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Richterliche Geschäftsverteilung

Aktenzeichen: 321 E1- 1/25

Beschluss  des Präsidiums des Amtsgerichts Pößneck einschließlich der Zweigstelle Bad Lobenstein

A.

Das Präsidium nimmt zur Kenntnis, dass Herr Richter am Amtsgericht Opitz weiterhin und für unabsehbare Zeit erkrankt ist. Derzeit ist nicht damit zu rechnen, dass er seinen Dienst vor seiner Versetzung in den Ruhestand noch einmal aufnehmen wird. 

B.

Für die mit Ablauf des 31.12.2024 anhängigen Verfahren bleibt es bei der Zuständigkeit nach dem zum Ablauf des Jahres 2024 geltenden Geschäftsverteilungsplan, sofern nicht durch die nachstehenden Regelungen etwas Abweichendes gilt.

C.

In der Hauptstelle Pößneck werden die richterlichen Geschäfte wie folgt bearbeitet:

Dezernat I: Richter am Amtsgericht Opitz

  1. die im Register 3 AR eingetragenen Sachen, soweit sie den Richter betreffen
  2. die Aufgaben nach dem Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (ThürSchStG)
  3. die Aufgaben nach dem Thüringer Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse
  4. die dem Richter am Amtsgericht nach §§ 40 ff. GVG zugewiesenen Aufgaben
  5. die Grundbuchsachen, soweit sie den Richter betreffen
  6. die Beratungshilfesachen und Verfahren mit dem Aktenzeichen X, soweit sie den Richter betreffen
  7. alle in dieser Geschäftsverteilung nicht ausdrücklich aufgeführten Sachen

Vertretung: RinAG Rabisch

 Dezernat  II: Richter am Amtsgericht Kurz

  1. alle Familiensachen sowie die Rechtshilfe in allen Familiensachen
  2. die in das Register 4 AR eingetragenen Sachen, soweit sie den Richter betreffen

Vertretung: RAG Dimke

Dezernat III: Richter am Amtsgericht Dimke

  1. die Bußgeldsachen (einschließlich Rechtshilfe)
  2. die Erzwingungshaftanträge in Bußgeldsachen (einschließlich Rechtshilfe)
  3. die Betreuungs- und Unterbringungssachen Volljähriger einschließlich der freiheitsentziehenden Unterbringungen nach dem ThürPsychKG sowie die sonstigen Unterbringungssachen Volljähriger nach Bundesrecht und die Freiheitsentziehung nach Ausländerrecht und Abschiebehaftsachen
  4. die in das Register 1 AR und 6 AR eingetragenen Sachen, soweit sie den Richter betreffen
  5. die in Mahn- und Zwangsvollstreckungssachen anfallenden Entscheidungen
  6. die Erbrechts-/Nachlasssachen und Registersachen sowie die unter II in das Urkundenregister eingetragenen Sachen, insbesondere Beratungshilfe, soweit sie den Richter betreffen
  7. Geschäfte des Jugendrichters, die sich aus Einsprüchen von Bußgeldsachen resultierenden Verfahren ergeben
  8. die Entscheidungen nach dem Thüringer PAG und weiteren polizeilichen und ordnungsbehördlichen Vorschriften
  9. die Zuständigkeit für alle Ablehnungsanträge betreffend RinAG Keller und RAG Leitloff

Vertretung: RinAG Rabisch

Dezernat IV: Richterin am Amtsgericht Rabisch

  1. die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschließlich der selbstständigen Beweisverfahren (C und H) mit den Endziffern 0, 1, 3, 4, 5, 6, 8 und 9
  2. die im Register 2 AR eingetragenen Sachen, soweit sie den Richter betreffen

Vertretung: RAG Kurz

Dezernat V: Richter am Amtsgericht Leitloff

  1. die Strafrichter- und Jugendsachen, sofern sie nicht dem RAG Dimke oder der RinAG Keller zugewiesen sind
  2. die Ermittlungsrichtersachen (Gs-Sachen) und die Geschäfte des Notstaatsanwalts (§ 165 StPO)
  3. die nach einer Rechtsbeschwerde gemäß § 79 Abs. 6 OWiG an eine andere Abteilung zurückverwiesenen Verfahren aus der Zuständigkeit eines anderen Richters des Amtsgerichts oder eines anderen Gerichts
  4. die im Register 5 AR eingetragenen Sachen, soweit sie den Richter betreffen

Vertretung: RinAG Keller

Dezernat VI: Richterin am Amtsgericht Keller

  1. die Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich der Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen gegen Jugendliche und Heranwachsende mit Ausnahme der dem RAG Dimke zugewiesenen Verfahren gegen Jugendliche
  2. die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschließlich der selbstständigen Beweisverfahren (C und H) mit den Endziffern 2 und 7
  3. die nach einer Rechtsbeschwerde gemäß § 79 Abs. 6 OWiG an eine andere Abteilung zurückverwiesenen Verfahren aus der Zuständigkeit des Richters des Amtsgerichts Leitloff
  4. die Zuständigkeit für alle Ablehnungsanträge dezernatsübergreifend mit Ausnahme ihrer eigenen und des RAG Leitloff

Vertretung: RAG Dimke

D.

In der Zweigstelle Bad Lobenstein werden die richterlichen Geschäfte wie folgt bearbeitet:

Dezernat  VI: Richterin am Amtsgericht Keller

  1. die Betreuungs- und Unterbringungssachen Volljähriger einschließlich der freiheitsentziehenden Unterbringung nach dem ThürPsychKG
  2. die Bußgeldsachen (einschließlich Rechtshilfe)
  3. die Grundbuchsachen, soweit sie den Richter betreffen
  4. die Nachlasssachen, soweit sie den Richter betreffen
  5. die Beratungshilfesachen und Verfahren mit dem Aktenzeichen X, soweit sie den Richter betreffen

Vertretung: RAG Leitloff

Rechtshilfesachen bearbeitet jeder Dezernent im Umfang seiner Zuständigkeit selbst.

E.

Allgemeine Richtlinien der Geschäftsverteilung:

Sämtliche Eingänge in Familiensachen einschließlich (familiengerichtliche) Vormundschaftssachen werden täglich bis 12.00 Uhr gesammelt. Die Nacherfassung von Eingängen an dienstfreien Tagen ist bis zur Stichzeit des nachfolgenden Arbeitstages vorzunehmen. Die Eingänge werden alphabetisch geordnet. Maßgebend hierfür ist der Familienname des Antragsgegners/-in, in Verfahren ohne Antragsgegner der Name des Kindes, bei mehreren Kindern der Name des ältesten Kindes.

Gehen an einem Tag mehrere Anträge gegen denselben Antragsgegner/-in ein, so bestimmt sich ihre Reihenfolge nach dem Vornamen des Antragstellers/-in. Gehen an einem Tag mehrere Anträge gegen verschiedene Antragsgegner/innen desselben Familiennamens ein, so bestimmt sich ihre Reihenfolge nach dem Vornamen des Antragsgegners/-in.

Die Eingänge werden anschließend nach der Regelung unter C des Geschäftsverteilungsplanes auf die jeweiligen Richter verteilt.

Ablehnung und Ausschließung eines Richters:

Nach Ablehnung oder Ausschließung eines Richters ist der geschäftsplanmäßige Vertreter bis zur endgültigen Erledigung zuständig.

F.

Güterichter im Sinne des § 278 Abs. 5 ZPO und des § 36 Abs. 5 FamFG werden beim Amtsgericht Pößneck nicht bestimmt. Es kann im Einzelfall eine Verweisung an die beim Landgericht Gera hierfür bestimmten Güterichter erfolgen.

G.

Falls bei Verhinderung eines Richters auch dessen geschäftsplanmäßige Vertreter verhindert sind, hat der Dienstjüngste der verbleibenden Richter die Geschäfte wahrzunehmen.

 

Pößneck, den 02.12.2024

Dr. Herrmann - Präsident des Landgerichts

Opitz - Richter am Amtsgericht

Rabisch - Richterin am Amtsgericht

Dimke - Richter am Amtsgericht -

Kurz - Richter am Amtsgericht -

Keller - Richterin am Amtsgericht -

Leitloff - Richter am Amtsgericht -

Bild: Gerichtsgebäude des Amtsgericht Pößneck
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