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Nachlassangelegenheiten

Erreichbarkeit der Nachlassabteilung

Für eine telefonische Rückfrage wählen Sie bitte folgende Telefonnummer:

Name des Verstorbenen, dessen Nachname mit dem Buchstaben beginnt:

A – L: +49 (0) 3643 2330-106

M – Z: +49 (0) 3643 2330-107

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass während der Sprechzeiten eine telefonische Erreichbarkeit nicht gewährleistet ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Rechtsberatung  nicht erfolgen darf, insbesondere auch nicht über laufende Fristen im Falle einer Erbausschlagung.


Das Amtsgericht Weimar ist als Nachlassgericht dann örtlich zuständig, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in Weimar hatte. Das Nachlassgericht ist im Wesentlichen zuständig für folgende Tätigkeiten:

Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen

Auch handschriftliche Testamente können Sie in die amtliche Verwahrung geben. Bitte bringen Sie neben dem in Verwahrung zu nehmenden Testament Ihren Personalausweis und die Geburtsurkunde mit. (Sprechzeiten derzeit 09:00 bis 12:00 Uhr)

Abgabe und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen

Soll nach dem Tod einer Person ein Testament oder Erbvertrag vom Amtsgericht eröffnet werden, übersenden Sie bitte folgende Unterlagen bzw. geben Sie diese bitte in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nachlassgericht“ am Empfang ab.

  • Testament
  • Sterbeurkunde des Verstorbenen, Eheurkunde
  • Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten,
  • Liste aller Personen – einschließlich deren Postanschriften und Geburtsdaten – die mit dem Verstorbenen verwandt sind (z. B. Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) und die erben würden, wenn es kein Testament gäbe. Diese Personen müssen vom Nachlassgericht am Verfahren beteiligt werden.
  • Namen und Anschriften von weiteren Verfahrensbeteiligten (z. B. Testamentsvollstrecker, Vermächtnisnehmer) 

Alle Urkunden müssen im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden!

Beantragung von Erbscheinen

Soll nach dem Tode einer Person, ein Erbschein beantragt werden, übersenden Sie bitte ein formloses Schreiben „Beantragung Erbschein“ mit nachfolgenden Angaben bzw. Anlagen

  • ggf. schriftliche Vollmachten der übrigen Miterben, soweit nur ein Miterbe den Antrag stellt;
  • Sterbeurkunde des Verstorbenen; ggf. Eheurkunde und ggf. Urteil bzw. Beschluss über die rechtskräftige Ehescheidung
  • Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten;
  • Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden von allen Personen – einschließlich deren Postanschriften und Geburtsdaten – die als Miterben in Betracht kommen, auch soweit diese Personen vorverstorben sind. Mit dem Verstorbenen verwandt sind (z. B. Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) und die Erben würden, wenn es kein Testament gäbe. Diese Personen müssen vom Nachlassgericht am Verfahren beteiligt werden.

Alle Urkunden müssen im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden!

Diese Unterlagen können Sie auch in einem verschlossenen mit der Aufschrift „Nachlassgericht“ versehenen Umschlag am Empfang abgegeben werden.

Wenn alle Urkunden vorliegen, wird Ihnen ein Termin zur Beurkundung des Erbscheinantrags mitgeteilt.

Anträge für die Erteilung eines Erbscheines können auch von jedem deutschen Notar beurkundet werden.

Beurkundung von Erbausschlagungen

Soll nach dem Tode einer Person, eine Erbausschlagung beurkundet werden, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis der antragstellenden Personen;
  • Angaben zum dem Verstorbenen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Sterbedatum, letzter Wohnsitz und Sterbeort);
  • Mitteilung über den Zeitpunkt der Kenntnis von der Erbschaft (bitte Unterlagen mitbringen, soweit vorhanden);
  • Mitteilung von Personen – einschließlich deren Postanschriften und Geburtsdaten –, die ansonsten als Erben (z. B. Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) in Betracht kommen könnten; bei minderjährigen Kindern sind bitte die Geburtsurkunden im Original mitzubringen.
  • Wird die Erbausschlagung für ein minderjähriges Kind erklärt und ist der beantragende Elternteil alleinsorgeberechtigt, so ist nach Möglichkeit eine Negativbescheinigung des Jugendamtes oder die richterliche Entscheidung des Familiengerichts vorzulegen.

Erbausschlagungserklärungen können auch von jedem deutschen Notar beurkundet werden.

Erbausschlagungen und Rücknahme eines Testaments aus der amtlichen Verwahrung während der Sprechzeiten, die Sie gern der Seite Kontakt zum Amtsgericht Weimar entnehmen können (mitzubringen ist der Hinterlegungsschein und Personalausweis).

 

Bild: Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Weimar
Bildrechte beim Thüringer Oberlandesgericht

Möchten Sie Kontakt zu uns aufnehmen?

Amtsgericht Weimar
Ernst-Kohl-Straße 23a
99423 Weimar


Für eine telefonische Rücksprache wählen Sie bitte folgende Telefonnummer:

Name des Verstorbenen, dessen Nachname mit dem Buchstaben beginnt:

A – L: +49 (0) 3643 2330-106

M – Z: +49 (0) 3643 2330-107

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass während der Sprechzeiten eine telefonische Erreichbarkeit nicht gewährleistet ist.