abgetrenntes Verfahren) der Strafrichter zuständig, der das Verfahren abgetrennt hat, vorausgesetzt bei dem neuen Verfahren verbleibt es bei der sachlichen Zuständigkeit des Strafrichters.

f) Soweit sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Betroffenen richtet, bezieht sich dies auf den Familiennamen, bei Doppelnamen auf den Vorangehenden, wobei Titel, Adelsprädikate oder andere Zusätze ebenso unberücksichtigt bleiben wie Änderungen nach Anhängigkeit des Verfahrens. Bei mehreren Angeklagten in Strafsachen richtet sich die Zuständigkeit nach der ersten im Anklagesatz genannten Person.

g) Bei Zweifeln der Richter über ihre Zuständigkeit entscheidet das Präsidium auf Vorlage eines der beteiligten Richter. Wenn eine Entscheidung nicht rechtzeitig ergehen kann, entscheidet der Direktor des Amtsgerichts, in dessen Verhinderungsfall der dienstälteste (nicht beteiligte) Richter.

h) Über Ablehnungen von Richtern/Richterinnen entscheidet der jeweilige Dezernatsvertreter im Verhinderungsfall des Dezernatsvertreters die weiteren Vertreter in der oben genannten Reihenfolge.

i) Bezugnehmend auf den ab dem 01.01.2022 gültigen Geschäftsverteilungsplan für die Justizverwaltungssachen bei dem Amtsgericht Rudolstadt, Az.: G 10 E – 7/21 wird die Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht, soweit sie der Justizverwaltung zugewiesen ist, auf die Richter/Richterinnen delegiert, die für das Verfahren nach der Geschäftsverteilung für den richterlichen Dienst zuständig sind oder waren.

j) Güterichter im Sinne des § 278 Abs. 5 ZPO / 36 Abs. 5 FamFG werden beim Amtsgericht Rudolstadt nicht bestimmt. Jedoch kann im Einzelfall eine Verweisung an die beim Landgericht Gera hierfür bestimmten Güterichter     erfolgen.

II. Vertretung

Ein Vertretungsfall liegt vor, wenn der zuständige Richter aufgrund Erkrankung, Urlaub, Freistellung oder aus einem sonstigen Grund verhindert ist, die ihm übertragenen Dienstgeschäfte zu erledigen.

Ist zweifelhaft, ob im Einzelfall eine Verhinderung gegeben ist, wird diese durch den Direktor des Amtsgerichts festgestellt, im Falle seiner Verhinderung obliegt dem dienstältesten Richter die Entscheidung.

Sind alle Richter verhindert oder nicht rechtzeitig erreichbar, übernimmt der dienstjüngste, bei gleichem Dienstalter der lebensjüngste Richter der Hauptstelle bzw. Zweigstelle das zu erledigende Dienstgeschäft.

III. Zusammentreffen mehrerer Geschäfts- und Vertretungsaufgaben

Ist ein Richter für mehrere Geschäftsaufgaben zuständig, so sind Haft-, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen sowie Strafsachen vorrangig zu bearbeiten. Eilverfahren im eigenen Dezernat gehen jeder Vertretungstätigkeit vor.

Rudolstadt, den 15.12.2022


gez. Kurze
Direktor des Amtsgerichts

gez. Spahn
Richter am Amtsgericht

Ratajczak
Richter am Amtsgericht (wegen Urlaub verhindert)

gez. Wehner
Richter am Amtsgericht

gez. Keller
Richter am Amtsgericht


Hinweis: Der Geschäftsverteilungsplan gibt des Stand vom 01. Januar 2023 wieder. Eventuelle Änderungen im laufenden Geschäftsjahr können gern bei dem Amtsgericht Rudolstadt erfragt werden.

So erreichen Sie uns:

Amtsgericht Rudolstadt
Marktstraße 54
07407 Rudolstadt

Telefon:  +49 (0) 361 57 35 62-000
Telefax:  +49 (0) 361 57 35 62-131