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Richterliche Geschäftsverteilung

Geschäftsverteilung der richterlichen Dienstgeschäfte des Amtsgerichts Pößneck

ab dem 01.09.2026

A. Allgemeines

Die Zweigstelle des Amtsgerichts Pößneck in Bad Lobenstein wird mit Wirkung zum 01.09.2026 aufgelöst.

Zudem erfolgt zum 01.09.2026 eine Abordnung der Richterin am Amtsgericht Rabisch an das Thüringer Oberlandesgericht für die Dauer eines Jahres. Gleichzeitig wird die Richterin am Landgericht Zühlke für die Dauer eines Jahres an das Amtsgericht Pößneck abgeordnet.

B. Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte

Dezernat 1: Richterin am Landgericht Zühlke

  1. die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschließlich der selbstständigen Beweisverfahren (C und H) mit den Endziffern 0, 1, 3, 4, 6, 8 und 9 sowie die bis zum 31.08.2026 eingehenden Verfahren mit der Endziffer 5
  2. die im Register 2 AR eingetragenen Sachen, soweit sie den Richter betreffen
  3. die Beratungshilfesachen, soweit sie den Richter betreffen
  4. die Grundbuchsachen, soweit sie den Richter betreffen
  5. alle in dieser Geschäftsverteilung nicht ausdrücklich aufgeführten Sachen

Vertretung: Richter am Amtsgericht Kurz

Dezernat 2: Richter am Amtsgericht Kurz

  1. alle Familiensachen sowie die Rechtshilfe in allen Familiensachen
  2. die in das Register 4 AR eingetragenen Sachen, soweit sie den Richter betreffen
  3. die Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen gegen Jugendliche und Heranwachsende

Vertretung: Richter am Amtsgericht Dimke

Dezernat 3: Richter am Amtsgericht Dimke

  1. die Betreuungs- und Unterbringungssachen Volljähriger einschließlich der freiheitsentziehenden Unterbringungen nach dem ThürPsychKG sowie die sonstigen Unterbringungssachen Volljähriger nach Bundesrecht, die zum Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Hauptstelle Pößneck gehörten, einschließlich der Stadt Schleiz und ihrer Ortsteile
  2. die in Mahn- und Zwangsvollstreckungssachen anfallenden Entscheidungen
  3. die in das Register 1 AR eingetragenen Sachen, soweit sie den Richter betreffen
  4. die unter II in das Urkundenregister eingetragenen Sachen, insbesondere Entscheidungen nach dem Thüringer PAG, soweit sie den Richter betreffen
  5. die Freiheitsentziehung nach Ausländerrecht und Abschiebehaftsachen
  6. die Zuständigkeit für alle Ablehnungsanträge betreffend RinAG Keller und RAG Leitloff

Vertretung: Richterin am Landgericht Zühlke

Dezernat 4: Richter am Amtsgericht Leitloff

  1. die Strafrichter- und Jugendsachen, sofern sie nicht der RinAG Keller zugewiesen sind
  2. die Ermittlungsrichtersachen (Gs-Sachen) unddie Geschäfte des Notstaatsanwalts (§ 165 StPO)
  3. die im Register 5 AR eingetragenen Sachen, soweit sie den Richter betreffen
  4. die nach einer Rechtsbeschwerde gemäß § 79 Abs. 6 OWiG an eine andere Abteilung zurückverwiesenen Verfahren aus der Zuständigkeit eines anderen Richters des Amtsgerichts oder eines anderen Gerichts

Vertretung:Richterin am Amtsgericht Keller

Dezernat 5: Richterin am Amtsgericht Keller

  1. die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschließlich der selbstständigen Beweisverfahren (C und H) mit den Endziffern 2 und 7 sowie der ab dem 01.09.2026 neu eingehenden Verfahren mit der Endziffer 5
  2. die Betreuungs- und Unterbringungssachen Volljähriger einschließlich der freiheitsentziehenden Unterbringung nach dem ThürPsychKG sowie die sonstigen Unterbringungssachen Volljähriger nach Bundesrecht, die zum Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Zweigstelle Bad Lobenstein gehörten, mit Ausnahme der Stadt Schleiz und ihrer Ortsteile
  3. die in das Register 6 AR eingetragenen Sachen, soweit sie den Richter betreffen
  4. die Bußgeldsachen gegen Erwachsene und Erzwingungshaftanträge in Bußgeldsachen (einschließlich Rechtshilfe)
  5. die Bußgeldsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende mit Ausnahme der Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen, die dem RiAG Kurz zugewiesen ist
  6. die Nachlasssachen
  7. die Registersachen, soweit sie den Richter betreffen
  8. die Zuständigkeit für alle Ablehnungsanträge mit Ausnahme der eigenen und der den RAG Leitloff betreffenden

Vertretung:Richter am Amtsgericht Leitloff

C. Allgemeine Richtlinien der Geschäftsverteilung

1. Bestandsverfahren

Soweit nichts anderes geregelt ist, ist jeder Richter auch für Bestandsverfahren zuständig.

2. Rechtshilfesachen

Rechtshilfesachen bearbeitet jeder Dezernent im Umfang seiner Zuständigkeit selbst.

3. Ablehnung und Ausschließung eines Richters

Nach Ablehnung oder Ausschließung eines Richters ist der geschäftsplanmäßige Vertreter bis zur endgültigen Erledigung zuständig.

4. Verhinderung eines Richters

Falls bei Verhinderung eines Richters auch dessen geschäftsplanmäßiger Vertreter verhindert ist, hat der anwesende dienstjüngste Richter die Geschäfte wahrzunehmen.

5. Güterichter

Güterichter im Sinne des § 278 Abs. 5 ZPO und des § 36 Abs. 5 FamFG werden beim Amtsgericht Pößneck nicht bestimmt. Es kann im Einzelfall eine Verweisung an die beim Landgericht Gera hierfür bestimmten Güterichter erfolgen.

 

Pößneck, den 14.08.2026

Dr. Herrmann - Präsident des Landgerichts

Rabisch - Richterin am Amtsgericht

Kurz - Richter am Amtsgericht

Dimke - Richter am Amtsgericht

Leitloff - Richter am Amtsgericht

Keller - Richterin am Amtsgericht

 

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