Richterliche Geschäftsverteilung
Geschäftsverteilung der richterlichen Dienstgeschäfte des Amtsgerichts Pößneck einschließlich der Zweigstelle Bad Lobenstein
ab dem 01.01.2026
A. Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte
I. Hauptstelle Pößneck
Dezernat 1: Richterin am Amtsgericht Rabisch
- die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschließlich der selbstständigen Beweisverfahren (C und H) mit den Endziffern 0, 1, 3, 4, 5, 6, 8 und 9
- die im Register 2 AR und 3 AR eingetragenen Sachen, soweit sie den Richter betreffen
- die Beratungshilfesachen und Verfahren mit dem Aktenzeichen X, soweit sie den Richter betreffen
- die Grundbuchsachen, soweit sie den Richter betreffen
- alle in dieser Geschäftsverteilung nicht ausdrücklich aufgeführten Sachen
Vertretung: Richter am Amtsgericht Kurz
Dezernat 2: Richter am Amtsgericht Kurz
- alle Familiensachen sowie die Rechtshilfe in allen Familiensachen
- die in das Register 4 AR eingetragenen Sachen, soweit sie den Richter betreffen
Vertretung: Richter am Amtsgericht Dimke
Dezernat 3: Richter am Amtsgericht Dimke
- die Bußgeldsachen (einschließlich Rechtshilfe)
- die Erzwingungshaftanträge in Bußgeldsachen (einschließlich Rechtshilfe)
- die Betreuungs- und Unterbringungssachen Volljähriger einschließlich der freiheitsentziehenden Unterbringungen nach dem ThürPsychKG sowie die sonstigen Unterbringungssachen Volljähriger nach Bundesrecht und die Freiheitsentziehung nach Ausländerrecht und Abschiebehaftsachen
- die in das Register 1 AR und 6 AR eingetragenen Sachen, soweit sie den Richter betreffen
- die in Mahn- und Zwangsvollstreckungssachen anfallenden Entscheidungen
- die Erbrechts-/Nachlasssachen und Registersachen sowie die unter II in das Urkundenregister eingetragenen Sachen, insbesondere Beratungshilfe, soweit sie den Richter betreffen
- Geschäfte des Jugendrichters, die sich aus Einsprüchen von Bußgeldsachen resultierenden Verfahren ergeben
- die Entscheidungen nach dem Thüringer PAG und weiteren polizeilichen und ordnungsbehördlichen Vorschriften
- die Zuständigkeit für alle Ablehnungsanträge betreffend RinAG Keller und RAG Leitloff
Vertretung: Richterin am Amtsgericht Rabisch
Dezernat 4: Richter am Amtsgericht Leitloff
- die Strafrichter- und Jugendsachen, sofern sie nicht dem RAG Dimke oder der RinAG Keller zugewiesen sind
- die Ermittlungsrichtersachen (Gs-Sachen) unddie Geschäfte des Notstaatsanwalts (§ 165 StPO)
- die nach einer Rechtsbeschwerde gemäß § 79 Abs. 6 OWiG an eine andere Abteilung zurückverwiesenen Verfahren aus der Zuständigkeit eines anderen Richters des Amtsgerichts oder eines anderen Gerichts
- die im Register 5 AR eingetragenen Sachen, soweit sie den Richter betreffen
Vertretung:Richterin am Amtsgericht Keller
Dezernat 5: Richterin am Amtsgericht Keller
- die Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich der Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen gegen Jugendliche und Heranwachsende mit Ausnahme der dem RAG Dimke zugewiesenen Verfahren gegen Jugendliche
- die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschließlich der selbstständigen Beweisverfahren (C und H) mit den Endziffern 2 und 7
- die nach einer Rechtsbeschwerde gemäß § 79 Abs. 6 OWiG an eine andere Abteilung zurückverwiesenen Verfahren aus der Zuständigkeit des Richters am Amtsgericht Leitloff
- die Zuständigkeit für alle Ablehnungsanträge dezernatsübergreifend mit Ausnahme ihrer eigenen und des RAG Leitloff
Vertretung:Richter am Amtsgericht Dimke
II. Zweigstelle Bad Lobenstein
Dezernat 5: Richterin am Amtsgericht Keller
- die Betreuungs- und Unterbringungssachen Volljähriger einschließlich der freiheitsentziehenden Unterbringung nach dem ThürPsychKG sowie die sonstigen Unterbringungssachen Volljähriger nach Bundesrecht
- die Bußgeldsachen (einschließlich Rechtshilfe)
- die Grundbuchsachen, soweit sie den Richter betreffen
- die Nachlasssachen, soweit sie den Richter betreffen
- die Beratungshilfesachen und Verfahren mit dem Aktenzeichen X, soweit sie den Richter betreffen
Vertretung: Richter am Amtsgericht Leitloff
B. Allgemeine Richtlinien der Geschäftsverteilung
1. Bestandsverfahren
Für die mit Ablauf des 31.12.2025 anhängigen Verfahren bleibt es bei der Zuständigkeit nach dem zum Ablauf des 31.12.2025 geltenden Geschäftsverteilungsplan, sofern nicht durch die vorstehenden Regelungen etwas Abweichendes gilt.
2. Rechtshilfesachen
Rechtshilfesachen bearbeitet jeder Dezernent im Umfang seiner Zuständigkeit selbst.
3. Ablehnung und Ausschließung eines Richters
Nach Ablehnung oder Ausschließung eines Richters ist der geschäftsplanmäßige Vertreter bis zur endgültigen Erledigung zuständig.
4. Verhinderung eines Richters
Falls bei Verhinderung eines Richters auch dessen geschäftsplanmäßiger Vertreter verhindert ist, hat der anwesende dienstjüngste Richter die Geschäfte wahrzunehmen.
5. Güterichter
Güterichter im Sinne des § 278 Abs. 5 ZPO und des § 36 Abs. 5 FamFG werden beim Amtsgericht Pößneck nicht bestimmt. Es kann im Einzelfall eine Verweisung an die beim Landgericht Gera hierfür bestimmten Güterichter erfolgen.
Pößneck, den 01.12.2025
Dr. Herrmann - Präsident des Landgerichts
Rabisch - Richterin am Amtsgericht
Kurz - Richter am Amtsgericht
Dimke - Richter am Amtsgericht
Leitloff - Richter am Amtsgericht
Keller - Richterin am Amtsgericht

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